GStB-Bericht
Bericht des Vorsitzenden Februar 2024
Über vielen Kommunen hing dies Prozedere im vergangenen Jahrzehnt wie ein Damoklesschwert und hat viel Energie gekostet, unabhängig davon, ob nun Fusionen vollzogen wurden oder unterblieben sind.
In 40 Fällen wurden im vergangenen Jahrzehnt „Gebietsänderungen“ vorgenommen. Dies war jeweils mit erheblichem Aufwand für die betroffenen Kommunen verbunden. Über den Erfolg lässt sich sicher streiten und erst mit gehörigem zeitlichem Abstand beurteilen.
Mit der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit soll nun ein neuer Weg beschritten werden. Es sollen Verbesserungen von Qualität und Effizienz von Verwaltungen auf dem Weg der interkommunalen Zusammenarbeit erreicht werden.
Aus meiner Sicht kann dies erfolgversprechend sein. Alle Verwaltungen stehen in Sachen „Fachkräftegewinnung“ vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen eine große Chance, die Prozesse deutlich zu vereinfachen.
Letzteres erfordert aber große Investitionen und auch Personaleinsatz. Dabei sind viele Aufgaben- und Prozessstrukturen in den Verwaltungen gleich oder ähnlich. Wenn hier die Entwicklung digitaler Strukturen nicht parallel, sondern gemeinsam betrieben wird, lassen sich erhebliche Mittel einsparen und die Entwicklungsprozesse beschleunigen.
Im Rahmen der Entwicklung des Modells Gemeinde 3.0 wurden bereits Themenfelder identifiziert, die sich für Interkommunale Zusammenarbeit besonders anbieten. Bespiele sind: Archivwesen, Prozessmanagement, Informationstechnik, Datenschutz, Tourismus, zentrale Vergabestelle, Kassen- und Liquiditätsmanagement, Vollstreckung, Klimaschutz, Klimaanpassung, Hochwasser- Starkregenschutz, Gewässer 3. Ordnung, Ruhender Verkehr, Vollzugsdienst, Kinder, Jugend, Senioren, Integration …
Wichtig ist hierfür, dass Verwaltungen sich über Gebietsgrenzen hinweg vernetzen. In solchen Netzwerken können sich zum Vorteil aller auch neue Ideen entwickeln und zumindest kann man voneinander lernen. Beste Praxisbeispiele sind dabei oft besser, als große Theorien!
Lasst uns also die Chancen nutzen, die der Weg „Interkommunale Zusammenarbeit“ bietet!
Andere Themen bleiben uns erhalten und werden immer schwieriger.
In der jüngsten Landesausschusssitzung haben wir intensiv das Thema Flüchtlinge mit dem zuständigen Staatssekretär diskutiert.
Insgesamt kann man feststellen, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren ihre Aufgaben engagiert angepackt haben, aber auch, dass aktuell die Schwierigkeiten zunehmen.
Dass das Land sich dieser Situation durchaus bewusst ist, hat es dadurch gezeigt, dass es den Kommunen über die 67,5 Mio. € Bundesmittel hinaus weitere 200 Mio. € für die Unterbringung und die Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt hat; dies ist für uns eine starke Entlastung, für die wir dankbar sind.
Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass weiterhin mit hohen Flüchtlingszahlen zu rechnen ist.
Bis die auf Bundes- und europäischer Ebene ins Auge gefassten Migrationssteuerungsmaßnahmen – wenn überhaupt – greifen können, wird es dauern und der Migrationsdruck wird angesichts der vielen weltweiten Krisen wachsen.
In der Diskussion wurde von vielen berichtet, dass vor Ort kaum noch Wohnraum zu beschaffen ist und die Schaffung von neuem Wohnraum für die Geflüchteten auf Widerstand stößt. Hier ist konkret viel Überzeugungskraft notwendig und wird den Verantwortlichen viel abverlangt.
Dafür Danke!
Wichtig wird es aber auch sein, dass Integrations- und Betreuungskonzepte landesweit entwickelt werden.
Aus meiner Sicht wäre es das wichtigste, dass die Menschen, die zumindest länger hierbleiben, schnell in Beschäftigung gebracht werden können. Für viele gemeinnützige Tätigkeiten benötigt man keine großen Sprachkenntnisse. So kann aber Integration ganz niederschwellig starten und die Akzeptanz vor Ort verbessert werden. Die Hürden hierfür sind dringend zu beseitigen. Manchmal wirken ganz kleine Schritte mehr, als große Pläne.
Liebe Leserinnen und Leser,
in wenigen Wochen werden wir Kommunalwahl haben. Ich hoffe auf viele engagierte Kandidatinnen und Kandidaten fürs kommunale Ehrenamt. Es macht bei allen Diskussionen und Belastungen für Ehrenamtliche Freude, die Heimat im Rat oder als BürgermeisterIn aktiv mitzugestalten. In dem Zusammenhang ist es uns als GStB ein großes Anliegen, für weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu kämpfen. Hierzu gehört, dass die Landesregierung seine Zusage aus dem letzten Jahr einlöst, die Ungleichbehandlung beim Ehrensold für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aufzuheben, nun zeitnah umsetzen muss. Denn dieses ist sicher für einige ein Punkt, der bei der Frage, ob man ein weiteres Mal für das Amt kandidiert, mit in die Entscheidung fließt. Auch fordern wir seitens des GStB weiterhin, die Regelungen zur pauschalierten Freistellung zu verbessern, sodass diese Frage, wieviel Zeit man für das Ehrenamt hat, nicht zum politischen Spielball im Rat werden kann.
Herzlichst
Ihr
Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2024