Drei, nein, vier Punkte möchte ich in meinem Bericht ansprechen.
Glückwünsche…
Habe ich in meinem letzten Bericht an dieser Stelle den neu gewählten Mitgliedern des rheinland-pfälzischen Landtags gratuliert, so darf ich heute Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu Ihrer Wahl beglückwünschen. Ich wünsche Ihnen viel Freude und vor allem auch viel Erfolg
bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Wir Kommunen freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und bieten ein konstruktives Miteinander an. Der politische Erfolg der neuen Legislaturperiode wird aus unserer Sicht davon abhängen, ob es gelingt, die Investitionskraft und die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu stärken. Nur dann werden wir die Zukunft gestalten, den Klimaschutz voranbringen und die Lebensbedingungen für die Menschen in Stadt und Land verbessern.
Hass und Gewalt gegen (Kommunal-)Politiker…
Unverändert auf der Tagesordnung muss leider auch das Thema Hass, Bedrohungen, Hetze und tätliche Angriffe gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern bleiben. Die Unzufriedenheit mit Maßnahmen der Politik, z.B. in der Corona-Krise, wird vor Ort in den Kommunen „abgeladen“. Der Echoraum der sozialen Netzwerke und des Internets verstärkt diese Tendenz. Häufig bleibt es nicht bei verbalen Entgleisungen. Wichtig bleibt, solche Vorgänge nicht zu verschweigen, sondern Polizei und Staatsanwaltschaften mitzuteilen. Sie müssen konsequent verfolgt werden, denn es muss jedem klar sein, dass es sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte handelt. Auch die Bundespolitik hat das flächendeckende Problem erkannt und nun Änderungen im Strafgesetzbuch umgesetzt. Mit der nunmehr gestarteten Plattform „Stark im Amt“ (www.stark-im-amt.de), die von der der Körber-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag ins Leben gerufen wurde und unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Steinmeier steht, wird die Möglichkeit geschaffen, dass Betroffene Unterstützung bekommen und auch ein Informationsaustausch stattfinden kann. Den Worten von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann nur Recht gegeben werden: „Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dürfen in Deutschland nicht zu ,Fußabtretern der Frustrierten’ werden!“
Innenstädte und Ortszentren…
Immer deutlicher spürbar wird die Krise der Innenstädte und Ortskerne. Geschäfte schließen bzw. werden nach der Pandemie nicht mehr wieder öffnen. Gewinner ist der Onlinehandel, der 2020 seinen Umsatz auf über 72 Mrd. Euro steigern konnte. Es besteht Handlungsbedarf für die Visitenkarten unserer Gemeinden und Städte! Die alten Zeiten kommen nicht
zurück. Der Onlinehandel wird weiter anwachsen, weil die Menschen mit dieser Art des Einkaufens überwiegend gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Innenstadt der Zukunft wird immer noch den Handel umfassen, aber die Schwerpunkte müssen sich verschieben. Mehr Erlebnisräume, Handwerk, Kunst, Kultur, Wohnraum, aber im Hinblick auf die notwendigen Klimaschutzanpassungen
auch mehr Grün und mehr Blau, das heißt Bepflanzung und Wasser, um die Aufenthaltsqualität in heißen Sommern zu verbessern. Der Prozess muss jetzt beginnen. Mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft, dem Immobilienbesitz muss der Zukunftsentwurf gestaltet werden, der sicherlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen wird.
Wie immer wird auch das nicht von heute auf morgen und auch nicht ohne zusätzliche Finanzmittel funktionieren. Die Städtebaufördermittel müssen deshalb erhöht werden. Auch die Überlegung, eine Paketversandsteuer einzuführen,
um die großen Online-Plattformen an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen, darf nicht tabuisiert werden, nehmen sie doch durch die vielen Liefervorgänge auch die Infrastruktur der jeweiligen Stadt in Anspruch.
Berichtspflicht zu Nebentätigkeiten von Ehrenamtlern…
Am 1. Januar 2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilfe- und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Danach sollen Beamte jährlich im Rat und auf der Homepage über ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten berichten. Diese Berichtspflicht erfasst nicht nur hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sondern auch Ehrenbeamte
in den Gemeinden, Zweckverbänden, Feuerwehren etc. Das ist dem kommunalen Ehrenamt schwer vermittelbar. Nach Intervention des GStB beim Innenministerium und den Fraktionen ist nunmehr ein Fraktionsentwurf für eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, der das Ehrenamt aus der Berichtspflicht wieder herausnehmen soll. Das wäre eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Weiter auf der Agenda bleiben hier die Forderungen des GStB, unteren anderem zur Abschaffung der Ungleichbehandlungen beim Ehrensold und die Sicherstellung, dass die Aufwandsentschädigung von Frührentner*innen auch künftig nicht auf die Rente angerechnet wird.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.
Ihr Ralph Spiegler
Gemeinde
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2021