Arbeitslosen- und Sozialhilfe


Es sollte zu einer massiven Entlastung der Kommunen von Sozialhilfelasten kommen. Schließlich hatte der Bund über Jahre hinweg die Finanzierung der Langzeitarbeitslosen von der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe verschoben. Auch dazu liegt ein Konzept in der Zwischenzeit vor, das zumindest die Bundesfinanzverantwortung sehr deutlich formuliert und postuliert. Insoweit ist sicherlich dagegen auch nichts einzuwenden.

Wenn dann allerdings gleichzeitig von der Bundesebene die Entlastung der Kommunen im Bereich der Sozialhilfe damit verbunden wird, die Finanzierung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren zu verlangen, also eine neue Aufgabe ohne zusätzliche Finanzmittel einzuführen, muss man schon an der Seriosität mancher politischer Diskussionen zweifeln. Jedenfalls hat die Intensivierung und Verstärkung der Kinderbetreuung im Vorkindergartenalter nun wirklich nichts mit der Gemeindefinanzreform und der notwendigen massiven finanziellen Entlastung der Kommunen von Sozialhilfe zu tun.

Wenn der Bund der Meinung ist, dass in Bezug auf die Kinderbetreuung mehr getan werden muss – wobei man sich fragen kann, ob das in der verfassungsrechtlichen Ordnung wirklich seine Aufgabe ist –, dann soll er dafür auch die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Dann soll es am Engagement und an der Umsetzung im kommunalen Bereich nicht fehlen.

Große Sorgen bereitet allerdings allen Beteiligten die Frage, wie man denn wohl die angekündigten 11.000 zusätzlichen Personen, die die Arbeitsverwaltung angeblich benötigt, um Job-Center einzurichten und auch ansonsten das Arbeitslosengeld II fach- und sachgerecht auszuzahlen, beschaffen will? Letztlich wird es doch nur unter Einbeziehung der bisher im Rahmen der Sozialhilfe in den Städten und Gemeinden und den Landkreisen tätigen Personen gehen.

Wir haben dem Ministerium die Organisation von Job-Centern als GmbH in der überwiegenden Trägerschaft der Bundesanstalt, aber daneben in der Trägerschaft der Kommunen, die bisher Sozialhilfeverwaltungen hatten – auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden -, vorgeschlagen. Diese GmbH – als beliehener Unternehmer gestaltet, um auch hoheitliche Funktionen ausfüllen zu können – wäre die geeignete Plattform, um das System der Veränderung der Sozialhilfe in das Arbeitslosengeld II zu einem Erfolgssystem zu machen.

Dabei wären die Sozialämter der Städte und Gemeinden Außenstellen dieser Job-Center mit der durchaus mittelfristigen Perspektive, sich dann auch organisatorische und personelle Veränderungen zu überlegen.

Wir hoffen, der Präsident der Bundesanstalt – in Rheinland-Pfalz auch durch die Pragmatik der Kommunalpolitik erfahren – wird die richtigen Entscheidungen treffen.

Meldung von der Standardabbaufront

Der Ankündigung des Ministerpräsidenten in den Haushaltberatungen im Frühjahr 2002 entsprechend, hat die Landesregierung nach 18 Monaten den Entwurf eines 1. Standardflexibilisierungsgesetzes vorgelegt. Jetzt sind wir also nicht mehr in froher Erwartung. Jetzt sind wir nur noch enttäuscht.

Ein paar Verfahrensstandards von der Qualität, dass die Berichtspflicht nach Landesgleichstellungsgesetz durch die Berichtspflicht nach Gemeindeordnung ersetzt wird. Kein einziger Personalstandard, kein Sachstandard angesprochen. Niemand will offensichtlich Standardbeseitigung, Standardabbau, Standardöffnung, jetzt sind wir nur noch bei der Flexibilisierung. Wenn ein Standard flexibel ist, kann man ihn drehen und wenden wie man will. Er bleibt immer da. Und die Defizite steigen und steigen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2003

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes