BlitzReport April 2005 © GStB
Rechtsschutz einer Ortsgemeinde gegen den Flächennutzungsplan | Das OVG Rheinland-Pfalz hat sich mit Urteil vom 02.02.2005, Az.: 8 A 11771/04.OVG, mit der Rechtsstellung der Ortsgemeinden im Rahmen der Flächennutzungsplanung befasst. In einem Rechtsstreit begehrte eine Ortsgemeinde die Feststellung, dass der Flächennutzungsplan ihr gegenüber unwirksam ist. Inhaltlich ging es um die Darstellung von Sonderflächen für Windkraftanlagen in der Gemarkung der Ortsgemeinde. | |
BR 039/04/05 RB/610-12 Weitere Info: GStB-N Nr. 0094/2005 | ||
Änderung von Hausnummer und Straßenanschrift | Das OVG Rheinland-Pfalz hat sich mit Urteil vom 22.02.2005, Az.: 7 A 11002/04.OVG, mit den Rechten der Anwohner bei Änderungen der Postanschrift befasst. Das Gericht kam dabei zu der Auffassung, dass die Entscheidung zwar im Ermessen der Gemeinde stehe, die betroffenen Anwohner jedoch einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen an der Beibehaltung der bisherigen Anschrift haben. | |
BR 040/04/05 RB/650-06 Weitere Info: GStB-N Nr. 0078/2005 | ||
Bestattungsrecht; Befahren der Friedhofswege | Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 08.03.2005, Az.: 12 C 12098/04.OVG, in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass ein Steinmetz, der Friedhofswege zum Transport von Grabmälern oder anderen Materialien befährt, für eine entsprechende Zulassung nur dann eine Gebühr zu zahlen hat, wenn dies sowohl in der Friedhofs- als auch in der Friedhofsgebührensatzung vorgesehen ist. Im gegebenen Fall verlangte die Friedhofsträgerin eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 €. Die Friedhofssatzung jedoch sah lediglich eine Regelung über die Zulassung von Bildhauern, Steinmetzen, Gärtnern und sonstigen mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befassten Gewerbetreibenden vor. Das Befahren der Friedhofswege mit leichten Fahrzeugen war nach der jetzigen Friedhofssatzung ohne weiteres erlaubt. Deshalb könne hierfür keine Gebühr verlangt werden. | |
BR 041/04/05 CR/731-5 | ||
Befreiung vom Maulkorbzwang; VV zum LHundG | Das Ministerium des Innern und für Sport hat den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Befreiung vom Maulkorbzwang nach dem Landeshundegesetz vorgelegt. Ziel ist eine landesweit einheitliche Anwendung der Ausnahmeregelung vom Maulkorbzwang nach § 5 Abs. 5 LHundG, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. In der VV werden einzelne Tatbestände konkret beschrieben, bei deren Vorliegen davon auszugehen ist, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht vorliegt. Dadurch werden sowohl für die Hundehalter als auch für die örtlichen Ordnungsbehörden klare und transparente Regelungen geschaffen. Daneben sind auch tierschutzrechtliche Aspekte in ausreichender Form berücksichtigt, ohne dass dadurch das Ziel des Gesetzes, einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Beißattacken gefährlicher Hunde zu gewährleisten, beeinträchtigt wird. | |
BR 042/04/05 CR/100-00 Weitere Info: kosDirekt | ||
Schülerbeförderung bei Privatschulen | Die den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegte Sorge für die Beförderung der Schüler zu Privatschulen beschränkt sich auf solche Schulen, die das Land Rheinland-Pfalz durch finanzielle Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten unmittelbar fördert; sie erstreckt sich deshalb nicht auf den Besuch einer Privatschule in Nordrhein-Westfalen (hier: heilpädagogische Waldorfschule). Die Beförderungssorge für Sonderschüler bezieht sich auf die Schule, die von der Schulbehörde im konkreten Fall festgelegt worden ist. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 02.02.2005, Az.: 2 A 11888/04.OVG, festgestellt. | |
BR 043/04/05 GT/200-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0090/2005 | ||
Erschließungsbeitragsrecht; Änderung des Bauprogramms | Mit Beschluss vom 09.02.2005, Az.: 6 A 11850/04.OVG, hat das OVG Rheinland-Pfalz festgehalten, dass die Änderung eines bereits verwirklichten Bauprogramms nicht ohne weiteres bis zum Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht möglich ist. Das Bauprogramm kann (nur) so lange mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht geändert werden, wie die Straße noch nicht einem für sie aufgestellten Bauprogramm entspricht, d.h. noch nicht endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB hergestellt worden ist. Wird also beispielsweise nach Abschluss der technischen Fertigstellung der Straße, aber noch vor deren Widmung, das Bauprogramm erweitert, so bleibt dies ohne Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit der ursprünglichen, bereits abgeschlossenen Maßnahme. | |
BR 044/04/05 GT/610-36 Weitere Info: GStB-N Nr. 0091/2005 | ||
Forst-Betriebsplanung; Entwurf einer Verwaltungsvorschrift | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mit Schreiben vom 25.02.2005 den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der mittelfristigen Forst-Betriebsplanung vorgelegt. Die Verwaltungsvorschrift basiert auf § 7 LWaldG und § 2 Abs. 2 LWaldGDVO. Sie soll die bisherige Forsteinrichtungsanweisung FA 72 ersetzen. | |
BR 045/04/05 DS/866-00 | ||
Einziehung des Jagdscheins | Wer illegal ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, muss neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch damit rechnen, dass sein Jagdschein eingezogen wird. Dies hat das VG Neustadt in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 14.03.2005, Az.: 4 L 371/05.NW, entschieden. | |
BR 046/04/05 DS/765-00 | ||
Unfallversicherungsschutz bei der Jagdausübung | Das Landessozialgericht hat mit Urteil vom 11.11.2004, Az.: L 2 U 268/04, festgestellt: Ein Jagdgast, der im Auftrag des Jagdpächters Schützen anstellt und einweist und für diese Tätigkeit rund sechs Stunden aufwendet, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung wie ein Arbeitnehmer versichert, auch wenn er dann selbst an der Jagd teilnimmt. | |
BR 047/04/05 DS/765-00 | ||