Hinsichtlich der Corona-Pandemie wurden leider unsere Hoffnungen zum Jahresbeginn, dank Impfstoff einen besseren Herbst und Winter als im letzten Jahr erleben zu können, nicht bestätigt. Die Wucht und Dynamik der erwarteten vierten Welle ist frappierend. Auch wenn die jetzt eingeleiteten Maßnahmen eigentlich zu spät kommen, sind sie aber trotzdem unabdingbar. Kontaktbeschränkungen können das Infektionsgeschehen bremsen, regelmäßige Tests die weitere Ausbreitung eindämmen und die Impfung vor schlimmen Verläufen schützen – dies hat uns die Erfahrung aus der Vergangenheit gelehrt. Deshalb ist es richtig, dass das Land nunmehr mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung vorgesehen hat, dass im Innenbereich in weiten Teilen nunmehr die 2-G-Regelung gilt. Das ist beschwerlich, aber in der derzeitigen Situation unvermeidbar.
Die Hospitalisierungsrate als neuer bundeseinheitlicher Richtwert ist im Sinne der Regelungstransparenz und angesichts der aktuell schwierigen Situation richtig. Für mehr Transparenz würde ebenfalls eine nach Impfstatus getrennt ausgewiesene Inzidenzrate sorgen. Klar muss aber auch sein, falls sich im nächsten Frühjahr oder Sommer die Lage hoffentlich bessert, dass auch wieder entsprechend der örtlichen Situation angepasste Vorgaben möglich sein müssen, wie es das bisherige Warnstufensystem in Rheinland-Pfalz ermöglicht hat.
Erstimpfungen und Booster müssen dringend noch mehr Dynamik bekommen. Insoweit ist es zu begrüßen, dass der Bund bei der Finanzierung und Erweiterung der Impfangebote durch zentrale Impfzentren oder mobile Impfteams seine Unterstützung zugesagt hat. Auch die Betriebsärzte können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Nach Möglichkeit sollten bis Weihnachten mehrere Millionen Menschen ihre zusätzliche Booster-Impfung erhalten haben. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass der Weg aus der Pandemie nur über die Impfung geht.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2021
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes