BlitzReport April 2004

BlitzReport April 2004 © GStB

Zusammenlegung von Arbeits-losenhilfe und Sozialhilfe; Optionsmodell

Die Gespräche zwischen Regierung und Opposition über ein Optionsgesetz zur Umsetzung von Hatz IV sind gescheitert. Mit der Option sollte den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eingeräumt werden, anstelle der Agenturen für Arbeit die Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahrzunehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II nicht zum 01.01.2005 in Kraft tritt. Vielmehr wird dann ausschließlich das sog. Arbeitsgemeinschaftsmodell zum Tragen kommen. Danach sollen die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam bündeln und so eine Anlaufstelle für die Betroffenen einrichten. Auch beim Arbeitsgemeinschaftsmodell ist Hilfe aus einer Hand möglich.






BR 037/04/04 GF/400-00



Gefahrenabwehrverordnung „Gefährliche Hunde“; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.03.2004 über die Verfassungsbeschwerden von Hundezüchtern und –haltern gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 (BGBl. I S. 530) entschieden. Hierbei bestätigte es das seit 2001 geltende Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen als verfassungskonform. Das bundesgesetzlich geregelte Zuchtverbot sowie der Straftatbestand in § 143 Abs. 1 StGB wurden hingegen mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Landesrechtliche Regelungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Gefahrenabwehrverordnung „Gefährliche Hunde“ vom 30.06.2000 findet weiterhin uneingeschränkt Anwendung.







BR 038/04/04 CR/100-00

Weitere Info: GStB-N Nr. 0105/2004



Bundeswaldgesetz; Eckpunkte der Novellierung

Bundesverbraucherministerin Künast hat am 19.03.2004 die Eckpunkte der Novellierung des Bundeswaldgesetzes bekannt gegeben. Vorgesehen ist:


  • Die bestehende Vorschrift, dass Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden müssen, wird inhaltlich näher bestimmt. Es werden die Kennzeichen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen und naturnahen Waldwirtschaft festgelegt, wie z.B. grundsätzlicher Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel und Bevorzugung der natürlichen Verjüngung.
  • Es wird klargestellt, dass das Belassen von ökologisch erwünschten Altbäumen und Totholz zu keiner erhöhten Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer führt.
  • Der gemeinsame Holzverkauf über Vereinigungen der Waldbesitzer wird rechtlich erleichtert.
  • Das Bundeswaldgesetz wird „entschlackt“. Zahlreiche Bestimmungen, die sich als überflüssig erwiesen haben oder die von den Ländern zielgenauer wahrgenommen werden können, entfallen.





BR 039/04/04 DS/866-00

Weitere Info: kosDirekt



Bundesjagdgesetz; Eckpunkte der Novellierung

Bundesverbraucherministerin Künast hat am 19.03.2004 die Eckpunkte der Novellierung des Bundesjagdgesetzes bekannt gegeben. Vorgesehen ist:


  • Mit der Neuformulierung von Ziel und Zweck des Gesetzes wird klargestellt, dass sich die Jagd an ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen ausrichten muss.
  • Durch nähere inhaltliche Bestimmung von Begriffen wie „Hege“ und „Waidgerechtigkeit“ werden Grundbesitzer und Jäger verpflichtet, Lebensräume zu erhalten und zu verbessern sowie den Belangen der naturnahen Waldwirtschaft, des Tierschutzes und der Öffentlichkeit zu entsprechen.
  • Die Liste der dem Jagdrecht unterfallenden Tierarten wird entsprechend den heutigen Schutzerfordernissen gekürzt und „artenscharf“ präzisiert.
  • Jagdpraktiken, die im Widerspruch zu Belangen des naturnahen Waldbaus und des Tierschutzes stehen, werden generell verboten. Dies gilt z.B. für die Fütterung des Wildes, die Fallenjagd und das Töten freilaufender Hunde und Katzen während der Jagdausübung.
  • Das Bundesjagdgesetz wird „entschlackt“. Zahlreiche Bestimmungen können besser oder zielgenauer von den Ländern durchgeführt werden und entfallen daher. Dies betrifft z.B. die Abschussplanung und Regelungen, die sich auf das Innenverhältnis der Jagdgenossenschaften beziehen.





BR 040/04/04 DS/765-00



Bürgerhaushalt; Verbandsgemeinde-/ Ortsgemeindestruktur

Das Ministerium des Innern und für Sport hat auf eine Kleine Anfrage zur Thematik „Projekt ‚Bürgerhaushalt’ in Rheinland-Pfalz“ Stellung genommen (LT-Drucks. 14/2768) und dabei herausgestellt, dass im Vergleich zu anderen Ländern in Rheinland-Pfalz die Potenziale für eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung bereits genutzt werden. In der Antwort verweist das Ministerium zur Begründung auf die Kommunalstruktur der Verbandsgemeinde mit den Ortsgemeinden hin.






BR 041/04/04 HB/004-02: § 95



Kindergärten als Betriebe gewerblicher Art; Frist für Satzung auf 31.12.2004 verlängert

Nach derzeitigem Recht (seit 01.01.2001) setzt die Steuerbegünstigung eines Fördervereins zusätzlich voraus, dass die Einrichtung/Körperschaft, für die die Mittel beschafft werden, selbst steuerbegünstigt ist (§ 58 Nr. 1 AO). Bei einer Vielzahl gemeinnütziger Fördervereine, die staatliche oder kommunale Kultureinrichtungen (z.B. Museen, Theater, Schauspielbühnen, Kindergärten) unterstützen, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn sich die geförderten Einrichtungen keine gemeinnützige Satzung geben. Die Umsetzung eines im Bundesrat initiierten Gesetzesantrages, mit dem dieser bürokratische Unsinn beendet werden sollte, wird sich wegen politischer Meinungsverschiedenheiten weiter verzögern. Erreicht werden konnte, dass aber übergangsweise noch auf das Satzungserfordernis für die Erhaltung der Spendenabzugsfähigkeit verzichtet werden kann. Die Frist ist durch ein BMF-Schreiben um ein weiteres halbes Jahr auf den 31.12.2004 verlängert worden.






BR 042/04/04 HB/004-02:§ 85; 004-02:§ 24

Weitere Info: GStB-N Nr. 0124/2004



Nicht geschaltete Domains „verfallen“; Vier-Wochen-Frist ab Vertragsschluss

Wie aus den Domainrichtlinien der DENIC Domain-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG hervorgeht, verfallen nicht konnektierte Domains innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss. Dies ist eine wichtige Information für die Ortsgemeinden, die zwar Domainnamen reserviert, aber nicht geschaltet haben. Bitte recherchieren Sie unter http://www.denic.de/de/richtlinien.html







BR 043/04/04 HB/025-00



Regressanspruch gegen Beamten; Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern

In seinem Beschluss vom 26.02.2004, Az.: 2 A 11982/03.OVG, hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, dass, wer einen Dienstwagen aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt und dadurch beschädigt, damit rechnen muss, zu den Reparaturkosten herangezogen zu werden. Im vorliegenden Sachverhalt hat ein Polizeibeamter einen Dienstwagen für eine Dienstreise mit unverbleitem Superbenzin statt mit Dieselkraftstoff betankt. Die Kosten der daraufhin erforderlichen Reparatur beliefen sich auf rd. 2.800 €. Die zuständige Dienststelle forderte den Betrag zurück. Das OVG bestätigte dies nunmehr in zweiter Instanz. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Beamte seinem Dienstherrn einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ihm dienstlich anvertrauten Sachgütern schulde. Vorliegend habe er grob fahrlässig gehandelt und müsse für den Schaden einstehen.






BR 044/04/04 CR/023-40



Regressanspruch gegen Beamten; Detektivkosten

In seinem Beschluss vom 04.03.2004, Az.: 2 A 11942/03.OVG, hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Dienstherr grundsätzlich die Kosten für die Einschaltung eines Detektivbüros von dem Betroffenen verlangen kann, wenn diese erforderlich waren, um dem Beamten eine Pflichtverletzung nachzuweisen. Zwar werde eine solche Maßnahme nicht bei jeder mutmaßlichen Pflichtverletzung in Betracht kommen. Insbesondere bei noch nicht vorbelasteten Beamten sei vielmehr grundsätzlich von deren Pflichttreue auszugehen. Anders war die Sachlage aber im vorliegenden Fall zu beurteilen, weil der Beamte bereits durch sein Vorverhalten hinreichend Anlass zu weitergehenden Ermittlungen gegeben habe.






BR 045/04/04 CR/023-40