Wahlen unter Pandemiebedingungen


Insofern stellen die Empfehlungen des Landeswahlleiters eine gute Anleitung zur Organisation und Durchführung der Wahl dar. Dennoch werden der Auswahl von Wahlräumen durch Barrierefreiheit oder allgemeiner Verfügbarkeit wegen des coronabedingt erhöhten Platzbedarfs Grenzen gesetzt. Auch die vom Landeswahlleiter angeregte Zusammenlegung von Stimmbezirken kann diese Schwierigkeiten nicht gänzlich beseitigen, aber im Einzelfall abmildern durch Inkaufnahme längerer Wege zum Wahllokal. Zudem wird die gewohnte Feststellung des Wahlergebnisses nicht mehr auf die einzelnen Stimmbezirke feststellbar sein. Das wäre besonders ungewöhnlich, wenn Stimmbezirke gemeindeübergreifend zusammengelegt würden.

Wem alle Vorkehrungen nicht Sicherheit genug geben, der hat die Möglichkeit das Wahllokal zu umgehen – Briefwahl heißt die Lösung. Es bleibt eine selbstbestimmte Entscheidung: Wahllokal oder Briefwahl! Das Schutzbedürfnis der Wählerinnen und Wähler erfordert aber vom Gesetzgeber eine besondere Empfehlung zur Briefwahl. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf, im Bedarfsfall auch die ausschließliche Briefwahl in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen regional oder gar landesweit anordnen zu können, ist schon ein Schritt weiter, aber in die richtige Richtung. Da unter diesen Gegebenheiten die Kommunen sich zweigleisig vorbereiten müssen, wäre eine frühzeitige Entscheidung des Gesetzgebers wünschenswert.

Denn eine Vorbereitung für alle denkbaren Szenarien mit den notwendigen Beschaffungen erfordert einen hohen Organisations- und Kostenaufwand. Bei dieser Entscheidung dürfen Kostenaspekte keine Rolle spielen, aber umgekehrt die Kommunen auch nicht im Stich gelassen werden. Hier brauchen wir schnellstmöglich eine klare Zusage vom Land, dass es die Mehrkosten für die Durchführung der Landtagswahl übernehmen wird.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2020

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes