Vereinfachungen durch Kita-Novelle in Sicht – nachhaltige Finanzierung sichern


Gleichzeitig ist längst erkannt, dass Kitas eben nicht nur Betreuungseinrichtungen, sondern auch Bildungsinstitutionen sind. Hier wird die Grundlage für soziale Kompetenz und Chancengerechtigkeit gelegt. Gerade für Kinder mit Migrationshintergrund ist die Kita der zentrale Ort auch für den Spracherwerb. Damit wird zugleich die Grundlage für erfolgreiche Integration geschaffen.

Diese zentralen Herausforderungen hat die Politik erkannt und setzt zum Beispiel mit dem Kita-Zukunftsgesetz den Rahmen. Nach dem Entwurf der Kita-Novelle sind erfreulicherweise einige Vereinfachungen im System vorgesehen. Neben der Leitungsfreistellung innerhalb der Kita und einem Sozialraumbudget wird die Betreuungszeit auf durchgehend sieben Stunden angepasst.

Solche Vereinfachungen sind ein richtiger Ansatz, denn die Eltern erwarten zurecht Qualität, einen guten Betreuungsschlüssel und ein zeitlich möglichst flexibles Angebot.

Das wird allerdings nur funktionieren, wenn das Land die nachhaltige Finanzierung sicherstellt. Die Kommunen stehen zum quantitativen und qualitativen Ausbau, erwarten aber auch insoweit die Einhaltung des Grundsatzes: Wer bestellt, bezahlt! Aus eigener Kraft werden die Kommunen die zunehmenden Herausforderungen nicht schultern können.

Bemerkenswert ist, dass die Landesregierung sämtliche Mehrkosten des Gesetzesvorhabens aus Bundesmitteln finanzieren möchte. Das bedeutet, dass diese Mittel des Bundes nicht zusätzlich, sondern stattdessen als Ersatz für – ansonsten vom Land zu tragende – konnexitätsrechtliche Mehrbelastungsausgleiche zukommen. Bleibt zu hoffen, dass hier die Tragweite richtig eingeschätzt wurde und eine tatsächliche Kostendeckung vorliegt. Denn aus unserer bisherigen Praxiserfahrung wissen wir: Gute Betreuung und Bildung kostet. Gerade im Bereich der Inklusion sollte der Kostenfaktor nicht unterschätzt werden.

Das Land stellt nun den Eltern die vollständige Beitragsfreiheit in der Kindertagesstätte in Aussicht. Ob dieses tatsächlich zielführend ist, mag dahingestellt bleiben. Kita-Beiträge richten sich an dem Einkommen der Eltern aus. Beitragsfreiheit entlastet somit finanzstarke Haushalte. Wenn die Politik dieses so wünscht, dann muss jedoch auch dafür Sorge getragen werden, dass diese Geschenke nicht als Kosten auf dem Konto der Kommunen, sondern dem des Landes verbucht werden. Hier werden uns mit dem Land schwierige Konnexitätsverhandlungen bevorstehen, denn aus den bisherigen Regelungen und Verhandlungen zur Beitragsfreiheit haben wir gelernt: Nicht überall, wo „Vollkostenerstattung“ draufsteht, werden die Kosten auch vollumfänglich erstattet.

Neben der großen Ungewissheit der Finanzierung, gibt es weitere Punkte, die einer Nachbesserung im Gesetzgebungsverfahren bedürfen:

Die Kita-Novelle sieht eine neue Festlegung auf eine „Personalgrundausstattung“ sowie den Wegfall der Festlegung von sog. Trägeranteilen vor. Letztere sollen zukünftig zwischen Kommunen und freien Trägern „verhandelt“ werden. Eine solche Übertragung von wesentlichen Verantwortlichkeiten vom Land auf die einzelnen Standortkommunen lehnen wir ab!

Neu im Rahmen der Kita-Novelle ist, dass das Land zukünftig Rückforderungen von Personalkostenerstattungen vorsieht, wenn in einer Kindertagesstätte jahresdurchschnittlich 8 % der zur Verfügung stehenden Plätze nicht besetzt werden. Dies steht im Widerspruch zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Wie soll eine Einrichtung Plätze für die Aufnahme von Kindern – zu jeder Zeit – bereithalten, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, aber gleichzeitig Vorsorge tragen, dass Plätze nicht leer bleiben? Gerade die Flexibilität und die Wünsche der Eltern nach einer entsprechenden Betreuung darf durch diese Regelung nicht beschnitten werden. Das Kostenerstattungssystem darf nicht dazu führen, dass Familienzeit bestraft und den Kommunen angelastet wird.

Die neuen Ansätze mit mehr Partizipationsmöglichkeiten der Eltern und den Einstieg in die Kita-Sozialarbeit müssen evaluiert werden. Das Verfahren und die Kosten sollten im Gesetz festgelegt werden.

Wichtig ist nicht nur neue Elternrechte in den Blick zu nehmen, sondern auch die Elternpflichten herauszustellen. Gute Kinderbetreuung funktioniert nur, wenn Eltern sich wirksam einbringen und auch zu ihren Pflichten stehen. Der Erziehungsauftrag der Eltern endet nicht an der Tür zum Kindergarten.

Die Anforderungen und Erwartungen der Eltern an die Kinderbetreuung werden in jeder Hinsicht – Qualität, Quantität – weiter steigen.

Die Politik sollte mit immer neuen und besseren Versprechungen zurückhaltend sein. Eine Vollkasko-Kinderbetreuung ist nicht sachgerecht. Im Übrigen ist nicht alles was wünschenswert erscheint, auch finanzierbar.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 6/2018

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes