Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag und Bundesrat heraus, wie es hineingegangen ist. Darauf kann man nur hoffen, denn der Änderungsbedarf ist enorm. Erstaunlicherweise wird bisher die große Chance, die Wärmewende auf kommunaler Ebene voranzubringen, nicht thematisiert. Die Städte und Gemeinden besitzen bundesweit über 185.000 Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas etc.), von denen 165.000 mit Gas bzw. mit Öl beheizt werden. Gerade bei den überwiegend großen Gebäuden der Kommunen wäre bei einer Umsetzung der Klimaschutzeffekt ein Vielfaches höher als bei einem Einfamilienhaus. Wenn man auf kommunaler Ebene hier vorankommen will, erfordert dies auch eine gezielte Förderung für die Städte und Gemeinden. Nach Schätzungen würde der Wärmeumbau bei den Kommunen mindestens 8 Mrd. Euro kosten, wobei die damit verbundene Grundsanierung mancher Gebäude noch nicht einmal eingerechnet ist. Das werden die Städte und Gemeinden, zumal sie teilweise hochverschuldet sind, aus eigener Kraft nicht stemmen können.
Die wichtige Rolle der Kommunen betrifft insbesondere die kommunale Wärmeplanung. Es wäre sinnvoll, wie z. B. in Dänemark in viel größerem Umfang auf kommunale Fernwärmenetze zu setzen. Das würde vielen Bürgerinnen und Bürgern den teuren Heizungsaustausch ersparen und wäre deutlich effizienter, weil der Klimaschutzeffekt bei solchen Großanlagen günstiger ausfällt. Während die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes bereits Festlegungen mit konkreten Fristen für die künftige Energieversorgung von Gebäuden enthalten, steht der Bund hier aber noch mit einem Eckpunktepapier ganz am Anfang. Wenn die zwei Vorhaben nicht miteinander in Einklang gebracht werden, kann nicht nur für die Privatpersonen eine Doppelbelastung entstehen, wenn erst die Heizungen ausgetauscht werden und anschließend die kommunale Fernwärme kommt. Auch für die Infrastrukturplanung von Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern ist ein abgestimmtes Vorgehen unerlässlich, um doppelte Planungen für dieselben Gebäude und Quartiere zu vermeiden und Konflikte und Enttäuschungen vor Ort zu minimieren.
Last but not least muss die ökologische Verwendung des Holzes in der Wärmegewinnung z. B. durch Pelletheizungen erhalten bleiben. Über Jahre hat man völlig zu Recht diese Wärmegewinnung gefördert und mit Preisen ausgezeichnet, weil Holz der nachhaltigste Rohstoff in unserer Natur ist. Viele Gemeinden und Städte haben mit diesem nachhaltigen Rohstoff aus Restholz und Verarbeitungsresten erfolgreich kommunale Wärmenetze aufgebaut. Überlegungen, derartige Energieerzeugung zu verbieten, lehnen wir insbesondere für den ländlichen Raum ab.
Man kann nur hoffen, dass diese zentralen Fragen für alle Menschen, die Kommunen, aber auch die Wirtschaft mit Bedacht erwogen und einem Realitätscheck unterzogen werden. Auch für Gesetze gilt, manchmal lieber langsam und gut als schnell und schlecht.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2023
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes