GStB-Kommentar

Interkommunale Kooperation und Digitalisierung - Bausteine gegen den Fachkräftemangel


Bei allen Bemühungen für attraktive Arbeitsbedingungen und dem richtigen Hinweis auf die Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit für Bürgerinnen und Bürger, wird sich das nicht ausgleichen lassen. Gleichzeitig steigt die Erwartung der Menschen an eine immer bessere, effektive und schnellere Verwaltung.

Interkommunale Kooperation und Digitalisierung können hier wichtige Bausteine zur Bewältigung dieser Herausforderung sein. Das Potenzial der interkommunalen Kooperation ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Je komplexer die Anforderungen an die Gemeinden werden, umso mehr erfordert das eine „Spezialisierung“ und die ist vielerorts mit einem kleinen Personalkörper kaum umsetzbar. Kooperationen haben zudem das Potenzial, Kosten zu sparen. Vor allem aber ermöglicht die interkommunale Kooperation, Stellen zu besetzen, die gegebenenfalls sonst nicht besetzt werden könnten, weil sie aufgrund eines geringen Stellenanteils bei einer einzelnen Gemeinde für den Arbeitsmarkt nicht attraktiv genug sind. 

Das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit gibt den Kommunen hier einen Instrumentenkasten an die Hand. Aber auch Konstruktionen über gegenseitige Abordnungen sind denkbar. Gleichwohl haben gerade interkommunale Kooperationen es trotz ihrer Vorteile nach wie vor mit rechtlichen Hürden - sei es das Europarecht, Vergaberecht oder die (europarechtlich bedingten) kommenden Regelungen zur Umsatzbesteuerung - zu kämpfen. Spezialisierung einzelner Einheiten, die für andere Arbeiten über Gemeindegrenzen hinaus mit erledigen, müssen ausgebaut und dürfen nicht durch den Gesetz- und Verordnungsgeber behindert werden!

Interkommunale Kooperationen können insbesondere auch dann attraktiv sein, wenn die Verwaltungsvorgänge digital ablaufen und die Bürgerinnen und Bürger online ihre Anträge stellen können. Schon lange erwarten die Menschen auch von der Verwaltung, das „Amazon-Prinzip“ nach dem Motto „heute bestellt, morgen geliefert“.

Nachdem die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes zum Jahresbeginn zunächst gescheitert ist, brauchen wir jetzt einen Digitalisierungsschub. Unverzichtbar bleibt in diesem Zusammenhang die Festlegung einer digitalen Identität nach dem Vorbild der Steuernummer. Hier zögert Deutschland schon viel zu lange, während das in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark, seit Jahren problemlos auch über das Smartphone funktioniert.

Künftig wird auch die künstliche Intelligenz, richtig angewandt, insbesondere einfache Verwaltungsvorgänge abwickeln können und so das Fachpersonal unterstützen und entlasten.

Das alles wird nur gelingen, wenn wir Mut und Kreativität für neue Wege entwickeln und die Ecke der ewigen Bedenkenträger verlassen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2023

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes