Kommunale Wärmeplanung

Das Gesetz des Bundes zur kommunalen Wärmeplanung ist am 1.1.2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Kommunen, eine Wärmeplanung bis spätestens 30.6.2028 vorzulegen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen dies bis zum 30.6.2026 erledigt haben. Derzeit liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung der Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz vor, der im Frühjahr 2025 in Kraft treten soll.

Die Pflicht zur Wärmeplanung soll auf die kreis- und verbandsfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte und die verbandsfreien Gemeinden sowie Verbandsgemeinden als planungsverantwortliche Stellen übertragen werden. Angepasst auf die Kleinteiligkeit unserer kommunalen Landschaft wird es möglich sein, verkürzte und vereinfachte Verfahren der Wärmeplanung durchzuführen. Da dieser Vorgang konnexitätsrelevant ist, hat das Land Vorschläge unterbreitet, wie der finanzielle Planungsaufwand der Kommunen ausgeglichen wird.

Wir arbeiten derzeit daran, dass jede Kommune ihre Anstrengungen für die Wärmeplanung zu großen Teilen erstattet bekommt. Zum einen haben einige Gemeinden schon Förderzusagen des Bundes. Alle anderen können sich darauf verlassen, durch das Land gefördert zu werden.

Die Planung ist das eine, die konkrete Umsetzung in unseren Städten und Gemeinden ist die Kehrseite der Medaille. Diese sollte wohl überlegt und nicht überhastet erfolgen. Wer im ländlichen Raum nicht über eine Biogasanlage, eine kompakte und dicht besiedelte Ortslage oder einen hoch energieverbrauchenden Betrieb verfügt, wird sich schwertun, die Vorteile und die Wirtschaftlichkeit eines Nahwärmenetzes nachzuweisen, auch wenn der Anschluss- und Benutzungszwang ausgeübt werden darf. Sinnvoll und effizient kann es sein, die eigene Wärmeplanung mit den Nachbarkommunen abzustimmen. Daraus können sich je nach örtlicher Situation zusätzliche und bessere Möglichkeiten ergeben. 

Wir werden in Rheinland-Pfalz die Wärmewende im ländlichen Raum vorwiegend mit individuellen Lösungen bewältigen müssen. Viele Eigentümer werden seitens der staatlichen Stellen mit Anreizen, die private Investitionen nach sich ziehen, unterstützt werden müssen. Deshalb wird der Austausch vor Ort mit der Verwaltung sowie dem Klimaschutz- und Energiemanagement (soweit vorhanden) intensiver werden müssen. Dies ist ohnehin die Grundvoraussetzung für das Gelingen der Wärmewende. 

GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2024

Moritz Petry
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes

 Foto: jozsitoeroe – stock.adobe.com