Zwar haben die Gemeinden und Städte ihre Einsparpotenziale aktiviert, es gibt aber viele Bereiche mit allenfalls geringen Einsparpotenzialen, z. B. bei Kindergärten oder im sicherheitsrelevanten Bereich der Straßenbeleuchtung. Vor allem gilt es immer, die konkreten Bedingungen im Blick zu behalten. Wird das Gebäude über erneuerbare Energien beheizt, ergibt die Schließung oder Absenkung der Temperaturen wenig Sinn. Die Landesregierung hat zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden Empfehlungen zur Energieeinsparung erarbeitet, um durch die Umsetzung des gesamten Maßnahmenpakets über alle Kommunen im Land das Einsparziel der EU-Kommission von 15 % des Gasverbrauchs (bezogen auf den durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten fünf Jahre) für die Kommunen zu erreichen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist freiwillig und muss auf kommunaler Ebene beschlossen werden.
Bedacht werden sollte jedoch eines: Wer jetzt nur spart, spart nur, ist aber auch in den Folgejahren mit den weiterhin hohen Energiepreisen belastet. Wer jetzt aber in erneuerbare Energien zum Eigenverbrauch investiert, kann seine Kosten mittel- und langfristig senken.
Genauso wie die Kommunen sind die Menschen und die Wirtschaft, wie z. B. der Bäcker, der ohne Gas oder Strom kein Brot backen kann, betroffen. Die Abschlagszahlungen steigen. Viele wissen nicht, ob oder wie sie sich die Energie noch leisten können. Insoweit ist es ein positives Signal, dass die Bundesregierung eine Gaspreisbremse beschlossen hat. Für diesen Abwehrschirm werden umfangreiche Finanzmittel bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Er gilt auch für Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen, wie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen. Damit sinken auch unsere Belastungen und es entsteht mehr Planbarkeit in den kommunalen Haushalten. Damit die notwendigen Anreize zur Einsparung von Energie weiter bestehen bleiben, wird nur ein reduzierter Grundbedarf subventioniert werden. Das ist eine große Chance, dass wir besser durch die Krise kommen und die Auswirkungen der drohenden Rezession gemildert werden können. Notwendig ist allerdings auch die Kommunikation, dass wir in diesen Krisen- und Kriegszeiten die Leistungsfähigkeit des Staates und die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden nicht überfordern dürfen. Deshalb sind Bund und Länder gefordert, ihre vereinbarten Ziele z. B. in den Koalitionsverträgen anzupassen. Im Ergebnis brauchen wir eine „Machbarkeitsüberprüfung“ und damit eine Priorisierung, was der Staat und die Kommunen wann, wo und wie tatsächlich noch erbringen können.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 9/2022
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes