Nichts anderes bedeutet die Forderung nach höheren Hebesätzen – der Bürger zahlt so viel mehr, dass der fehlende Betrag zum kommunalen Haushaltsausgleich regelrecht eingetrieben wird. Gerade Kommunen in schwieriger Finanzlage sind häufig kaum in der Lage, bei Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz für zusätzliche Belastungen zu erreichen.
Gleichzeitig können derartige Erhöhungen Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Standortentscheidungen, nicht nur von Unternehmen, sondern auch von den Menschen, werden zunehmend davon abhängig gemacht, wie die Angebote der Daseinsvorsorgen wie Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder oder Kultureinrichtungen und wie der Zustand der Infrastruktur und wie hoch die Belastung durch Steuern, Gebühren und Abgaben sind. Damit besteht die ernste Gefahr einer Spiralentwicklung nach unten.
Finanzschwache Kommunen haben häufig ohnehin erhebliche Probleme, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur umzusetzen und würden ihre Situation durch das Drehen an der Steuerschraube noch weiter verschlechtern. Die Forderung des Rechnungshofs, die Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 93 Abs. 4 GemO zu erfüllen, übersieht die Verpflichtung des Landes nach § 3 Abs. 1 GemO zur Sicherung der kommunalen Finanzausstattung.
Wünschenswert wäre deshalb ein deutlicher Appell des Rechnungshofes an die Landesregierung, den kommunalen Finanzausgleich finanziell erheblich besser auszustatten. Zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kommunen sollten vermieden und vom Land übertragene Aufgaben tatsächlich und dauerhaft gegenfinanziert werden. Nur wenn diese Ziele energischer angegangen werden, können wir die gemeinsame Perspektive von gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land erreichen und damit auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Chancengerechtigkeit für alle umsetzen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2020
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes