BlitzReport September 2016 © GStB
Die September-Ausgabe des BlitzReports ist erschienen und kann ab sofort abgerufen werden.
Bundeskartellamt; Waldbewirtschaftung; Kommunale Gemeinschaftsforstämter | | Im Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt (vgl. BR 053/06/16) ist erst im Frühjahr 2017 mit einem Urteil zu rechnen. Das OLG Düsseldorf terminierte den nächsten Verhandlungstermin auf den 14. 12. 2016. Das Bundeskartellamt hat zwischenzeitlich vor dem OLG ergänzend geltend gemacht, dass in sämtlichen forstlichen Dienstleistungsbereichen der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt sei und damit europäisches Wettbewerbsrecht direkt Anwendung finde. Dies würde dazu führen, dass Gesetzesänderungen auf Bundesebene, speziell des Bundeswaldgesetzes, wirkungslos blieben. | |||
Jagdgenossenschaften; Versicherungsangebote, Unfallversicherung für Jagdvorstand | Auf Initiative des Fachbeirats „Forst und Jagd“ beim GStB haben die Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein umfassendes Versicherungsangebot für diejenigen Jagdgenossenschaften unterbreitet, die ihre Verwaltungsgeschäfte gemäß § 11 Abs. 7 LJG auf die Gemeinden übertragen haben. Das Angebot gliedert sich in vier Module und umfasst eine Vermögenskasko-, eine Unfall-, eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Rechtschutzversicherung. Die Module können einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme des Versicherungsangebots und die Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich über die zuständige Kommunalverwaltung. Die Ausübung der Rechte steht den versicherten Jagdgenossenschaften zu. | ||||
Unwetterereignisse; Schäden und Schadenbeseitigung | Rund 5.000 Schadensobjekte landesweit sind Folge der Unwetter- und Starkregenereignisse im Mai und Juni dieses Jahres (LT-Drs. 17/540). Allein im Kreis Bad Kreuznach beläuft sich die Gesamtheit der nach der VV-Elementarschäden zu berücksichtigenden Schäden überschlägig auf 1,7 bis 1,9 Mio. €. Das Land stellt Finanzhilfen in Höhe von 500.000 € zur Beseitigung existenzgefährdender Schäden für Private, Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung. Diese können beantragt werden, sobald die Ereignisse als Elementarereignisse in den jeweiligen Landkreisen anerkannt sind. | ||||
Tourismus- und Gästebeiträge | Der GStB hat ein aktualisiertes Satzungsmuster zur Erhebung eines Gästebeitrages (bisher Kurbeitrag) vorliegen, das den hauptamtlichen Mitgliedskommunen mit Schreiben vom 02. 08. 2016 zur Verfügung gestellt wurde. Der Gästebeitrag wird im Unterschied zum Tourismusbeitrag (bisher: Fremdenverkehrsbeitrag) nicht von den tourismusbeteiligten Unternehmen, sondern von den Gästen erhoben. | ||||
Kita-Streik; Beitragsrückerstattung | Nach dem Urteil des VG Neustadt vom 14. 07. 2016, Az.: 4 K 123/16.NW, müssen Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, grundsätzlich auch dann den vollen Kita-Beitrag zahlen, wenn durch einen Streik die Kita vorübergehend geschlossen bleibt. Die Stadtverwaltung lehnte es ab, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für diesen Zeitraum zu erstatten, weil nach ihrer Beitragssatzung eine Beitragsermäßigung oder -rückerstattung wegen einer vorübergehenden Schließung einer Kita ausgeschlossen war. Das Gericht hat der Kommune Recht gegeben. Nach Auffassung des VG Neustadt war einerseits eine streikbedingte Schließung der Kita nicht festzustellen, da ein Notbetrieb angeboten wurde. Andererseits habe die Stadt auch in ihrer Beitragssatzung regeln dürfen, dass eine Beitragsrückerstattung nicht erfolge, wenn streikbedingt die Kita vorübergehend geschlossen bleibt. | ||||
