BlitzReport Juni 2003 © GStB
FFH-Nachmeldungen | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat seine Gebietsvorschläge für die Nachmeldung von FFH-Gebieten im Internet veröffentlicht (www.naturschutz.rlp.de). Sie wurden den betroffenen Verbänden in einer Informationsveranstaltung am 16.05.2003 näher erläutert. Die Gebietsvorschläge umfassen über 100.000 ha, wovon ca. ein Viertel bestehende Vogelschutzgebiete überlagert. Rund 70% der Fläche liegt im Wald, etwa 5% der Fläche sind Gewässerstrecken. Zugleich leitete das Ministerium offiziell das Beteiligungsverfahren ein. Stellungnahmen können bis zum 16.06.2003 abgegeben werden. Von den Kommunen werden insbesondere Hinweise auf Konflikte zu kommunalen Planungen sowie zur Gemeindewaldbewirtschaftung erwartet. Anfang Juli soll der Ministerrat abschließend über die Gebietskulisse entscheiden.Der GStB hat die kurze Frist und die unzureichende Information über Schutzgegenstand und ?ziele sowie über die konkreten Auswirkungen auf die Landnutzung kritisiert. Die Forderung nach einer zeitlich und sachlich umfassenden Abstimmung mit den betroffenen Kommunen wurde bekräftigt. Dem hält das Ministerium die Entscheidung der EG-Kommission entgegen, nach dem 15. September keine Gebietsänderungen auf Grund etwaiger Beteiligungsverfahren mehr zu akzeptieren. | |
BR 063/06/2003 TR/153-13 Weitere Info: GStB-N Nr. 0221/2003 | ||
Strukturreform der Landesforsten; Ministerratsbeschluss zur Umsetzung | Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2003 mit der weiteren Umsetzung des Konzeptes „Landesforsten – zukunftsfähige Strukturen“ beschäftigt (vgl. BR 002/01/03). Dabei ging es insbesondere um die Vorgabe, künftig die Organisation stärker an Produkten auszurichten. Nunmehr werden im gehobenen Dienst 86 neue Tätigkeitsfelder für Spezialisten beschrieben, davon 75 bei den Forstämtern und 11 bei der Zentralstelle der Forstverwaltung. In diesem Zusammenhang geht es beispielsweise um Produktleiter für die Bereiche „Energieberatung/Biomassemanagement“, „Erholung und Walderlebnis“, „Umweltvorsorge“ und „Jagdmanagement“. Im höheren Dienst entstehen 17 neue Spezialistenfunktionen, davon 13 bei der Zentralstelle der Forstverwaltung und 4 beim Ministerium für Umwelt und Forsten. Unter anderem werden Referenten für die Bereiche „UN/EU-Schutzgebiete“, „Nachhaltige Landnutzung“, „Nachhaltige Energienutzung“, „Personal-/Organisationsentwicklung“ und „Privatwaldinventur“ gesucht.Die neu zu schaffenden Spezialistenfunktionen werden unter den von der Strukturreform betroffenen Mitarbeitern ausgeschrieben. Neue Stellen werden nicht eingerichtet. Die Ausschreibung erfolgt im forstlichen Intranet. | |
BR 064/06/2003 DS/866-00 | ||
Landeswaldgesetz; Versorgungsregelung beim Dienstherrnwechsel | Der Wechsel staatlicher Forstbeamter in den kommunalen Dienst ist durch das Landeswaldgesetz attraktiver geworden. Die Verteilung der Versorgungslasten bei einem Dienstherrnwechsel richtet sich ausschließlich nach § 107b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Versorgungsbezüge werden im Verhältnis der beim abgebenden Dienstherrn abgeleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zu den beim aufnehmenden Dienstherrn abgeleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten aufgeteilt.§ 107b Abs. 1 BeamtVG ist durch Art. 1 Nr. 56a des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) mit Wirkung vom 01.01.2002 geändert worden. Die Altersgrenze für die Übernahme, durch welche die Versorgungslastenverteilung ausgelöst wird, ist entfallen. Sie lag vormals bei Vollendung des 45. Lebensjahres. Die Neuregelung erhöht die Flexibilität und Durchlässigkeit insbesondere für die Beamten, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Chance lebensälterer Beamten zu einem Dienstherrnwechsel bleibt gewahrt, da auf den aufnehmenden Dienstherrn lediglich der Teil der Versorgungslast entfällt, der während der bei ihm geleisteten Dienstzeit entstanden ist. | |
BR 065/06/2003 DS/866-00 | ||
Kommunalbericht 2002; Standardrevision | Die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften wiesen auch im Jahr 2002 erhebliche Defizite aus. Im 10-Jahresvergleich waren die Finanzierungsdefizite der Jahre 2001 (535 Mio. €) und 2002 (450 Mio. €) mit Abstand die höchsten. Nach den Rechnungsergebnissen des Jahres 2001 schlossen von 2.493 Kommunen 682 ihren Haushalt mit Fehlbeträgen ab. Der Gesamtfehlbetrag von 762 Mio. € hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt. Die aufgelaufene Fehlbetragsbugwelle stellt die kommunalen Gebietskörperschaften langfristig vor große Probleme.Der Rechnungshof stellt ausdrücklich fest, dass für das Jahr 2003 u.a. ohne Standardrevision keine Besserung der Finanzsituation zu erwarten ist. Nach der Steuerschätzung vom November 2002 für die Kommunen in Rheinland-Pfalz gehen die Steuereinnahmen 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % zurück. Hinzu kommen, so der Rechnungshof, neue finanzielle Belastungen durch das Grundsicherungsgesetz und den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Vorschul- und Schulalter. Wie sich eine Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auswirken würde, ist noch ungewiss.Die kommunalen Haushalte hatten 2002 Schulden von insgesamt 4.488 Mio. €. Die Kassenkredite erhöhten sich kontinuierlich als Folge der aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren von 583 Mio. € im Jahr 1999 auf 1.393 Mio. € im Jahr 2002. Dies ist in nur 4 Jahren ein Zuwachs von 139 %. Die Pro-Kopf-Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz ist höher als der Durchschnitt der anderen Flächenländer (West). | |
BR 066/06/2003 HB/900-72:KB 2002 | ||
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge; Grundsatzurteil | Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 18.03.2003, Az.: 6 C 10580/02, grundlegende Aussagen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag sowie zu den hierfür zu bildenden Abrechnungseinheiten getroffen. Die Entscheidung berührt insbesondere mittlere und größere Kommunen. Nach Auffassung des Gerichtes können die Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes grundsätzlich nur noch in kleineren Gemeinden den erforderlichen räumlichen Zusammenhang aufweisen. Hiervon ausgehend können einzelne Gebietsteile als Abrechnungseinheiten nur dann dienen, wenn es sich um Orts- oder Stadtteile handelt, die die Größe einer kleineren Gemeinde haben. Der gesetzlich geforderte funktionale Zusammenhang der Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit soll nur dann vorliegen, wenn sämtliche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit auf dieselbe(n) Straße(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind, um in die verschiedenen Richtungen Anschluss an das übrige Verkehrsnetz zu finden. | |
BR 067/06/2003 GT/653-31 | ||
Bedarfszuweisungen; Ausgleichsstock; Inanspruchnahme 2002 | Die Mittel zur Gewährung von Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts (Bedarfszuweisungen) sind im Landeshaushalt bei Kapitel 020 06, Titel 613 02 (Ausgleichsstock) veranschlagt. Neben Bedarfszuweisungen werden aus diesem Titel weitere Zuweisungen gemäß § 17 Landes-Finanzausgleichsgesetz bewilligt. Den bewilligten Bedarfszuweisungen in Höhe von 47.252 T€ an 314 Körperschaften standen 335 Anträge mit einem Volumen von 232.048 T€, davon 31 Nachbewilligungen aus Vorjahren über 1.322 T€ gegenüber.Beim Ausgleichsstock wurden zum 31.12.2002 Reste zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 46.819 € gebildet. Zur Deckung anderweitiger Ausgabenpositionen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs wurden im Jahre 2002 keine Mittel des Ausgleichsstocks eingesetzt. | |
