Glückwünsche ...
... an Dr. Karl-Heinz Frieden. Nachdem unser Geschäftsführer Winfried Manns seine Tätigkeit zum 31.12.2017 beenden wird, hat sich auf einstimmige Empfehlung des Landesvorstandes der Landesausschuss am 23. Januar mit überwältigender Mehrheit für Dr. Karl-Heinz Frieden als Nachfolger ausgesprochen.
Die Verdienste von Winfried Manns zu würdigen, ist noch nicht der Zeitpunkt. Das wird am Ende des Jahres in gebotener Form geschehen. Aber zumindest eines möchte ich bereits heute: Winfried Manns danken, dass er durch frühzeitige Information des Vorstandes und ein sehr offenes Verfahren die Möglichkeit eröffnet hat, seine Nachfolge zügig und im Interesse des Verbandes zu regeln.
Ich bin vollkommen sicher, dass mit Dr. Frieden ein Mann die Geschäftsführung übernehmen wird, der dieser schönen, aber auch sehr anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sein wird, der, wenn auch ganz sicher mit eigenen Schwerpunkten und eigenen Stilelementen, die Reihe unserer starken Geschäftsführer fortsetzen wird.
Bereits jetzt rufe ich ihm ein "Glück auf" zu. Ich freue mich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Vorstand auf die Zusammenarbeit mit ihm.
Abstufung ...
... von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen, eine Gefahr für die ohnehin schon in Teilen schlechte Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum. Bereits heute gibt es einen enormen Nachholbedarf in der ländlichen Verkehrsinfrastruktur, sowohl im investiven Bereich wie auch in der Unterhaltung. Die zunehmende Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen verstärkt dieses Problem weiter. Den Gemeinden fehlt vielfach das Geld für die Unterhaltung der Straßen, zudem erhalten sie im Gegensatz zu den Kreisen keine Mittel aus der Allgemeinen Straßenzuweisungen.
Außerdem führt die Abstufung innerörtlich verlaufender Kreisstraßen zu Gemeindestraßen zu einer erheblichen Belastung der Anlieger durch künftige Ausbaukosten.
Das Land wird aufgefordert, diese Abstufungspraxis zu stoppen, die Finanzierung der Anbindungsstraßen zwischen einzelnen Ortsteilen durch eine Änderung des Landesstraßengesetzes zu sichern und die Mittel für den Landesstraßenbau zu erhöhen, um die Infrastruktur gerade auch im ländlichen Bereich zu gewährleisten, besser noch zu verbessern.
322 Mio. € ...
... sind ein Wort. Das ist die Höhe des Haushaltsüberschusses des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016. Fast alle Länder (bis auf Saarland und Sachsen) weisen zum Teil erhebliche Überschüsse aus.
Selbstverständlich freuen auch wir uns darüber, dass die Landesregierung eine so gewaltige Verbesserung ihrer Finanzdaten verzeichnen kann.
Aber ebenso selbstverständlich freuen wir uns über den Hinweis aus dem Bundesfinanzministerium, wonach die Länder, auch Rheinland-Pfalz, vor dem Hintergrund dieser Rekordüberschüsse ihrer Verantwortung für eine sachgerechte Finanzausstattung der Kommunen gerecht werden sollen.
Es ist zwar Zufall, aber dennoch bemerkenswert, dass sich dieser enorme Überschuss praktisch in genau der gleichen Größenordnung bewegt wie das durchschnittliche strukturelle Defizit der Kommunen in den letzten 20 Jahren.
Um nicht missverstanden zu werden: Mir ist durchaus bewusst, dass das Land seinerseits finanziell nicht auf Rosen gebettet ist. Aber es muss schon die Frage gestattet sein, wenn nicht jetzt in dieser ganz außerordentlichen Situation, wann bitte schön denn sonst hat das Land die Chance, massiv zur Entlastung der kommunalen Haushalte beizutragen.
Und so ist unsere Forderung nach massiver Entlastung nun keineswegs überzogen. Sie geschieht auch vor dem Hintergrund, dass wegen des Überschusses eine solche Entlastung nicht an die Substanz des Landes ginge, sondern nur eine faire Verteilung der Mittel bedeuten würde.
Und es böte sich die Chance, endlich mal wieder verstärkt in die örtliche Infrastruktur zu investieren anstatt sich mehr und mehr auf die reine Erfüllung von Pflichtaufgaben zu reduzieren.
Wir sind gespannt ...
Herzlich
Ihr Ralph Spiegler
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 2/2017
Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes