Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ...
... wurden zu Beginn des Monats neu geordnet. Was das mit den kommunalen Finanzen zu tun hat? Hoffentlich eine ganze Menge.
Viele Kommunen bundesweit und eben auch in Rheinland-Pfalz schieben neben einem enormen Schuldenberg einen gewaltigen Investitionsstau insbesondere im Bereich der Schul- und der Verkehrsinfrastruktur vor sich her. Zur Lösung dieser Probleme braucht es eine sach- und aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden und Städte.
Und so geht die Forderung an die Länder, dass von den ca. 9,7 Mrd. € Entlastungen, die sie durch den Bund erhalten, ein hinreichender Teil an die Kommunen weitergeleitet wird. Bei allem Verständnis für die sehr angespannte Situation des Landeshaushaltes wird man diese Forderung nicht als überzogen bezeichnen können. Dass wir ohne solche Unterstützung auch künftig unseren Investitionsstau nicht abbauen können, liegt auf der Hand.
Und dabei sind die ständig steigenden konsumtiven Aufwendungen sowie die weiter stark steigenden Kosten der sozialen Sicherung, die uns direkt in unseren Haushalten oder indirekt über die Kreisumlagen belasten, noch gar nicht erwähnt.
Wir sind gespannt.
Die Rentenunschädlichkeit der Aufwandsentschädigung ...
... kommunaler Ehrenbeamter bei vorzeitigen Altersrenten und bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stand einmal wieder auf der Kippe. Seit 2010 versucht die Deutsche Rentenversicherung die Aufwandsentschädigung bei Überschreiten der Freibeträge auf die genannten Renten anzurechnen.
Dies hätte zu einer deutlichen und nicht hinnehmbaren Verschlechterung für die aus unserer Sicht so wichtigen ehrenamtlichen Tätigen geführt. Auf unsere Intervention hin ist es uns gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gelungen, zunächst bis September 2017 eine Übergangsregelung zur Nichtanrechnung zu erreichen. Diese Übergangsregelung wurde nun auf unser Drängen hin erneut für drei Jahre verlängert. Die Aufwandsentschädigungen werden bis dann auch weiterhin nicht als Hinzuverdienst behandelt. (Theoretisch könnte der Bundesrat dies noch durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses blockieren, das steht aber nicht zu erwarten.)
Auch wenn wir dankbar für die Verlängerung sind, so halten wir dennoch eine auf Dauer angelegte, den Interessen der Ehrenamtler und damit der gesamten Gesellschaft dienenden Lösung für angezeigt und werden uns auch künftig dafür einsetzen.
Wir bleiben am Ball.
Kommunale Partnerschaften ...
... sind für viele von uns in den letzten Jahrzehnten zur Selbstverständlichkeit geworden. Diese eigentlich sehr gute Tatsache birgt aber auch die Gefahr, dass man sich des Wertes dieser Partnerschaften nicht mehr bewusst ist. Noch vor zwei Generationen war es nicht selbstverständlich, dass sich Deutsche und Franzosen freundschaftlich begegneten oder Polen und Deutsche über die gemeinsame Vergangenheit genauso offen redeten wie über die gemeinsame Zukunft.
Und doch sind in dieser Zeit stabile Gemeinde- und Städtepartnerschaften gewachsen, die vielfach auch persönliche Freundschaften mit sich brachten.
Meine Bitte an Sie ist, sich den Wert dieser Partnerschaften immer wieder zu vergegenwärtigen und an die Menschen in Ihren Kommunen zu vermitteln. Dieser Blick über den Tellerrand hin zu unseren europäischen Nachbarn ist in Zeiten, in denen sich Europa in einer tiefen Krise befindet, wichtiger denn je. Optimistisch stimmt mich dabei, dass insbesondere auch jungen Menschen, bei aller Kritik, die es an Europa, oder besser an europäischen Institutionen gibt, die Idee eines freien, geeinten Europas gefällt. Als Stichwort sei Pulse of Europe genannt.
Wir sollten die darin liegende Chance nutzen.
Und jetzt wünsche ich Ihnen einen guten Start in die hoffentlich erholsame Sommerpause.
Herzlich
Ihr Ralph Spiegler
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 6/2017
Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes RP