BR 068/06/2003 HB/967-23 | ||
Mitarbeiterbekleidung der Landesforsten | Die Landesforsten Rheinland-Pfalz führen für alle im Forstbereich tätigen Mitarbeiter eine neue Bekleidungslinie (Erstausstattung: Außendienstjacke, Fleecejacke, Sakko/Blazer, Krawatte/Halstuch) ein. Sie soll zu einem einheitlichen Erscheinungsbild beitragen und den speziellen forstlichen Erfordernissen gerecht werden. Gegenwärtig ist eine EU-weite Ausschreibung im Gange.Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat den Einführungserlass zur Mitarbeiterbekleidung sowie die diesbezügliche Dienstvereinbarung vorgelegt. Im Jahre 2003 nimmt das Land für die Mitarbeiter der Landesforsten in Abhängigkeit von Funktionsgruppen die Erstausstattung vor und trägt die entstehenden Kosten. Ab dem Jahre 2004 ist eine Mischfinanzierung vorgesehen. Jeder Mitarbeiter der Landesforsten erhält einen jährlichen Zuschuss, der nach verschiedenen Kriterien berechnet wird. Die Unterstützungszahlung des Landes erfolgt auf ein Kleiderkonto, das für jeden Mitarbeiter bei der Bereitschaftspolizei Mainz-Hechtsheim geführt wird. Folgebeschaffungen werden logistisch durch die Direktion der Bereitschaftspolizei abgewickelt. Bestellungen, die über das Guthaben des Kleiderkontos hinausgehen, werden dem Mitarbeiter um den überschießenden Betrag in Rechnung gestellt. | |
BR 069/06/2003 DS/866-20 | ||
Kommunale Forstbeamte; Mitarbeiterbekleidung der Landesforsten | Kommunale Forstbeamte sind berechtigt, die neue Mitarbeiterbekleidung der Landesforsten zu tragen. Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat auf Anfrage des GStB mit Schreiben vom 17.04.2003 mitgeteilt, dass für die kommunalen Forstbeamten die Möglichkeit einer Beteiligung an der Sammelbeschaffung der Erstausstattung eröffnet wird. Die Konditionen seien erst nach Abschluss der EU-weiten Ausschreibung bekannt. Folgebeschaffungen für kommunale Forstbeamte könnten gleichfalls über individuelle Kleiderkonten bei der Bereitschaftspolizei Mainz-Hechtsheim abgewickelt werden. Unterschiedlich hohe Unterstützungszahlungen der jeweiligen kommunalen Dienstherren seien möglich.In der Vergangenheit haben die kommunalen Gebietskörperschaften hinsichtlich der kommunalen Forstbeamten im Regelfall entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Zahlung eines Zuschusses und eines Vorschusses an die Träger von Dienstkleidung im Bereich der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz“ vom 01.01.1997 gehandelt, die zum Jahresende 2001 ausgelaufen ist. Die Unterstützungszahlungen, die das Land seinen Mitarbeitern ab dem Jahre 2004 gewährt, sind für die Kommunen nicht verbindlich. Sie können allerdings als Anhaltspunkt für die eigene Zuschussgewährung dienen. | |
BR 070/06/2003 DS/866-20 | ||
Waldbauliche Gutachten 2001; Ergebnisse auf Landesebene | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mit Schreiben vom 23.04.2003 die Ergebnisse der Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel (Waldbauliche Gutachten) für das Jahr 2001 bekannt gegeben. Die Ergebnisse auf Landesebene basieren auf den Einzelgutachten für 2.102 Jagdbezirke.Auf 51 % der untersuchten Waldfläche liegt eine Gefährdung des waldbaulichen Betriebsziels durch Rehwild vor und auf 46 % der untersuchten Waldfläche durch Rotwild. Die nicht verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirke schneiden besser ab als die verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirke sowie die gemeinschaftlichen Jagdbezirke und die kommunalen Eigenjagdbezirke. Im Vergleich zur vorausgehenden Erhebung 1998 zeigt sich keine grundlegende Verbesserung. Das Ministerium für Umwelt und Forsten kommt demgemäß zu der Beurteilung, dass eine verstärkte Bejagung des Schalenwildes unverändert notwendig ist, um die Zielsetzung des naturnahen Waldbaus erreichen zu können. | |
BR 071/06/2003 DS/765-26 | ||