Wer bestellt, bezahlt!
Der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ ist in unserer Landesverfassung fest verankert. Das sogenannte Konnexitätsprinzip soll dem Schutz der Städte und Gemeinden dienen, damit staatliche Ebenen durch den Erlass oder die Änderung von Vorschriften nicht zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen übertragen, …
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