Gleichwertige Lebensverhältnisse – Masterplan für Rheinland-Pfalz erforderlich!


Längst ist bekannt, dass wir kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem haben. Seit Jahren ist der Breitbandausbau im ländlichen Raum bestenfalls mangelhaft. Das Problem des demografischen Wandels und seiner Folgen für den ländlichen Raum und insbesondere für die strukturschwachen Gebiete wird in beständiger Regelmäßigkeit diskutiert. Wir brauchen jetzt einen Konsens in Bundestag und Bundesregierung, die Probleme wirksam anzugehen und nicht nur darüber zu diskutierten.

Dazu gehört auch, dass wir endlich eine Grundgesetzänderung bekommen, welche die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz erweitert und die Förderung der ländlichen Entwicklung auch formal in das Grundgesetz aufnimmt. Nur so wird sichergestellt, dass das Förderspektrum erweitert wird, damit die Mittel bedarfsgerecht in die ländlichen Räume geleitet werden können. Dabei steht auch Rheinland-Pfalz als Land in der Verantwortung, die Mittel vollständig abzurufen und eine unbürokratische Förderung des ländlichen Raumes zu ermöglichen. Auf diesem Weg kann der in den letzten Jahren sehr unterschiedlichen Inanspruchnahme durch die Bundesländer auch entgegengewirkt werden.

In Rheinland-Pfalz gibt es viele gute und wichtige Projekte bzw. Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums. Es fehlt aber an einer nachhaltigen Strategie, die Stadt und Land zusammen denkt. Neben der punktuellen Projektförderung brauchen wir aber einen Masterplan ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz, in dem Themen wie Wohnen, Mobilität, Arbeiten und Digitalisierung zusammengedacht werden – sowohl mit Blick auf die Städte als auch den ländlichen Raum. Wenn wir die Mobilität verbessern und die Chancen der Digitalisierung nutzen, können wir den Wohnraumdruck der Städte entspannen, den ländlichen Raum stärken und den demografischen Wandel besser bewältigen.

Von Anfang an war klar, dass die Lösung der erkannten Probleme nicht ohne zusätzliche Finanzmittel von Bund und Ländern möglich ist. Zusätzlich wissen alle Beteiligten, dass der notwendige Prozess deutlich länger als eine Legislaturperiode, wahrscheinlich sogar Jahrzehnte dauern wird. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger für mehr Gleichwertigkeit, eine bessere kommunale Daseinsvorsorge, vom Kindergarten über die Schule, einem leistungsfähigen ÖPNV sowie einem flächendeckenden Breitbandnetz dürfen jetzt nicht enttäuscht werden. Andernfalls wird die Politikverdrossenheit nicht ab-, sondern zunehmen und der Populismus erhält weitere Grundlagen.

Auch die gerade in Rheinland-Pfalz besonders dringende Frage der Schuldenproblematik muss gelöst werden. Vielen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz fehlt der notwendige Spielraum, weil die Schuldenlast sie fast erdrückt. Diese Situation würde sich noch dramatischer bei steigenden Zinsen verschlechtern. Gerade jetzt, wo die Zinsen auf einem historisch niedrigem Niveau sind, darf sich der Bund nicht verweigern. Um eine nachhaltige Lösung zu erreichen, muss jedoch jede staatliche Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden. Diese Botschaft hat der Bund stets als Voraussetzung für sein Engagement an die betroffenen Länder adressiert. Dazu gehören unabdinglich erhebliche Anstrengungen zur Vermeidung von neuen Krediten durch eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen.

Vor diesem Hintergrund gilt: Je geringer die Ergebnisse der Bundeskommission ausfallen, desto stärker muss sich das Land für seine Gemeinden und Städte engagieren!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2019

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes