BlitzReport November 2005 © GStB
Landesnaturschutzgesetz; Verordnung zur Eingriffsregelung | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat den Entwurf für eine Verordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz vorgelegt. Die Verordnung enthält zum einen eine Liste solcher Tatbestände, die regelmäßig als Eingriff gelten. Die bisher im Landespflegegesetz selbst geregelten Tatbestände wurden ergänzt, beispielsweise um die Durchführung von Motorsportveranstaltungen. Eine weitere Liste legt sog. „Bagatelltatbestände“ fest, die regelmäßig nicht als Eingriff gelten. Hier finden sich eine Reihe neuer Tatbestände, beispielsweise die Anlage einfacher Viehunterstände, die Beseitigung von Betonmauern in Weinbergen oder die Instandhaltung und Pflege von Straßen, Deichen oder Drainagen. Der GStB kritisiert u.a., dass z.T. neue Eingriffstatbestände geschaffen werden, sowie dass viele der genannten Bagatelltatbestände ohnehin nicht als Eingriff gelten, weil ihre Wirkungen nicht dauerhaft oder nicht erheblich sind. Der GStB hat angeregt, alle nach LBauO genehmigungsfreien Anlagen auch von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auszunehmen. | |
BR 124/11/05 TR/673-11 | ||
Landesnaturschutzgesetz; Eingriffsregelung; Waldwiesen; Weihnachtsbaumkulturen | Der Entwurf für eine Verordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz sieht in § 1 Nr. 8 vor, dass die Erstaufforstung von Talauen und Waldwiesen sowie die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen in der offenen Feldflur in der Regel Eingriffe darstellen. Nach Auffassung des GStB ist die beabsichtigte Regelung zu weitgehend. Dies trifft insbesondere auf die Erstaufforstung von Waldwiesen zu, die gemäß § 3 Abs. 2 LWaldG als Wald gelten. Die Genehmigung einer Erstaufforstung gemäß § 14 LWaldG durch das Forstamt ist für diese Flächen demgemäß nicht erforderlich. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen in der offenen Feldflur sind gemäß § 3 Abs. 4 LWaldG nicht Wald im Sinne des Gesetzes. In der Konsequenz war mit In-Kraft-Treten des Landeswaldgesetzes die Genehmigungspflicht durch das Forstamt entfallen. Der Entwurf der Eingriffsverordnung geht nunmehr von einer generellen Eingriffsvermutung und damit einem naturschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis aus. | |
BR 125/11/05 DS/673-11 | ||
Disziplinarrecht; Kürzung der Dienstbezüge | Mit Urteil vom 16.09.2005, Az.: 3 A 10933/05.OVG, hat das OVG Rheinland-Pfalz die Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeibeamten auf die Dauer von 15 Monaten um ein Zwanzigstel bestätigt. Der Beamte, der während der Dienstzeit private Telefongespräche unter missbräuchlicher Kennzeichnung als Dienstgespräche führte, hat sich nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich zum Nachteil des Dienstherrn bereichert. Der Beamte führte während seiner Dienstzeit innerhalb eines Jahres 424 Gespräche mit einer Gesamtdauer von 117 Stunden, wodurch dem Land Telefonkosten in Höhe von 262,86 Euro entstanden. Das Gericht ist der Auffassung, dass ein Polizeibeamter gegenüber seinem Dienstherrn beim Umgang mit der dienstlichen Telefonanlage zu einem Höchstmaß an Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit verpflichtet ist. Wer diese Erwartungen nicht erfülle, sondern aus eigennützigen Beweggründen vorsätzlich seinen Dienstherrn schädige, um ungerechtfertigte Leistungen zu erhalten, disqualifiziere sich regelmäßig in seinem statusrechtlichen Amt. | |
BR 126/11/05 CR/023-46 Weitere Info: GStB-N Nr. 0261/2005 | ||
Gemeinde darf Vergabeentscheidung nicht delegieren | Mit Beschluss vom 15.07.2005, Verg 14/05, hat das OLG München festgestellt, dass eine Kommune im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Wertungsentscheidung selbst zu treffen hat und sie nicht einem Sachverständigen (Planungsbüro, Projektsteuerungsbüro) überlassen darf. Zwar ist es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe erlaubt, sich eines Sachverständigen zu bedienen (VOB/A § 7 Nr. 1a, b), was in der Praxis auch üblich ist. Der Sachverständige darf aber nur zur Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers eingesetzt werden; er kann also den dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt kaufmännisch, technisch oder juristisch aufbereiten. Entscheiden darf er aber nicht; diese Kernkompetenz muss beim öffentlichen Auftraggeber verbleiben. Der Berater darf zwar die Wertungsentscheidung vorbereiten, diese aber selbst nicht treffen. | |
BR 127/11/05 GT/602-90 | ||
Erschließungsbeitragsrecht; Abgabenverzicht | Die mündliche Zusicherung eines Mitarbeiters des Stadtplanungsamtes dahingehend, ein Grundstück werde nicht zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage veranlagt, stellt keinen Abgabenvorausverzicht dar, bei dem - beispielsweise wegen einer „Gegenleistung“ des Beitragsschuldners - bereits über den künftigen Beitragsanspruch verfügt, dieser also schon (bedingt) vernichtet wird, sondern allenfalls die Zusicherung eines (künftigen) Abgabenverzichts. Eine solche Zusage ist als nichtig anzusehen. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 26.07.2005, Az.: 6 A 10558/05.OVG, festgehalten. | |
BR 128/11/05 GT/610-36 Weitere Info: GStB-N Nr. 0258/2005 | ||
Versammlungsrecht; Änderung des Demonstrationszuges | In einer Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das VG Mainz, Az.: 1 L 561/05.MZ, festgestellt, dass die durch Bescheid der Verbandsgemeinde aufgegebene Änderung der Route eines Demonstrationszuges rechtens ist. Gegen die bei einem deutsch-amerikanischen Freundschaftsfest geplante Zurschaustellung eines Militärhubschraubers, eines Panzers sowie Uniformen, meldete eine rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete für den selben Tag eine Demonstration mit dem Motto „Schöner feiern ohne Militärverherrlichung“ an. Zur Vermeidung von Konflikten bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie wegen der möglichen Behinderung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen hatte die Antragsgegnerin per Bescheid zur Auflage gemacht, dass der Demonstrationszug nicht den geplanten Weg nehmen durfte. | |
BR 129/11/05 CR/100-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0249/2005 | ||
Schadensersatz; Fehlschüsse auf Sportplätzen | Mit Urteil vom 31.08.2005, Az: 3 S 89/05, hat das LG Mainz im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Schadensersatzklage eines Pkw-Eigentümers abgewiesen. Dieser hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Sportplatzes abgestellt. Auf dem Sportplatz, der mit einem Ballfangzaun vom Parkplatz abgegrenzt ist, hatte ein noch Minderjähriger Torschüsse geübt. Einer der Schüsse ging über das Tor und den Ballfangzaun hinweg und soll einen Schaden am Pkw verursacht haben. Nach Ansicht der Kammer kommt eine Haftung des „Fehlschützen” nicht in Betracht. Wegen der Eigenart des Fußballspiels sei es nicht zu vermeiden, dass Bälle über das Spielfeld hinausfliegen. Ein solcher „Fehlschuss” halte sich im Rahmen des erlaubten Risikos, überdies sei dem Spieler ein fahrlässiges Verhalten nicht vorzuwerfen. | |
BR 130/11/05 GT/550-03 | ||
Jagdgenossenschaften; Änderung der Mustersatzung | Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften gemäß Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Forsten zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 08.02.2000 ist geändert worden. § 14 Nr. 2 der Mustersatzung hat durch Art. 1 Nr. 19 der „Neunten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes“ vom 28.06.2005 eine neue Fassung erhalten. Es handelt sich um die notwendige Anpassung der Mustersatzung an die Änderung von § 7 Abs. 3 Nr. 2 LJGDVO. Inhaltlich geht es um eine Klarstellung hinsichtlich der Aufgabe des Jagdvorstehers, Bekanntmachungen vorzunehmen. | |
BR 131/11/05 DS/765-22 | ||
FSC-Zertifizierung; Fahrkarten der Deutschen Bahn AG | Die Deutsche Bahn AG stellt ab Dezember dieses Jahres alle Automatentickets auf Papier mit dem Zertifikat des FSC um. Mit diesem Schritt sollen Raubbau und illegaler Einschlag für die Herstellung von Automatentickets explizit ausgeschlossen werden. Darüber hinaus will die Deutsche Bahn AG entsprechend ihrer Unternehmensphilosophie die verantwortungsvolle Bewirtschaftung der globalen Wälder und damit den Erhalt der Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen fördern. Zur Einstimmung der Kunden auf die Tickets mit FSC-Siegel schaltet die Deutsche Bahn AG eine FSC-Anzeige auf den Monitoren der bundesweit 3.500 Fahrkartenautomaten. | |
BR 132/11/05 DS/866-42 | ||