BlitzReport

BlitzReport August 2024


  • Afrikanische Schweinepest; Jagdpachtvertrag; Sonderkündigungsrecht

    Mit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz wird reflexartig seitens der organisierten Jägerschaft die landesweite Forderung erhoben, ein einseitiges Kündigungsrecht in Jagdpachtverträge aufzunehmen. Der GStB lehnt dies entschieden ab und betont, dass diesbezüglich keine rechtliche Verpflichtung besteht. Nicht juristische Diskussionen sind das Gebot der Stunde, sondern alle Kräfte zu bündeln, um eine Ausbreitung der ASP über die Bereiche in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms hinaus zu verhindern. Für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz könnten anderenfalls verheerende Folgen eintreten.

    Ein Seuchenausbruch in Wildbeständen ist nach herrschender Meinung kein Umstand, der zu einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht nach den Vorschriften des BGB für regelmäßig langjährig laufende Jagdpachtverträge führt. Das Risiko eines Seuchenausbruchs ist stets gegeben und wird vom Landesgesetzgeber im Hinblick auf die Jagdausübungsberechtigten in § 33 Abs. 3 LJG sowie § 38 Abs. 1 LJG angesprochen. Die erhobene Forderung nach einem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht für den Jagdpächter ist vor diesem Hintergrund zu sehen. 

    BR 082/08/24 DS/765-00

  • Afrikanische Schweinepest; Jagdpachtvertrag; Jagdpachtminderung; Wildschadensersatz

    In Verbindung mit der ASP sind seuchenrechtliche Anordnungen wie Betretungs- und Bejagungsverbote allenfalls vorübergehender Natur. Ob sie den Jagdpächter zu einer Minderung der Jagdpacht und zu einer Freistellung von Wildschadensersatzverpflichtungen, die er im Jagdpachtvertrag übernommen hat, berechtigen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen gewährte Entschädigungsleistungen nach dem Tiergesundheitsgesetz, die der Jagdausübungsberechtigte für die Zeit des behördlich angeordneten Bejagungsverbots erhält, sowie der geschädigte Landwirt in Verbindung mit einem Bewirtschaftungs- und Ernteverbot sind dabei in Ansatz zu bringen. Im Übrigen beinhaltet der Musterjagdpachtvertrag des GStB in § 5 Abs. 5 einen vertraglichen Ausschluss der Jagdpachtminderung, wenn die Minderung weniger als 20 % des jährlichen Pachtpreises betragen würde. Sollte es in einzelnen Jagdbezirken zu gravierenden Auswirkungen in Folge der ASP kommen, sind aus Sicht des GStB die Vertragsparteien aufgerufen, partnerschaftlich nach sachgerechten Lösungen für den Einzelfall zu suchen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. 

    BR 083/08/24 DS/765-00

  • Kommunale Wärmeplanung; Entwurf für das Landesgesetz

    Mitte Juli 2024 hat das MKUEM den Entwurf für das Landesausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPGAG) vorgelegt. In diesem Gesetz werden insbesondere die Aufgabenträger der Wärmeplanung, die konkreten Verfahrensvereinfachungen nach § 22 WPG, die zuständigen Behörden sowie der finanzielle Ausgleich der Mehrbelastungen festgelegt. Das Gesetz soll im 1. Quartal 2025 in Kraft treten.

    Die Wärmeplanung wird Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung für die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Städte und Gemeinden sowie die Verbandsgemeinden. Für die Gemeindegebiete bis 10.000 Einwohnern (das sind fast alle Ortsgemeinden) gelten insgesamt 13 Vereinfachungen, vor allen in Bezug auf die Detailtiefe der Planung bzw. die Datenerhebung. Sehr wichtig ist auch die Möglichkeit zur verkürzten Wärmeplanung nach § 14 WPG.

    Weitere Info: Themenseite in kosDirekt 

    BR 084/08/24 TR/972-40

  • Kommunale Wärmeplanung; Mehrbelastungsausgleich (Konnexität)

    Da die neue Aufgabe der Wärmeplanung nicht durch den Bund, sondern durch das Land auf die Kommunen übertragen wird, hat das Land gemäß Art. 49 Abs. 5 LV die Mehrbelastungen vollständig auszugleichen (Konnexität). Dies gilt sowohl für die erstmalige Erstellung des Wärmeplans wie auch für die Fortschreibung alle fünf Jahre.

    Die einmalige Mehrbelastung wird laut Gesetzentwurf WPGAG landesweit mit rund 22,5 Mio. € kalkuliert, die Fortschreibungen ab 2031/33 mit rd. 2 Mio. € jährlich. Der Ausgleich ist modular aufgebaut. Beispielsweise wird jedem Träger einmalig ein Aufwand von 200 Stunden für „Wissensaufbau“ gewährt. Der größte Einzelposten ist mit rund 15 Mio. € der Ausgleich für die eigentliche Planungsleistung; dieser wird nach einem differenzierten Schlüssel ermittelt, der sowohl die Größe (= Einwohnerzahl) als auch die Anzahl der Gemeindegebiete (= Ortsgemeinden in den Verbandsgemeinden) beinhaltet. Weitere Posten sind der Aufwand für Gremienarbeit, die Beteiligungsverfahren und die Kosten für die Datenerhebung (insbesondere der sog. Kehrbuchdaten). Im Ergebnis liegt der Ausgleich je Träger aus dem kreisangehörigen Bereich in der Größenordnung von etwas unter 100 bis gut 200 tausend €. Einen gesonderten Ausgleich gibt es optional für die Ausweisung von Gebieten nach § 26 WPG.

    Weitere Info: Themenseite in kosDirekt 

    BR 085/08/24 TR/972-40

  • Rhein; Klimawandel und Abflüsse

    Wie sich die Abflüsse des Rheins und seiner wichtigsten Nebenflüsse bis 2100 voraussichtlich entwickeln werden, hat eine Expertengruppe der IKSR (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins) anhand der neuesten Klimadaten untersucht. Danach steigt in den Monaten November bis April tendenziell die Hochwassergefahr. Von Mai bis Oktober wird Trockenheit voraussichtlich häufiger vorkommen, länger andauern und stärker ausgeprägt sein. Der ausgleichende Einfluss der Gletscher- und Schneeschmelze, die zu dieser Jahreszeit den Rhein mit Wasser versorgt und so die geringe Niederschlagsmenge ausgleicht, nimmt bis Ende des Jahrhunderts weiter ab. Der Rhein wird dadurch stärker von Regen abhängig sein. Regional erwartet man im Sommer außerdem häufigere Sturzfluten. Die Häufigkeit und Intensität der hydrologischen Extreme werden weiter und schneller als vor zehn Jahren angenommen zunehmen. Durch den fortschreitenden Klimawandel nimmt der Druck auf das Ökosystem Rhein zu, die Trinkwasserversorgung wird aufwändiger und die Schifffahrt wird vermehrt eingeschränkt. Die IKSR will mit dem Programm „Rhein 2040“ den Rhein und sein Einzugsgebiet nachhaltig entwickeln und an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen.

    Weitere Info: https://www.iksr.org/de/; GStB-N Nr. 0249/2024 

    BR 086/08/24 HF/661-05

  • Holzvermarktung; Kartellschadensersatzklage; OLG Koblenz

    Das Land Rheinland-Pfalz wird wegen angeblich kartellrechtswidriger Rundholzverkaufspraxis auf rund 121 Mio. € Schadensersatz verklagt. In der Folge hat das Land mehr als 1.000 Kommunen (überwiegend Ortsgemeinden) und Zweckverbänden sowie knapp 100 privaten Waldbesitzenden den Streit verkündet. Diese waren in der Vergangenheit an der gebündelten Holzvermarktung beteiligt und sind Eigentümer von Waldflächen über 100 Hektar. Die Gemeinde Morbach und die Stadt Ingelheim sind auf Initiative des GStB dem Rechtsstreit auf Seiten des Landes beigetreten. Das OLG Koblenz hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29.08.2024 festgesetzt. Das LG Mainz hatte mit Urteil vom 07.10.2022 die Kartellschadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen. 

    BR 087/08/24 DS/866-42

  • Label „Holz von Hier“; Feuerwehrhäuser in der VG Winnweiler

    In der VG Winnweiler erfolgt der Neubau von drei Feuerwehrhäusern unter Verwendung des Labels „Holz von Hier“, für das sich der GStB einsetzt. Das Holz stammt aus den eigenen Gemeindewaldflächen und wird in einem nahegelegenen Sägewerk verarbeitet. Danach wird eine lokale Zimmerei die Holzprodukte in vorgefertigte Module verbauen. In jedem Gebäude kommen ca. 55 Kubikmeter Holz zum Einsatz. 

    Die Feuerwehrhäuser werden nach einem zukunftweisenden Baukastensystem errichtet. Es gibt verschiedene Baukörper, sog. Funktionsmodule, die flexibel zusammengeführt werden können, je nach Bedarf der Gemeinde. Ferner wird jedes Feuerwehrhaus mit einer PV-Anlage zur Deckung des Eigenstrombedarfs ausgestattet. Die integrale Planung mit Vorgaben der Haustechnik, des Brandschutzes, der Konstruktion und der Raumaufteilung wird digital an das Holzbauunternehmen übergeben.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Neubauten mit insgesamt 450.000 € über das „Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz“. 

