GStB-Bericht
Bericht des Vorsitzenden Februar 2025
Neues Bestattungsrecht – eine Herausforderung für Städte und Gemeinden
Die Landesregierung hat einen Entwurf zur umfassenden Reform des Bestattungsgesetzes vorgelegt. Damit soll auf die veränderte Bestattungs- und Friedhofskultur reagiert werden. Die sich wandelnde Gesellschaft hat bereits in den vergangenen Jahren die Gemeinden und Städte vor Herausforderungen gestellt. Große Erdgrabstätten werden seltener, Urnengräber immer öfter nachgefragt. Auch Friedwälder und Friedwingerte haben Konjunktur. Die Idee einer Grabstelle als Ort der Erinnerung an den Verstorbenen tritt mehr und mehr in den Hintergrund. Gründe dafür sind nicht nur veränderte gesellschaftliche Vorstellungen, sondern auch pragmatische Überlegungen wie die Kosten und Mühen der Grabpflege sowie die zunehmende Mobilität der Menschen.
Diese Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen: Die Auslastung der Friedhöfe sinkt, während Betrieb und Unterhalt weiterhin hohe Kosten verursachen. Die geplanten neuen Bestattungsformen wie die Flussbestattung oder die heimische Urne werden diese Entwicklung noch verstärken. Gleichzeitig verlangt das geplante Bestattungsgesetz, dass Kommunen auch weiterhin ausreichende Bestattungskapazitäten für alle Bürger vorhalten müssen – unabhängig davon, ob und wann diese genutzt werden. Unabdingbar gehört für uns daher zu einem modernen Bestattungsgesetz auch eine moderne Finanzierungsregelung dazu. Erforderlich ist eine Regelung, wonach alle Bürger, für die die Gemeinde Bestattungskapazitäten vorhalten muss, an deren Finanzierung beteiligt werden, und zwar unabhängig davon, welche Bestattungsform sie später wählen wollen.
Neuaufstellung der Finanzierung der Fluchtaufnahme
Maßgebliche Änderungen sind auch bei der Finanzierung der Fluchtaufnahme und -unterbringung geplant. Dass die Finanzierung der Flüchtlingskosten durch die Kommunen nun auf neue Beine gestellt werden soll, ist überfällig. Das ist ein wichtiges Signal, denn gerade die bisher geltende einmalige jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro für die Gruppe der Geduldeten und Menschen, die trotz fehlendem Asyl nicht in rückgeführt werden können, hatte in Vergangenheit zu großen Problemen geführt. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände war immer, dass die Flüchtlingsfinanzierung in einem atmenden System erfolgt und alle den Kommunen entstehenden Kosten umfassen muss. Künftig richtet sich das System an der Anzahl der neu ankommenden Flüchtlinge aus, jedoch ist eine Vollkostenerstattung nicht vorgesehen. Ob die geplante Summe von einmaligen 10.000 Euro pro Flüchtling und 1.500 Euro für Kriegsvertriebene aus der Ukraine oder humanitäre Sonderaufnahmen die in den Kommunen entstehenden Kosten tatsächlich abzudecken vermögen, wird auch künftig davon abhängen, wie schnell die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt werden und wie viele Personen ohne Bleibeperspektive das Land in welchem Zeitraum wieder verlassen. Dringend erforderlich ist auch eine Kostenregelung für die Menschen, die bereits ohne Asylrecht im System sind und für die es bislang eine Jahrespauschale gab.
So essentiell es auch ist, dass die Finanzierung der Fluchtaufnahme endlich auf neue Beine gestellt wird, sie verschärft ein anders Problem: Die Finanzierung betrifft ausschließlich die Aufnahme und Unterbringung. Integrationsmaßnahmen bleiben außen vor. Integrationsmittel, wie es sie in den letzten Jahren immer dann gab, wenn Bundesmittel mit Einmalzahlungen an die Kommunen weitergereicht wurden und an denen die kreisangehörigen Gemeinden und Städte angemessen zu beteiligen waren, sind nicht vorgesehen.
Damit laufen wir nun Gefahr, dass die professionelle Integrationsarbeit als freiwillige Leistung in einigen Gemeinden und Städten und Gemeinden auf der Kippe steht. Und das wäre zweifelsfrei ein schwerer Fehler. Ohne ausreichende Mittel kann Integration nicht gelingen. Der Preis für eine gescheiterte Integration wäre ungleich höher.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Die Zeit wird knapp!
So jung das Jahr auch ist – jetzt sind es nur noch achtzehn Monate, bis der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft treten wird. Achtzehn Monate hört sich viel an, aber wenn man bedenkt, dass gegebenenfalls noch Baumaßnahmen nötig werden, evtl. der Schülerverkehr umstrukturiert werden und vor allem auch das Personal gefunden werden muss, dann befinden wir uns schon längst im finalen Countdown. Leider sind nach wie vor noch viele Fragen ungeklärt. Insbesondere fehlt es an einer Regelung, wie die Betreuung während der Ferien erfolgen kann. Ohne den verbindlichen Rechtsrahmen werden wir hier auch nicht im erforderlichen Tempo vorankommen. Klar ist aber, dass die Eltern im August 2026 ein Betreuungsangebot erwarten, zumal sie auf dieses in den Kindertageseinrichtungen bereits zurückgreifen konnten, sofern der Personalmangel vor Ort nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Die Landkreise müssen daher dringend ihrer Verantwortung gerecht werden und selbst organisatorische Maßnahmen ergreifen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde von Bund und Ländern beschlossen – trotz der wiederholten Warnungen der Kommunen, dass sowohl das notwendige Personal als auch eine ausreichende Finanzierung fehlen. Nun zeigen sich die absehbaren Umsetzungshindernisse. Deshalb darf nicht aus dem Blick geraten: Wer bestellt, muss auch bezahlen!
Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die notwendige finanzielle Ausstattung ist unerlässlich, damit die Umsetzung gelingen kann. Es ist nicht akzeptabel, dass Städte und Gemeinden allein für Entscheidungen haften müssen, die sie nicht getroffen haben. Eine solide Finanzierung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung – sei es beim Bestattungsrecht, der Fluchtaufnahme oder der Ganztagsbetreuung.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2025