BlitzReport Dezember 2001 © GStB
Steuerschätzung; November 2001; Gesamtergebnis | | Der Arbeitskreis "Steuerschätzung" hat am 08. und 09.11.2001 die Steuereinnahmen für das laufende Haushaltsjahr und das Jahr 2002 geschätzt. Der Arbeitskreis hat seine Prognose zur Entwicklung des gemeindlichen Steueraufkommens im Jahr 2002 um -3,3 Mrd. € auf 54,8 Mrd. € nach unten korrigiert. Das im Mai 2001 prognostizierte Steueraufkommen der Gemeinden in Höhe von 55,4 Mrd. € für das Haushaltsjahr 2001 hat der Arbeitskreis um -1,3 Mrd. € auf 54,0 Mrd. € nach unten korrigiert. Die Ergebnisse der Steuerschätzung stellen sich insgesamt wie folgt dar: Ist-Ergebnis Schätzung | |||
2000 | 2001 | 2002 | |||
1. Bund (Mrd. €) Veränderung gegenüber Vorjahr (v.H.) | 198,8 3,3 | 194,7 -2,0 | 196,9 1,1 | ||
2. Länder (Mrd. €) nach Ergänzungszuweisungen Veränderung gegenüber Vorjahr (v.H.) Veränderung gegenüber Vorjahr ohne Bahnreform und Verrechnungen | 189,5 3,0 2,8 | 179,9 -5,1 -5,0 | 188,8 5,0 3,3 | ||
3. Gemeinden (Mrd. €) Veränderung gegenüber Vorjahr (v.H.) | 57,1 1,4 | 54,0 -5,4 | 54,8 1,4 | ||
4. EU (Mrd. €) Veränderung gegenüber Vorjahr (v.H.) | 21,8 7,6 | 20,2 -7,4 | 21,9 8,4 | ||
5. Steuereinnahmen insgesamt (Mrd. DM) Veränderung gegenüber Vorjahr (v.H.) | 467,3 3,1 | 448,9 -3,9 | 462,5 3,0 | ||
BR 124/12/01 HB/967-02 | |||||
Steuerschätzung; November 2001; Auswirkungen auf die Landes- und Kommunalfinanzen | Die schwache Konjunktur lässt die Steuereinnahmen in diesem und dem kommenden Jahr drastisch einbrechen. Im Gegensatz zur Mai-Prognose des Arbeitskreises "Steuerschätzung" werden die Finanzämter im laufenden Jahr knapp 6,6 Mrd. € weniger in den Kassen haben, im kommenden Jahr fehlen gut 9,8 Mrd. €. Von den Steuerausfällen sind die Länder stark betroffen. Ihnen fehlen 2001 etwa 3 Mrd. €, 2002 sind es 3,8 Mrd. €. Der Bund muss in diesem Jahr mit 2,1 Mrd. € und im kommenden mit 2,7 Mrd. € weniger auskommen. Hart treffen die Mindereinnahmen 2002 die Gemeinden und Städte. Sie müssen mit 3,3 Mrd. € weniger planen. Rheinland-Pfalz erwartet nach den am 10.11.2001 in der Tagespresse dargestellten Ausführungen von Finanzminister Gernot Mittler jetzt 270 Mio. € Mindereinnahmen, von denen 120 Mio. € durch einen Risikoabschlag abgesichert sind (für das Jahr 2003 ist ein weiterer Risikoabschlag in Höhe von 90 Mio. € eingeplant). Die restlichen Mindereinnahmen in Höhe von 150 Mio. € sollen durch Kreditaufnahmen kompensiert werden. BR 125/12/01 HB/967-02 | ||||
Landesforsten Rheinland-Pfalz | Der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Forsten hat den GStB mit Schreiben vom 08.11.2001 unterrichtet, dass die Landesforstverwaltung (ausgenommen die Ministerialforstabteilung) künftig wie ein Landesbetrieb (§ 26 Abs. 1 LHO) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit eigener Betriebsbuchhaltung geführt wird. Dies soll zu mehr Flexibilität und Transparenz beitragen. Die Landesforsten bleiben allerdings vertikal und horizontal in die Struktur der Landesverwaltung eingebunden und behalten alle bisherigen Aufgaben. Die Bezeichnung "Landesforsten" wird gewählt, um die Weiterentwicklung nach außen zu dokumentieren. Die Konzeption soll mit dem Landeshaushaltsgesetz 2002/2003 umgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz hat der politische Willensbildungsprozess demgemäß zu dem Ergebnis geführt, gegenwärtig keine Ausgliederung der Forstverwaltung in einen Landesbetrieb vorzunehmen. Aus Sicht des GStB ist von entscheidender Bedeutung, welche (auch mittelbaren) Auswirkungen von der Bildung eines "unechten" Landesbetriebes auf die waldbesitzenden Gemeinden und Städte ausgehen. Die vom Ministerium für Umwelt und Forsten vorgelegten Beratungsunterlagen gehen auf diesen Aspekt nicht näher ein. In Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern sowie im Rahmen interner Beratungen soll Klarheit über die kommunale Relevanz der Konzeption gewonnen werden. BR 126/12/01 DS/866-00 | ||||
Landesforstverwaltung; Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung | Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mit Schreiben vom 09.11.2001 alle Mitarbeiter der Landesforstverwaltung darüber informiert, dass ein jährliches Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung im Bereich der Landesforstverwaltung eingeführt wird. Als strukturiertes Gespräch bietet es Vorgesetzten und Mitarbeitern einmal jährlich die Gelegenheit, vorbereitet und außerhalb des Alltagsgeschäftes über Ziele und Aufgaben, Fortbildung und Weiterqualifizierung sowie weitere die Zusammenarbeit betreffende Aspekte zu sprechen. Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungsinstrument und dient in erster Linie zur betrieblichen Steuerung. Dementsprechend spielt die Zielvereinbarung eine besondere Rolle. Aus Sicht des GStB ist die Einbindung der kommunalen Mitarbeiter in das Vorhaben wünschenswert und daher grundsätzlich zu empfehlen. Wegen der auf die Entwicklung und Förderung der Mitarbeiter bezogenen Komponente des Mitarbeitergesprächs ergeben sich, insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Revierleiter, Berührungspunkte zu den Aufgaben des Dienstvorgesetzten, also des Bürgermeisters bzw. des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes. Der Forstamtsleiter als Vorgesetzter des kommunalen Revierleiters informiert daher den Dienstvorgesetzten im Vorfeld über das anstehende Mitarbeitergespräch. Dem Dienstvorgesetzten steht die Teilnahme an dem Mitarbeitergespräch offen. BR 127/12/01 DS/866-00 | ||||
Altersteilzeit; Ausschluss einzelner Verwaltungsbereiche | Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 15.10.2001, Az.: 2 A 11154/01.OVG, festgestellt, dass die Entscheidung der Landesregierung nach § 80 b Abs.3 LBG, einzelne Verwaltungsbereiche von der Altersteilzeitregelung auszunehmen, Ausdruck ihres Organisationsermessens ist und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüft werden kann. Das OVG weist damit die Klage auf Bewilligung von Altersteilzeit eines im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz beschäftigten Klägers zurück. Denn die Landesregierung hat durch Beschluss vom 30.05.2000 den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz von der Altersteilzeitregelung ausgenommen. BR 128/12/01 CR/023-40 Weitere Info: GStB-N Nr. 0630/2001 und kosDirekt | ||||
Schweinepest; Impfung von Schwarzwild | Die Schweinepest beim Schwarzwild trat in der Eifel ab Januar 1999 auf und breitete sich über die zunächst betroffenen Kreise Bitburg-Prüm und Daun im Jahre 2000 auf den Kreis Bernkastel-Wittlich und seit Januar 2001 über das Gebiet der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier bis zum Saarland hin aus. Trotz jagdlicher und seuchenhygienischer Maßnahmen konnte das Seuchengeschehen bis heute nicht eingedämmt werden. Nach Aussage des Ministeriums für Umwelt und Forsten ist nunmehr beabsichtigt, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Schweinepest