BlitzReport April 2016 © GStB
Die April-Ausgabe des BlitzReports ist erschienen und kann ab sofort abgerufen werden.
Brand- und Katastrophenschutzgesetz; | | Der Landtag hat am 24.02.2016 einstimmig das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) beschlossen. Das Gesetz vom 08.03.2016 (GVBl. S. 173) ist am 19.03.2016 in Kraft getreten. Mit den Neuregelungen sollen einerseits bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt geschaffen und anderseits die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen verbessert werden. Insbesondere mit der Neufassung und Erweiterung der Regelung über den Kostenersatz (§ 36 LBKG) wurde eine seit langem vom GStB geforderte Anpassung berücksichtigt. Weitere Info: GStB-N Nr. 0058/2016 BR 033/04/16 AS/123-00 |
Kommunale Doppik; | Seit Einführung der Kommunalen Doppik sind fast 10 Jahre vergangen. In der Zwischenzeit wurden eine Vielzahl an Erfahrungen gemacht und Erkenntnisse aus der Praxis gewonnen. Begleitend war im Jahr 2011 das gemeinsame Projekt „Evaluierung der Kommunalen Doppik Rheinland-Pfalz“ der Kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur (ISIM) geschaffen worden, um in einer Reihe von Arbeitsgruppen konkrete Verbesserungsvorschläge für einzelnen Aspekte auszuarbeiten. Hinzu kommen die Erkenntnisse aus der Enquete-Kommission 16/1 „Kommunale Finanzen“. Auf Grundlage dieser Erfahrungen und Erkenntnisse hat das ISIM den Entwurf für eine umfassende Fortschreibung der kommunalen Doppik vorlegt. Diese Entwürfe umfassen:
Die Änderungen haben im Wesentlichen eine kürzere und übersichtlichere Darstellung des Haushaltsplans zum Ziel. Weiterhin will man die Regelungen zum Haushaltsausgleich dahingehend anpassen, dass die Vorträge von Jahresüberschüssen bzw. -fehlbeträgen sowie Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen künftig wegfallen. BR 034/04/16 TR/901-05 | |
Fußball-EM 2016; „Public Viewing“; Lärmschutz | Die „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2016“ soll aufgrund der späten Anstoßzeiten Ausnahmen beim Lärmschutz ermöglichen. Sie gilt für öffentliche Fernsehübertragungen in Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze und ähnlichen Anlagen, nicht aber für den privaten Bereich. Sie gleicht inhaltlich entsprechenden Bundesregelungen seit 2006, die auf die Sonderbestimmungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung für „internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung“ Bezug nehmen. | |
Landesbetrieb Landes-forsten; Geschäftsordnung | Mit Wirkung zum 01.01.2016 ist eine neue Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die vornehmlich die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption zum Projekt „Landesforsten 2020“ aufgreift. Zur Wahrnehmung der Fachaufsicht über den Landesbetrieb wird im Ministerium eine „Forstkommission“ eingerichtet. Die Mitglieder werden von der bzw. dem für Forsten zuständigen Ministerin bzw. Minister bestellt. | |
Befriedung von Grundflächen | Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2015, Az.: 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10, festgestellt, dass ein Anwendungsvorrang des § 6a BJagdG gegenüber abweichendem, älteren Landesrecht besteht. Der Anwendungsvorrang gilt auch soweit es sich um im Eigentum juristischer Personen stehende Eigenjagdbezirke handelt. Nach § 6a BJagdG besteht ein Antragsrecht juristischer Personen, sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privatrechtlicher, auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen nicht. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Norm und dem expliziten Willen des Gesetzgebers beschränkt sich das Antragsrecht vielmehr auf natürliche Personen. BR 037/04/16 DS/766-00 | |
Luchs; Wiederansiedlung | Das Biosphärenreservat Pfälzerwald gilt als einer der geeignetsten Lebensräume für den Luchs in Mitteleuropa. Im Rahmen eines Wiederansiedlungsprojekts ist beabsichtigt, im Laufe von sechs Jahren zehn Luchse aus den Karpaten und zehn Luchse aus dem Schweizer Jura zu fangen und in den Pfälzerwald umzusiedeln. Das Projekt lief im Januar 2015 an, im Jahr 2016 sollen die ersten Luchse ausgewildert werden. Im Unterschied zum Wolf kann der Luchs keine weit entfernten, unbesiedelten Lebensräume erschließen. In Deutschland gibt es bisher zwei wiederangesiedelte Populationen im Böhmerwald/Bayerischen Wald und im Harz. BR 038/04/16 DS/765-00 | |
Disziplinarrecht; Entfernung | Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt mit Urteil vom 23.02.2016, Az.: 3 A 11052/15, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, welches einen Lehrer wegen vorsätzlichem, ungenehmigtem Fernbleibens vom Dienst aus dem Beamtenverhältnis entfernte. | |
Fördergrundsätze Freizeitfischerei | Die Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen zur Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz (Fördergrundsätze Freizeitfischerei)“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ist am 05.03.2016 in Kraft getreten (MinBl. S. 72). Zweck der Zuwendungen des Landes ist es, eine umweltverträgliche und nachhaltige Fischerei zu gewährleisten, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten. Maßnahmen, die für die gesamte Freizeitfischerei oder als Modell von Bedeutung sind, werden bevorzugt gefördert. Zuwendungsempfänger können u. a. auch kommunale Gebietskörperschaften sein, soweit sie Projekte mit fischereilichem Interesse durchführen. Eine Zuwendung wird ausschließlich zur Projektförderung und als Zuschuss gewährt. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Der regelmäßige Fördersatz beträgt 20%, der Höchstsatz beträgt 35% der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen sowie für die Bewilligung ist die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Fischereibehörde. BR 040/04/16 DS/766-00 | |
Kommunale Kassenstatistik | Nach einem Finanzierungsdefizit in Höhe von 375 Mio. € in 2014 ist für 2015 erstmals seit 1990 wieder ein positiver kommunaler Finanzierungssaldo von + 82 Mio. € festzustellen. Er bezieht sich auf alle kommunalen Gebietskörperschaften zusammengenommen, einschließlich des Bezirksverbands Pfalz. Die Bruttoeinnahmen sind mit + 7,2% sehr viel stärker angestiegen als die Bruttoausgaben (+ 3,3%). Auf der Einnahmeseite sind besonders hohe Zuwächse bei den Steuereinnahmen (+ 10,5%), bei den allgemeinen Finanzzuweisungen bzw. Zweckzuweisungen des Landes (+ 10,0 bzw. + 11,7%) sowie bei den Zinseinnahmen und Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich zu verzeichnen (+ 50,6%). | |
Liquiditätskredite | Erstmals seit rund 25 Jahren steigen die kommunalen Liquiditätskredite (Kassenkredite) nicht mehr weiter an. Laut Kommunaler Kassenstatistik 2015 ist sogar ein minimaler Rückgang zu verzeichnen. Der Bestand ging von 6.519 Mio. € Ende 2014 um 10 Mio. € auf nunmehr 6.509 Mio. € zurück, ein Minus von 0,15%. BR 042/04/16 TR/910-30 | |