BlitzReport Oktober 2000 © GStB
Haushaltssicherungskonzept; Ortsgemeinden bis 3.000 Ein-wohner generell befreit | In Gesprächen mit dem Ministerium des Innern und für Sport konnte erreicht werden, dass das Rundschreiben zum Haushaltssicherungskonzept gemäß § 93 Abs. 4 GemO vom 05.12.1996 (MinBl. 1996, S. 3) unter anderem dahingehend geändert wird, dass Ausnahmen von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bei Ortsgemeinden bis 3.000 Einwoh-ner generell zugelassen werden. Das Änderungsrundschreiben vom 06.09.2000 wird alsbald im Ministerialblatt veröffentlicht. BR 110/10/00 HB/004-02 | |
Sozialversicherungspflicht für Ortsbürgermeister; Musterprozess | Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat am 10.08.2000 die Berufung im vom GStB unterstützten Musterprozess zur Feststellung der generellen Sozialversicherungspflicht der Ortsbürgermeister zurückgewiesen. In der Begründung wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verwiesen, wonach ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der Rentenversicherung versicherungspflichtig seien, soweit die besonderen Tatbestände der Versicherungsfreiheit nach § 5 SGB VI nicht greifen. Das Vorliegen der Ausnahmetatbestände im vorliegenden Fall hat das Gericht verneint. Die Revision wurde nicht zugelassen. BR 111/10/00 CR/021-00 | |
FSC-Zertifizierung; Teilnehmerstand; Verkauf von FSC-Holz | Zwischenzeitlich haben sich deutlich über 150 Gemein-den und Städte für die Teilnahme an der FSC-Zertifizierung Kommunalwald Rheinland-Pfalz entschieden. Die nach FSC-zertifizierte Waldfläche erreicht nahezu 50.000 ha. Regional verteilen sich die Betriebe wie folgt: BR 112/10/2000 TR/866-42 Weitere Info: GStB-N Nr. 0605/2000 und kosdirekt | |
Neues Landeswaldgesetz; Gesetzentwurf der Landesregierung | | Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Waldrechts ist am 21.09.2000 im Ausschuss für Umwelt und Forsten des Landtags behandelt worden. Ein Ziel war, eine Meinungsbildung über die Ergebnisse der Anhörung am 10.08.2000 herbeizuführen und eine Beschlussempfehlung abzugeben.. Der Landtagsausschuss sah sich im Ergebnis allerdings außerstande, eine abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vorzunehmen. Diese soll nunmehr in einer Sondersitzung am 20.10.2000 stattfinden. BR 113/10/2000 DS/866-00 |
Tätigkeit staatlicher Forstbeamter im Gemeindewald; Haftungsfragen | Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 11.01.2000, Az.: 1 U 638/98, festgestellt:
Im strittigen Sachverhalt macht die Gemeinde gegenüber dem beklagten Land Ersatzansprüche betreffend der Abwicklung eines Nassholzlagers aus dem Jahre 1990 geltend. Nach Auffassung des OLG scheiden Ersatzansprüche der Gemeinde gegen das Land aber in jedem Fall aus. Selbst wenn sowohl eine Differenz bei der Holzmenge als auch ein pflichtwidriges und die Fehlmengen auslösendes Verhalten von staatlichen Forstbediensteten (ggf. nicht ordnungsgemäße und ausreichende Kontrollen) unterstellt würde, greift nach dem Urteil des OLG eine Haftung des Landes nicht ein. BR 114/10/2000 DS/866-43 | |
Jagdverpachtung; Umsatzsteuer; Übergangsregelung | Auf die Initiative des GStB bezüglich der Umsatzsteuerpflicht bei der Verpachtung von Eigenjagdbezirken (vgl. BR 88/08/00, 89/08/00) hat Ministerin Martini mit Schreiben vom 17.08.2000 abschlägig reagiert. Nach Auffassung der Ministerin hat das Ministerium für Umwelt und Forsten erreicht, dass die geänderte umsatzsteuerliche Beurteilung erst ab dem 01.01.2000 und nicht rückwirkend angewendet werden muss. Eine weitergehende BR 115/10/2000 DS/765-23 Weitere Info: GStB-N Nr. 0601/2000 | |
Tierschutzbericht 1998/99; Ausbildung von Jagdhunden | Im aktuellen Tierschutzbericht der Landesregierung (LT-Drucks. 13/6099 vom 16.08.2000) wird auf die Problematik der Verwendung lebender, künstlich flugunfähig gemachter Enten im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden zur Wasserarbeit eingegangen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden zu Zuchtzwecken an der flugunfähig gemachten lebenden Ente nicht mit dem TierSchG (TierSchG) vereinbar ist. Viele Jagdverbände halten an der Notwendigkeit der Verwendung lebender Enten allerdings fest. BR 116/10/00 DS/765-00 | |
Kostenersatz nach § 37 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz | Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 11.09.2000 entschieden, dass das in § 37 Abs. 1 LBKG eingeräumte Ermessen bei der Heranziehung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz durch Satzung dahingehend gebunden werden kann, dass der kostenersatzpflichtige Schuldner im Regelfall heranzuziehen ist. Das OVG hebt damit eine Entscheidung des VG Trier vom 23.11.1999 auf, in dem der Kostenersatzbescheid einer Kommune wegen fehlerhafter Rechtsgrundlage aufgehoben wurde. In diesem Urteil wurde gerügt, dass die satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht mit der Vorschrift des § 37 Abs. 1 LBGK in Einklang stünden, da sie die Geltendmachung eines Kostenersatzanspruchs zwingend vorsehen und keinen Raum für eine Ermessensentscheidung der Behörde lassen. Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig. BR 117/10/2000 GF/123-62 | |
Wegstreckenentschädigung | Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das Anliegen vieler Mitgliedsverbände aufgegriffen, die Kilometersätze für die Wegstreckenentschädigung nach den Reisekostengesetzen zu erhöhen. Dazu wird die Bundesregierung gebeten, die Initiative zu einer angemessenen Erhöhung der Entschädigungssätze in § 6 BRKG bzw. der dazu ergangenen Verordnung zu ergreifen. Dadurch wird auch eine entsprechende Signalwirkung für die Länder erwartet. Die Rückmeldungen aus den Mitgliedsverbänden haben ergeben, dass die bestehenden Kilometersätze von den Mitarbeitern als bei weitem zu niedrig empfunden werden und dass in zahlreichen Fällen die Zurverfügungstellung von privaten Kraftfahrzeugen für die dienstlichen Fahrten gefährdet ist. Der GStB wird sich auch auf Landesebene erneut für eine entsprechende Änderung des LRKG einsetzen. BR 118/10/00 CR/023-24 | |
Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde | Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vorgelegt. Dadurch werden die länderrechtlichen Regelungen in Form der Gefahrenabwehrverordnungen Gefährliche Hunde ergänzt. Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
BR 119/10/00 CR/110-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0562/2000 | |
VOB/B Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat mit einem an die Oberfinanzdirektionen gerichteten Erlass vom 10.08.2000 (BF 110-1080-431) zur Vereinbarkeit der Regelungen der VOB/B mit den durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geänderten Vorschriften des BGB Stellung genommen. Mit dem zum 01.05.2000 in Kraft getretenen Gesetz sind Vorschriften des BGB sowie Vorschriften des AGB-Gesetzes und der ZPO geändert worden. Die in der VOB/B enthaltenen Regelungsinhalte weichen zum Teil von den neuen gesetzlichen Regelungen inhaltlich ab. Bei allen Regelungen des BGB, die durch das neue Gesetz geändert worden sind, handelt es sich um dispositives Recht, so dass diese Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen und damit durch die VOB/B abbedungen werden können. Damit gehen die Regelungen der VOB/B, soweit sie zwischen den Parteien vereinbart worden sind, den Vorschriften des BGB im Bauvertragsrecht vor. BR 120/10/00 CR/602-01 Weitere Info: GStB-N Nr. 0563/2000 | |
EU-Altauto-Richtlinie | Nachdem das Europäische Parlament am 07.09.2000 die EU-Altfahrzeug-Richtlinie gebilligt hat, kann diese voraussichtlich im Oktober 2000 in Kraft treten. Die Richtlinie, die für alle PKW und leichte Nutzfahrzeuge gilt, fordert den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Altauto-Rücknahme und setzt Umweltstandards zur Behandlung und Entsorgung. BR 121/10/00 HF/821-00 |