BlitzReport Dezember 2004 © GStB
Ehrenamt; Aufwandsentschädigung | Das Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 11.11.2004 wie folgt informiert: „Die in der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) und in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung geregelten Aufwandsentschädigungen wurden zuletzt ab 01.01.2002 um 4 v.H. erhöht. Eine Erhöhung ist im Jahr 2004 nicht vorgesehen. Dementsprechend bleibt auch die Höhe des Ehrensoldes unverändert (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Ehrensoldgesetz).Die in den §§ 18 bis 21 KomAEVO geregelte jährliche Sonderzuwendung bleibt im Jahr 2004 unverändert. Eine Neuregelung gemäß § 18 Abs. 5 GemO/§ 12 Abs. 5 LKO i.d.F. des Artikels 3 bzw. 4 des Landesgesetzes vom 15.10.2004 (GVBI. S. 457) ist für das kommende Jahr in Aussicht genommen.“ | |
BR 138/12/04 HB/004-02:§ 18 | ||
Änderung jagdrechtlicher Vorschriften; Fütterung und Kirrung | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mit Schreiben vom 05.11.2004 den Entwurf einer Änderung des Landesjagdgesetzes sowie eine Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vorgelegt. Durch Streichung der Ausnahmetatbestände in § 28 Abs. 2 LJG soll das Füttern und Kirren vom Grundsatz her generell verboten werden. Gleichzeitig soll das fachlich zuständige Ministerium ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung Ausnahmen zuzulassen. Der entsprechende Entwurf der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild legt u.a. die höchstzulässige Zahl der Kirrstellen fest. Die Kirrstellen müssen der Unteren Jagdbehörde vorher unter Beifügung eines Lageplanes angezeigt worden sein. | |
BR 139/12/04 DS/765-00 | ||
Natura 2000; Entwurf der Landesverordnung über die Erhaltungsziele | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat einen Entwurf der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in Natura 2000-Gebieten vorgelegt. Die Landesverordnung erstreckt sich auf die gemäß § 22a LPflG gesetzlich unter Schutz gestellten FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. | |
BR 140/12/04 TR/673-13 | ||
Landesbetrieb „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ | Landesforsten Rheinland-Pfalz wird ab 01.01.2005 in der Form eines auf die besonderen Anforderungen der Forstverwaltung ausgestalteten Landesbetriebes nach § 26 LHO, nämlich mit sowohl erwerbswirtschaftlichem als auch gemeinwohlorientiertem Teilbereich, weitergeführt. Der diesbezüglichen Unterrichtung durch die Landesregierung (LT-Drucks. 14/3469 vom 30.09.2004) sind die näheren Begründungen bezüglich Kundenorientierung, Mitarbeiterzufriedenheit, Finanzen sowie Qualität und Umfang der Leistungen zu entnehmen. | |
BR 141/12/04 DS/866-00 | ||
Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der Landesforstverwaltung | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mit Schreiben vom 23.11.2004 den Entwurf zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der Landesforstverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vorgelegt. Bei den Gebühren sollen infolge der zwischenzeitlich gestiegenen Personal- und Sachkosten entsprechende Erhöhungen vorgenommen werden. Daneben wird die Notwendigkeit gesehen, die Gebührentatbestände veränderten Verfahrensabläufen anzupassen. | |
BR 142/12/04 DS/866-00 | ||
Schulbesuch ausländischer Kinder | Ausländische Kinder müssen grundsätzlich eine deutsche Schule besuchen, so das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 30.09.2004, Az.: 2 B 11530/04.OVG. Danach haben Kinder mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ihre Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule zu erfüllen. Diese Pflicht bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Religionszugehörigkeit und sei legitimer Ausdruck des staatlichen Erziehungsauftrags. Gerade für ausländische, in Deutschland lebende Kinder diene der Besuch staatlicher Schulen dem Zweck, sie auf ein Leben im hiesigen Kulturraum vorzubereiten. | |
BR 143/12/04 GT/200-00 | ||
Zuweisung an eine andere Sonderschule | Eine gravierende schulische Konfliktsituation eines Schülers einer Sonderschule kann es unter pädagogischen Aspekten gebieten, ihn einer anderen Sonderschule zuzuweisen. Dies hat das VG Mainz, Az.: 6 L 725/04.MZ, entschieden. | |
BR 144/12/04 GT/200-00 Weitere Info: www.wald-rlp.de | ||
Gewerbesteuer; Abgrenzung von gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten | Mit Urteil vom 26.08.2004, Az.: 6 K 2667/02, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu dem Problem der Abgrenzung von gewerblichen zu freiberuflichen Einkünften Stellung genommen. Im Streitfall war der Kläger für Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie als Berater selbstständig tätig. Das Finanzamt wertete dies nicht als freiberufliche Tätigkeit und erließ einen Gewerbesteuermessbescheid. Die dagegen gerichtete Klage des Steuerpflichtigen war erfolgreich. | |
BR 145/12/04 GF/863-20 | ||
Kostengünstige Erstellung von Straßen- und Radverkehrsanlagen | Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kostengünstige Erstellung von Straßen- und Radverkehrsanlagen“ veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe, der auch der GStB angehörte, wurde mit dem Ziel eingerichtet, die Regelwerke für die Anlage von Straßen- und Radverkehrsanlagen im Hinblick auf Möglichkeiten für eine kostengünstigere Erstellung zu überprüfen. Ausgangspunkt dabei war, dass planungstechnische Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen keine starren Vorschriften sind. Einsparungspotenziale ergeben sich nach Auffassung der Arbeitsgruppe insbesondere durch eine flexible und situationsangepasste Anwendung. Eine spürbare Kosteneinsparung kann sich beispielsweise durch eine Reduzierung bestehender Standards im Bereich der Planung, Bauausführung sowie der Straßenausstattung, soweit dies generell oder unter Würdigung der Besonderheiten im Einzelfall vertretbar ist, ergeben. | |
BR 146/12/04 RB/650-10 Weitere Info: GStB-N Nr. 0305/2004 | ||