NATURA 2000-Gebiete; Förderung von Waldumweltmaßnahmen | Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat mit Schreiben vom 13. 07. 2016 den Entwurf einer Förderrichtlinie „Waldumweltmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten“ vorgelegt. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift ist nicht vor Mitte des Jahres 2017 zu rechnen, da die Einholung einer beihilferechtlichen Genehmigung erforderlich ist. Pilotprojekte sollen allerdings ab Ende 2016 auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung und dem vorliegenden Richtlinienentwurf durchgeführt werden. | ||||
Grundsteuerreform; Gesetzentwürfe | Im Juni 2016 hatte die Finanzministerkonferenz die Reform der Grundsteuer beschlossen. Nunmehr haben die Bundesländer Niedersachsen und Hessen die zugehörigen Gesetzentwürfe vorgelegt. Sie betreffen das Bewertungsgesetz sowie Art. 105 GG und werden nach gegenwärtigem Stand am 23. 09. 2016 in den Bundesrat eingebracht. Die Reform erstreckt sich im Wesentlichen auf das Bewertungssystem. Die Differenzierung nach land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen (Grundsteuer A) und das übrige Grundvermögen (bebaut oder unbebaut, Grundsteuer B) sowie das dreistufige Verfahren (Grundsteuerwert, Steuermesszahl, gemeindlicher Hebesatz) bleiben dagegen unverändert. Neu wird sein, dass die Bundesländer das Recht haben, landesspezifische Steuermesszahlen festzulegen. Die erstmalige Anwendung der Neuregelung ist für 2027 vorgesehen, auf Basis einer neuen Hauptfeststellung zum 01. 01. 2022. | ||||
Schwarzwildbejagung; Handlungsprogramm für das Jagdjahr 2016/2017 | Das Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen sieht für das Jagdjahr 2016/2017 erstmals vor, hinsichtlich des Umsetzungsverfahrens neue Wege zu beschreiten. In allen Landesteilen sollen unter Beteiligung der wichtigsten Interessenvertreter (Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdrechtsinhaber, Behörden), sog. „Runde Tische Schwarzwild“ etabliert werden. Ziel ist die situationsbedingte Bildung von „Aktionsgemeinschaften Schwarzwild“. Dabei sind alle Verantwortlichen vor Ort unter Initiative des Kreisjagdmeisters aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere sollen die im Handlungsprogramm aufgeführten Punkte erörtert und berücksichtigt werden. Der GStB unterstützt das Handlungsprogramm und empfiehlt seine Anwendung. Die Schwarzwildstrecke in Rheinland-Pfalz hat sich seit Anfang der 1980er Jahre, mit enormen Schwankungen, kontinuierlich nach oben entwickelt. Mit 80.175 Stück Schwarzwild wurde im Jagdjahr 2008/2009 die höchste jemals erzielte Schwarzwildstrecke aller Bundesländer realisiert. Die hohen Abschusszahlen belegen einerseits das große Engagement der Jägerschaft, zeigen aber andererseits auch, dass bislang keine nachhaltige Trendwende herbeigeführt werden konnte. Auch im laufenden Jagdjahr wird aus weiten Landesteilen von einem enormen Schwarzwildvorkommen berichtet. Dieses Populationsniveau birgt hohes Konfliktpotenzial. Die Wildschadensproblematik im Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus verschärft sich. Weitere Info: www.gstb-rlp.de BR 087/09/16 DS/765-00 | ||||
Kommunalfinanzen; Verschuldung; Bundesstatistik | Während Bund und Länder in 2015 Schulden abbauen konnten, steigt die kommunale Verschuldung bundesweit weiter kräftig an. Dies geht aus der aktuellen Verschuldensstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Insgesamt gingen die öffentlichen Schulden um 1% bzw. 21,4 Mrd. € zurück. Den höchsten Rückgang verzeichnet der Bund mit – 1,9%. Die Länder reduzierten ihre Verschuldung in Summe gesehen um – 0,2%, allerdings mit erheblichen Unterschieden. Die Extremfälle sind Sachsen (27%) bzw. Niedersachsen (+ 6,4%). Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Zuwachs an Schulden zu verzeichnen (+ 0,6%). Die kommunale Verschuldung konnte hingegen nur in vier ostdeutschen Bundesländern gesenkt werden, alle anderen haben mehr oder weniger hohe Zuwächse zu verzeichnen; Baden-Württemberg sogar mit + 18,9%. In Rheinland-Pfalz liegt der Anstieg bei 112 Mio. € (+ 0,6%). Weitere Info: www.destatis.de BR 088/09/16 TR/910-00 | ||||