beim Schwarzwild und zur Verhinderung eines Übergreifens auf die Hausschweinbestände, eine Impfung der Wildschweine gegen Schweinepest durchzuführen. Mit dieser "Schluckimpfung" soll Anfang des Jahres 2002 in den betroffenen Gebieten begonnen werden. Ziel ist es, die Zahl der gegen die Schweinepest immunen Tiere zu erhöhen. Derzeit ist nach Angabe des Ministeriums für Umwelt und Forsten davon auszugehen, dass ein Schwarzwildbestand von mehr als 5 Stück pro 100 ha Waldrevierfläche vorhanden ist. Ziel ist es, eine Bestandsdichte unter 2 Stück je 100 ha Waldrevierfläche zu erreichen. Die Impfung von Schwarzwild kann nur erfolgversprechend sein, wenn die Schwarzwildpopulation parallel zur oralen Immunisierung drastisch abgesenkt wird. Eine starke Reduktion des Schwarzwildes ist im öffentlichen Interesse notwendig. Zur raschen Reduktion trägt vor allem die Erlegung weiblicher Stücke bei. BR 129/12/01 DS/765-00 | ||||
Neuregelung des Waffenrechts; Haltung der Landesregierung | Mehrere Kleine Anfragen von Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion (LT-Drs. 14/303, 14/304, 14/305) beschäftigen sich mit der Haltung der Landesregierung zur geplanten Novellierung des Waffenrechts (vgl. BR 108/10/01). Den Antworten ist zu entnehmen, dass die Landesregierung die Überlegungen der Bundesregierung unterstützt. Änderungen bei den Bestimmungen über die Prüfung des Bedürfnisses, über die Zahl der Schusswaffen, die erworben werden dürfen, sowie zum Erwerbs- und Besitzrecht des Erben seien erforderlich, um sicherheitsrechtlich bedenklichen Entwicklungen vorzubeugen und bisherige Gesetzeslücken zu schließen. Bei Jägern sei grundsätzlich auf Grund der von ihnen abgelegten Prüfung unter staatlicher Aufsicht extensiv von einem Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz einer angemessenen Zahl von Jagdwaffen auszugehen. Ausnahmsweise müsse es aber auch bei Jägern möglich sein, einen Bedürfnisnachweis zu fordern, soweit Anlass zur Annahme bestehe, dass Schusswaffen zu anderen Zwecken als zur Jagd erworben werden. Die entsprechende Regelung solle folglich lediglich Missbrauchsgefahren im Einzelfall entgegenwirken und nicht die Jägerschaft in der freien Ausübung ihrer Jagd behindern. BR 130/12/01 DS/765-00 | ||||
Hundesteuer für Herdenhunde | Das VG Koblenz hat sich im Urteil vom 13.09.2001, Az.: 2 K 950/01.KO, mit der Problematik der Erhebung von Hundesteuer für Herdenhunde befasst. Der Kläger hielt ca. 55 bis 85 Schafe auf eingezäunten Weiden in verschiedenen Gemeinden, die er nach dem Abgrasen mittels eines Viehanhängers umsetzte. Das Gericht hielt es bei einer derart geringen Anzahl von Schafen für nicht erforderlich, das ganze Jahr einen Hütehund vorzuhalten. Ebenso bedarf es nach Auffassung der Richter der Haltung eines Hütehundes dann nicht, wenn sich die Herde in eingezäunten Weiden aufhält. Darüber hinaus konnte der Kläger im vorliegenden Fall nicht nachweisen, dass für ihn die Schafhaltung eine Erwerbstätigkeit darstellt und er hierfür auf die Haltung des Hundes angewiesen sei. BR 131/12/01 GF/963-60 | ||||
Bundesnaturschutzgesetz; Bundestag | Der Bundestag hat am 15.11.2001 in zweiter und dritter Lesung das neue Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Das neue Gesetz löst das bisherige vollständig ab und wird von 40 auf nunmehr 71 Paragraphen erweitert. Bundesweit sind erhebliche Mehrbelastungen auch der Kommunen zu erwarten. Beispielsweise sollen zukünftig auf den Grundflächen der öffentlichen Hand die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in besonderer Weise umgesetzt werden. Landschaftspläne müssen zukünftig flächendeckend und nicht mehr wie bisher bedarfsbezogen erstellt werden. Entwicklungsmaßnahmen in Gewässerrandstreifen sind zukünftig gesetzlich verpflichtend und stehen daher möglicherweise nicht mehr als landespflegerische Kompensation zur Verfügung. Die Klagerechte von Verbänden werden erweitert, u.a. auf B-Pläne, soweit sie eine Planfeststellung ersetzen. Der Bundesrat wird erneut über das Gesetz beraten, kann es jedoch nur noch mit Zweidrittelmehrheit ablehnen. BR 132/12/01 TR/153-00 Weitere Info: kosDirekt sowie www.bmu.de. | ||||
Versorgungs-änderungsgesetz 2001; Bundesrat | In seiner Sitzung am 19.10.2001 hat der Bundesrat zu der mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 geplanten Übertragung der Rentenreform auf die Beamtenpensionen Stellung genommen. Keine Einwände hat der Bundesrat gegen die geplante Herabsetzung des Höchstversorgungssatzes von derzeit 75 % auf 71,75 %. Das gilt auch für die Einbeziehung der aktiven Beamten in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Vorsorge ab 2002. Wesentliche Änderungswünsche des Bundesrates betreffen die Versorgung kommunaler Wahlbeamter "der ersten Stunde" in den neuen Bundesländern, die Versorgung von Vollzugs- und Feuerwehrbeamten, die Vermeidung der Doppelalimentation von Beamten und den versorgungsrechtlichen Besitzstand reaktivierter Beamter. BR 133/12/01 CR/023-44 Weitere Info: GStB-N Nr. 0634/2001 und kosDirekt | ||||
Ladenöffnungszeiten; Innenstadt – "Grüne Wiese" | Das OVG Bremen hat mit Urteil, Az.: OVG 1 D 307/01, festgestellt, dass grundsätzlich eine räumliche Differenzierung bei den Ladenöffnungszeiten zwischen der Innenstadt und der "Grünen Wiese" zulässig ist. Zwar bezwecke eine räumliche Beschränkung der Verlängerung der Öffnungszeiten in erster Linie den Schutz des Verkaufspersonals. Sie solle darüber hinaus aber auch die Anpassung an die örtlichen Verhältnisse ermöglichen und dabei der Tatsache Rechnung tragen, dass insbesondere bei durchgeführten Veranstaltungen diese nicht auf die gesamte Stadt ausstrahlen. Zu einer räumlichen Beschränkung der Ladenöffnungszeiten bestehe daher gerade in Großstädten besondere Veranlassung, weil dort stattfindende Veranstaltungen nur selten auf das gesamte Stadtgebiet ausstrahlen würden. BR 134/12/01 CR/023-44 Weitere Info: GStB-N Nr. 0594/2001 und kosDirekt | ||||
Polizeiliche Kriminalprävention; Jahresbericht | Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat ihren Jahresbericht 1999/2000 herausgegeben. Die 250-seitige Broschüre vermittelt einen Einblick in das breite Aufgabenspektrum der polizeilichen Kriminalprävention. In knapper und übersichtlicher Form werden dabei die einzelnen Arbeitsgebiete vorgestellt und präventionsrelevante Daten, Erkenntnisse und Einschätzungen der Polizei zu verschiedenen Entwicklungen und Delikten der Kriminalität beschrieben. Ein wesentlicher Bestandteil ist darüber hinaus die Darstellung über präventionsbezogene Aktivitäten und Projekte schwerpunktmäßig für den Zeitraum von Mitte 1999 bis Mitte 2000. Außerdem wird auf einige Informations- und Dokumentationsbestände zur polizeilichen Kriminalprävention hingewiesen. Hervorzuheben ist eine "Checkliste für städtebauliche Kriminalprävention". BR 135/12/01 CR/100-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0612/2001 |