Bei der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes wurde der Landesregierung der Auftrag erteilt, gutachtlich untersuchen zu lassen, ob ein Forstamt auf der Ebene der Verbandsgemeinde klappen würde und welche Auswirkungen das wohl hätte.
Mit der Vorlage des Gutachtens setzte das Bemühen ein, das Gutachten möglichst schnell aus der Diskussion und Aufmerksamkeit verschwinden zu lassen. Niemand in der Landesregierung und in den Koalitionsfraktionen wollte und will sich länger, intensiver und vor allem öffentlich mit dem Gutachten beschäftigen.
Der Landtag erhielt das Gutachten als Erster. Das ist verständlich. Er erhielt es mit der Bemerkung der Landesregierung, dass das Gutachten zu einem ablehnenden Ergebnis in Bezug auf ein kommunales Forstamt auf der Ebene der Verbandsgemeinde komme. Sicherheitshalber wurde der Inhalt des Gutachtens, die Interpretation und die Stellungnahme der Landesregierung aber zuvor mit niemandem erörtert und schon gar nicht abgesprochen. Es fand kein Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebund statt – außer dem Gespräch über die Beschwerde, dass das Gespräch nicht stattfand -, und es fand keine Erörterung im Landeswaldausschuss statt. Also wieder ein Gremium, das nur der schönen Zier und dem Nachweis dient, wie ernst man es doch mit der Beteiligung der Betroffenen nimmt.
Wir setzen unsere Hoffnungen auf den Umweltausschuss des Landtages. Er könnte uns die Möglichkeit einer Anhörung geben.
Übrigens: Im Gutachten wird das Forstamt auf der Verbandsgemeindeebene weder abgelehnt noch für besonders schwierig oder problematisch erklärt. Es ist nur – so der Gutachter – schädlich für die (Einheits-)Landesforstverwaltung. Und was schädlich für unsere Forstverwaltung ist, wird in diesem Lande nicht gemacht, sei es noch so kommunal oder liberal.
Schade. Wieder eine Chance zur Auflockerung der wahrlich in Rheinland-Pfalz nicht besonders entbürokratisierten und entstaatlichten Strukturen vertan.
Abgeschrieben –
haben wir für dieses Jahr die Hoffnung auf wirksame und nachhaltige Hilfen zum Herauskommen aus der finanziellen Misere. Wie heißt es bei Katastrophen doch immer? Schnelle und unbürokratische Hilfe ist zugesagt. Das gilt für die kommunale Finanzkatastrophe nicht.
In der letzten Sitzung der Kommission zur Gemeindefinanzreform auf der Bundesebene sollte die Entscheidung zwischen den beiden übrig gebliebenen Gewerbesteuermodellen – dem Modell der Industrieverbände einerseits und dem Modell des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes andererseits - fallen. Die beiden Kommunalen Spitzenverbände kämpfen für eine Modernisierung der Gewerbesteuer, u.a. mit einer Erhaltung des Realsteuercharakters (keine reine Gewerbesteuer), einer Ausweitung des Kreises der Steuerpflichtigen auf die freien Berufe und mit einer deutlichen Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten.
Wieder einmal gab es kein Ja oder Nein. Wie so häufig lautete die Entscheidung: Vertagung. Die Kommission wurde aufgefordert, ein konsensfähiges Konzept zur nächsten Sitzung – in der zweiten Jahreshälfte – vorzulegen. Die Regierungskoalition scheint froh zu sein, das Thema damit erstmal aus den Füßen zu haben.
Ob jemand sich des Spruchs erinnert, dass in der Katastrophe schnelle Hilfe doppelte Hilfe ist? Und jeder weiß, dass ein konsensfähiges Konzept – ich fürchte, das soll heißen, dass alle zustimmen – nicht zustande kommt.
Die strukturellen Folgen dieser quälenden, endlosen Diskussion werden heute schon erkennbar. Das kommunale Interesse an Gewerbe und Industrie scheint zu sinken. Die verbindende Klammer Geld ist entfallen oder wird immer unbedeutender, nachdem die verbindende Klammer Arbeitsplätze durch die Arbeitsmarktsituation schon in den letzten Jahren immer mehr zurückgedrängt wurde.
Meldung von der Standardabbaufront
Bisher keine verbindlichen politischen Entscheidungen, keine Gesetzentwürfe oder dergleichen.
Alle Standardverantwortlichen sammeln sich zum Gegenschlag und erstellen Papiere über die unabdingbare Notwendigkeit gerade ihrer Standards für den Erhalt der Bundesrepublik Deutschland sowie Leib, Leben und das sonstige Wohlbefinden ihrer Bevölkerung.
Verantwortliche für den Standardabbau sind bisher nicht zu erkennen und arbeiten höchstens als verdeckte Ermittler.
Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2002, die Landesregierung werde demnächst ein Standardöffnungsgesetz vorlegen, liegt 14 Monate zurück. Wir sind immer noch in freudiger Erwartung.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2003
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes