Klimaschutz und Klimawandelanpassung sollte in unseren Kommunalverwaltungen als Querschnittsaufgabe gesehen werden, um eine effektive, systematische und integrierte Herangehensweise zu ermöglichen und einen kommunalen Klimafahrplan zu schaffen. Dies ist auch eine Chance für mehr Nachhaltigkeit und Stärkung der regionalen Wertschöpfung.
Der Klimapakt ist ein erster wichtiger Schritt, der hoffentlich in der künftigen Landespolitik auch seinen Niederschlag findet. Jetzt muss es darum gehen, die Bürger*innen dauerhaft und nachhaltig einzubinden und die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu optimieren. Immer wieder müssen wir feststellen, dass das allgemeine Ziel „mehr Klimaschutz“ auf breite Zustimmung stößt, bei der konkreten Umsetzung vor Ort erhebliche Widerstände aufgebaut werden, die die Planungen und deren Umsetzung in die Länge ziehen. Wir dürfen beim Klimaschutz aber keine Zeit verlieren. Deshalb wäre es sinnvoll, ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Nach dem Vorbild des Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundes sollte es z. B. klare Vorgaben geben, bis wann Bedenken vorgetragen werden können (Präklusionswirkungen) und auch in Erwägung gezogen werden, die gerichtliche Entscheidung auf eine Instanz (z. B. OVG) zu beschränken. Zusätzlich muss hinterfragt werden, ob bei wichtigen Klimaschutzprojekten die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung reduziert werden kann. Auch das würde die Umsetzungszeit verkürzen und die Kosten reduzieren.
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, damit wir die Ziele auch erreichen. Denn Klimaschutz und Klimawandelanpassung gibt es nicht zum Nulltarif. Die an dem Klimapakt teilnehmenden Kommunen sind bei der Gestaltung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe stark gefordert. Wir erwarten daher, dass das Land diese finanziell (z. B. durch Zuschüsse, Förderprogramme) sowie über gezielte Beratungsleistungen durch EARLP und RLP KfK verstärkt bei diesen Bemühungen unterstützt. Hier kann voraussichtlich mit einem großen zweistelligen Millionenbetrag gerechnet werden, der jährlich zur Umsetzung der Maßnahmen benötigt wird. Nur Kommunen mit angemessener Finanzausstattung können die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz zügig umsetzen.
Letztendlich muss allen klar sein, dass es sich nicht um einen einmaligen Vorgang handelt, sondern um einen dauerhaften Prozess, den wir in den nächsten Jahren gemeinsam vorantreiben müssen, um den Klimaschutz voranzubringen. Klimaschutz ist nämlich kein Sprint, sondern ein Marathon!
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2021
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes