BlitzReport SONDERINFO: Kommunalfinanzen 2003/2004 © GStB
Kommunalfinanzen bundesweit; Neueste Kassenstatistik | Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne die Stadtstaaten) haben in den ersten drei Quartalen 2003 106,8 Mrd. € und damit 0,7% mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum ausgegeben. Die kassenmäßigen Einnahmen der Gemeinden blieben mit 98,2 Mrd. € um 1,6 % unter dem vergleichbaren Vorjahresbetrag. In der Abgrenzung der Finanzstatistik errechnet sich hieraus ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit von 8,7 Mrd. €, das sind 2,4 Mrd. € mehr, als in den ersten drei Vierteljahren 2002. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen in ihrer Prognose für das gesamte Jahr 2004 weiterhin mit einem kommunalen Finanzierungsdefizit in Höhe von 9,8 Mrd. €. Die neuen Zahlen offenbaren erneut hohe Zuwächse bei den Sozialen Leistungen um 7,7 % und bei den Personalausgaben um 2,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Netto-Gewerbesteuer legte von dem zwischen seit 2000 extrem gesunkenem Niveau um gut 4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Angesichts von Rückgängen bei dem Einkommensteueranteil um ca. 4 % und bei den Schlüssel- und Investitionszuweisungen (- 9,3 und - 2,2 %) verwundert nicht, dass auch 2003 bei den (Sach)Investitionsausgaben drastisch gekürzt werden musste (-11,2 %). Der Stand der Kassenkredite erreichte mit 15,3 Mrd. € ein neues Rekordhoch (Anstieg um 35,1%). | |
BR SI 1/04 HB/967-00:Daten | ||
8. Gemeinde-finanzbericht | Aus dem 8. Gemeindefinanzbericht Rheinland-Pfalz sind folgende Feststellungen hervorzuheben:
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BR SI 2//04 HB/967-00:Daten | ||
Rechnungshof mahnt zur Standardrevision | Die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften wiesen auch im Jahr 2002 erhebliche Defizite aus. Im 10-Jahresvergleich waren die Finanzierungsdefizite der Jahre 2001 (535 Mio. €) und 2002 (450 Mio. €) mit Abstand die höchsten. Nach den Rechnungsergebnissen des Jahres 2001 schlossen von 2.493 Kommunen 682 ihren Haushalt mit Fehlbeträgen ab. Der Gesamtfehlbetrag von 762 Mio. € hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt. Die aufgelaufene Fehlbetragsbugwelle stellt die kommunalen Gebietskörperschaften langfristig vor große Probleme. Der Rechnungshof stellt ausdrücklich fest, dass für das Jahr 2003 u.a. ohne Standardrevision keine Besserung der Finanzsituation zu erwarten ist. Hinzu kommen, so der Rechnungshof, neue finanzielle Belastungen durch das Grundsicherungsgesetz und den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter. Die kommunalen Haushalte hatten 2002 Schulden von insgesamt 4.488 Mio. €. Die Kassenkredite erhöhten sich kontinuierlich als Folge der aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren von 583 Mio. € im Jahr 1999 auf 1.393 Mio. € im Jahr 2002. Dies ist in nur 4 Jahren ein Zuwachs von 139 %. Die Pro-Kopf-Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz ist höher als der Durchschnitt der anderen Flächenländer (West). | |
BR SI 3/04 HB/967-00:Daten | ||
Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung; November 2003 | Nach den Ergebnissen der letzten regionalisierten Steuerschätzung stehen dem Land im Jahr 2003 337 Mio. € weniger als angenommen an Steuereinnahmen zur Verfügung. Über den Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich sind die kommunalen Gebietskörperschaften daran mit 70,77 Mio. € beteiligt. Das Verstetigungsdarlehen im Rahmen des sog. Beistandspakts (Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse auf jährlich 1.606 Mio. €) steigt damit bis zum 31.12.2004 auf rd. 220 Mio. €; hinzu kommt der negative Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von rd. 174 Mio. €. Bis zum Jahr 2005 häufen sich nach derzeitigem Stand die zinslosen Darlehen des Landes an die Kommunen auf rd. 594 Mio. € an. Die originären Steuereinnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften gehen gegenüber den ursprünglichen Annahmen ebenfalls zurück, und zwar um 3,4 %. | |
BR SI 4/04 HB/967-00:Daten | ||
Landeshaushalt 2004; Eckpunkte; Kommunaler Finanzausgleich | Nach der Darstellung des kommunalen Steuerverbundes für 2004 ist aus kommunaler Sicht herauszustellen:
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BR SI 5/04 HB/967-00:Daten | ||
Konnexitätsprinzip: „Wer bestellt, bezahlt“ – Weg nunmehr frei für Ergänzung der Landesverfassung | In ihrer letzten Sitzung am 5. Dezember 2003 hat sich die Enquête-Kommission „Kommunen“ einvernehmlich auf einen Formulierungsvorschlag zur Ergänzung des Artikels 49 der Landesverfassung verständigt. Damit ist der Weg frei, den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“, das Konnexitätsprinzip, in der Landesverfassung zu verankern. Für den Gemeinde- und Städtebund bedeutet dies: Wir haben ein wichtiges Ziel erreicht. Die vorgesehene Ergänzung des Artikels 49 LV hat Folgenden Wortlaut: „(5) Überträgt das Land den Gemeinden oder Gemeindeverbänden nach Absatz 4 die Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder stellt es besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat es gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen; dies gilt auch bei der Auferlegung von Finanzierungspflichten. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung ist mehr als ein Signal an alle „Fachbruderschaften“ und Standardhüter, sehr genau zu prüfen, ob denn diese oder jene landesrechtliche Vorgabe zwingend notwendig ist oder nicht. Denn künftig muss etwa mit der Vorgabe einer neuen Aufgabe oder der seitens des Landes angestrebten Ausweitung einer Aufgabe zu Lasten kommunaler Haushalte gesagt werden, wie denn dies vom Land – außerhalb (!) des kommunalen Finanzausgleichs – finanziert wird. Die notwendigen Finanzmittel sind nunmehr bereitzustellen. | |
BR SI 6/04 HB/967-00:Daten | ||
Hartz IV – Aktueller Stand der Bundespolitik | Es verbleibt bei der vorgesehene Zuständigkeit des Bundes. Die Bundesagentur für Arbeit wird verpflichtet, Job-Center zu errichten und das Arbeitslosengeld II auszuzahlen. Die Kommunen können in den Job-Centern ihre Dienstleistungen einbringen (Arbeitsgemeinschaftsmodell). In 2004 wird ein Gesetz erarbeitet, das Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet, im Einzelfall auf freiwilliger Basis die gesamte Aufgabe zu übernehmen. Die nähere Ausgestaltung, einschl. der Frage der Finanzierung, muss im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Es bleibt bei der gesetzlichen Definition der Erwerbsfähigkeit. Die Zumutbarkeitskriterien zur Aufnahme von Arbeit werden verschärft, die Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen jede „ehrliche Arbeit“ annehmen. Im Ergebnis soll es zu einer Entlastung der Kommunen bundesweit in Höhe von rund 2,5 Mrd. € kommen. Die Umsetzung der Neuregelung soll zum 1. Januar 2005 erfolgen. | |
BR SI 7/04 HB/967-00:Daten | ||
Haushaltsbegleitgesetz 2004 | Die dritte Steuerreformstufe wird in abgespeckter Form vorgezogen. Zu den wesentlichen Maßnahmen zählen:
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BR SI 8/04 HB/967-00:Daten | ||
Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer | Als „kleinster gemeinsamer Nenner“ blieb im Vermittlungsausschuss die Senkung der Gewerbesteuerumlage übrig. Die Gewerbesteuerumlage wird gesenkt. 2004 soll die Umlage 20 % des Bruttoaufkommens betragen, ab 2005 etwa 18 % des Bruttoaufkommens. Das bedeutet für 2004 einen Umlagesatz von 82 v.H. Das Gesamtpaket zur Gewerbesteuer hat für die Städte und Gemeinden ein Mehraufkommen in Höhe von rund 2,531 Mrd. € in 2004 sowie von 3,044 Mrd. € ab 2005 zur Folge, wobei allein auf die Senkung der Gewerbesteuerumlage ein Mehraufkommen von 2,290 Mrd. € in 2004 (2,530 Mrd. € in 2005) entfallen wird. In Rheinland-Pfalz führt dies zu einer Entlastung der Gemeinden und Städte in Höhe von etwa 100 Mio. €. | |
BR SI 9/04 HB/967-00:Daten | ||