    BR 088/08/24 DS/866-00

  • Digitaler Gewerbesteuerbescheid in Rheinland- Pfalz

    Die Digitalisierung in Deutschland und vor allem in Rheinland-Pfalz gewinnt weiter an Dynamik, insbesondere bei dem besonders bedeutenden Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“. Deutschlandweit sind aus den 13 Flächenländern und den drei Stadtstaaten bereits 495 Pilot- bzw. 308 Testkommunen in das Verfahren eingebunden, davon in Rheinland-Pfalz 205 Pilot- bzw. 112 Testkommunen. Die Anzahl der Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz soll weiter ausgeweitet werden. Ideale Teilnehmer sind die Verwaltungen, deren HKR-Anbieter bereits in die Vorbereitungen eingebunden ist und einen erfolgreichen Live-Test mit dem System (wie z. B. die OSK mit KIS) durchführen kann.

    Das seitens des Projekts angebotene Service-Desk hilft insbesondere bei kommunalen Fragestellungen zur Anbindung der ELSTER-Transfer-Anwendung und Fragestellungen rund um den Digitalen Gewerbesteuerbescheid und steht im Jahr 2024 noch kostenlos zur Unterstützung durch den IT-Dienstleister – ]init[ AG für digitale Kommunikation – unter sdeg@init.de zur Verfügung.

    Weitere Info: GStB-N Nr. 0195/2024 

    BR 089/08/24 HM/963-10

  • Amtsärztliche Untersuchung; Dienstunfähigkeit

    Das BVerwG hat mit Urteil vom 27.06.2024, Az.: 2 C 17.23, entschieden, dass der Dienstherr von einer Dienstunfähigkeit ausgehen kann, wenn der Beamte/die Beamtin sich einer rechtmäßig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung verweigert. Damit entfalle auch die Suche nach einer anderen Verwendung. Vorliegend wurde eine Beamtin wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Vorgehensweise hält das Gericht für rechtmäßig. 

    BR 090/07/24 CR/023-40

  • Wildschweine; Kontrollpflicht auf Cäsium

    Die verpflichtenden Kontrollen auf Cäsium im Fleisch von Wildschweinen aus dem Pfälzerwald und dem Hunsrück entfallen. Dies hat das Landesuntersuchungsamt Koblenz bekannt gegeben. In den letzten zehn Jahren hat die amtliche Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz keine einzige Grenzwertüberschreitung bei radioaktivem Cäsium in Wildschweinfleisch festgestellt. Die Aussage bezieht sich auf mehr als 24.000 Proben. Die meisten Proben schöpften den Grenzwert nicht einmal zur Hälfte aus.

    BR 091/08/24 DS/765-00

  • Lärmaktionsplan Schiene

    Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 17.07.2024 den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes der Runde 4 veröffentlicht. Bei der Erstellung gingen in den beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 13.000 Beteiligungen von Privatpersonen und knapp 600 Beteiligungen von Kommunen beim EBA ein. Der Plan ist mit Anhängen veröffentlicht, die z. B. Tabellen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Gemeinden-Strecken-Verzeichnis und Verzeichnisse der in Bearbeitung befindlichen, fertiggestellten und noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche enthalten.

    Weitere Info: www.laermaktionsplanung-schiene.de; www.eba.bund.de/lap 

    BR 092/08/24 HF/671-30

  • Tourismus; Zahl der Übernachtungen erstmals über Vor-Corona- Niveau

    Die Tourismusbetriebe in Rheinland-Pfalz registrierten von Januar bis Mai mehr Gäste und Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum. So besuchten knapp drei Millionen Gäste Rheinland-Pfalz (plus 2,9 %). Die Zahl der Übernachtungen stieg um 3,3 % auf 7,6 Millionen. Gegenüber dem Vor-Corona-Niveau in 2019 lagen die Übernachtungszahlen höher (plus 2,9 %), allerdings sank die Zahl der Gäste um 1,8 %.

    Zuwächse gab es in den Regionen Pfalz sowie Rheinhessen. Der Aufbauprozess der Region Ahr nach der Jahrhundertflut in 2021 schreitet zwar voran (Gäste: + 11 %; Übernachtungen: + 21 %), allerdings zeigten sich deutliche Abweichungen zum Vor-Corona-Niveau in 2019: Die Zahl der Gäste lag noch um 47 % und die der Übernachtungen um 44 % niedriger.

    BR 093/08/24 GT/774-00

  • Broschüre „Etappenwandern im Westerwald“

    Der Westerwald Touristik-Service hat eine neue Broschüre mit dem Titel „Etappenwandern im Westerwald – WesterwaldSteig, Druidensteig & Wiedweg“ herausgebracht. Die Publikation vereint erstmals die zuvor getrennten Broschüren zu den drei beliebten und zertifizierten Fernwanderwegen im Westerwald und steht symbolisch für die enge Zusammenarbeit der drei Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis. 

    Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich und kann online unter www.westerwald.info/tosc5/prospekte bestellt werden. 

    BR 094/08/24 GT/774-00