BlitzReport September 2015 © GStB
Die September-Ausgabe des BlitzReports ist erschienen und kann ab sofort abgerufen werden.
Ärztliche Versorgung; Durchführung lokaler Zukunftswerkstätten | | Im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) zurzeit Kommunen darin, im Zusammenspiel mit den lokalen Akteuren und unter Mitwirkung der KV geeignete Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Im Februar 2015 wurden die ersten 10 Regionen ausgewählt. Nunmehr soll das Projekt „Zukunftswerkstätten“ auf weitere 10 Regionen ausgedehnt werden. Mit Schreiben des MSAGD vom 06.08.2015 wurde das Interessenbekundungsverfahren gestartet. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25. 09. 2015. BR 085/09/15 AS 500-00 |
Nachtragshaushalt 2015; Flüchtlinge; U3-Ausbau; KI 3.0 | Die Landesregierung hat den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2015 in den Landtag eingebracht. Er dient vor allem der Bereitstellung weiterer Mittel für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, für den U3-Ausbau sowie für das Kommunalinvestitionsprogramm KI 3.0. Auf der Einnahmeseite werden die geplanten Steuereinnahmen gemäß Steuerschätzung nach oben korrigiert. Die Kreditermächtigung wird um rd. 65 Mio. € erhöht. | |
Gemeindewald; Revierdienstkosten; Landesdaten für 2014/2015 | Die obere Forstbehörde führt hinsichtlich der Revierdienstkosten im Gemeindewald gegenwärtig die Endabrechnung für das Jahr 2014 und die Abschlagsberechnung für das Jahr 2015 durch. Die durchschnittlichen Personalausgaben für staatliche Bedienstete im Revierdienst werden landesweit ermittelt. Danach liegt der „Personensatz im dritten Einstiegsamt/gehobener Forstdienst“ bei 79.147 € und der „Personensatz Forstwirtschaftsmeister“ bei 60.038 €. Diese Landesdaten dienen beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete als Grundlage für die weiteren Berechnungen auf Forstamtsebene, auf Forstrevierebene und schließlich auf Forstbetriebsebene. | |
Forstorganisation im Jahr 2015 | In Rheinland-Pfalz bestehen 418 Forstreviere (Stand: 31. 12. 2014). In 336 Forstrevieren üben staatliche Bedienstete die Revierleitung aus, davon sind 29 Forstreviere reine Privatwaldbetreuungsreviere. 82 Forstreviere werden von körperschaftlichen Bediensteten geleitet. | |
Forstdienst; Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum 4. Einstiegsamt | Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Entwurf für eine Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum 4. Einstiegsamt im Forstdienst vorgelegt. Der Verordnungsentwurf berücksichtigt die eingetretenen Veränderungen im öffentlichen Dienstrecht sowie die Umstellung auf Bachelor-/Masterstudiengänge an den forstlichen Hochschulen. Als Einstellungsvoraussetzung werden Schwerpunktfächer vorgegeben, welche die Bewerber im Rahmen ihres Studiums belegt haben müssen. Die oberste Forstbehörde kann ein mündliches oder schriftliches Auswahlverfahren mit einem praktischen Prüfungsteil im Wald durchführen. Die im Zuge des Bologna-Prozesses umgestellten forstlichen Bachelor- und Masterstudienabschlüsse werden insoweit als nicht hinreichend aussagekräftig angesehen. Die Durchführung eines Assessment-Center erscheint grundsätzlich erforderlich. Der Einstellungstermin wird auf den 1. Juni eines jeden Jahres vorverlegt. | |
Hochwasserschutz; Bundesmittel | Nach den verheerenden Hochwassern 2013 an Elbe und Donau hatte die Umweltministerkonferenz 2014 das Nationale Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Damit sollen überregional wirksame Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes beschleunigt umgesetzt werden. Wie aus einer Kleinen Anfrage im Landtag (LT-Drs. 16/5259) hervorgeht, wurden seitens des Landes bis 2018 Bundesmittel in Höhe von rd. 20 Mio. € aus dem Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ beantragt. Damit sollen die Deichrückverlegung an der Unteren Nahe und die Reserveräume Hördt und Eich-Guntersblum mitfinanziert werden. Für Maßnahmen der weitergehenden Vorsorge, z. B. für Sensibilisierung, Information und Akzeptanzförderung sowie für lediglich örtlich wirksame Maßnahmen, stehen aus dem Sonderrahmenplan keine Mittel zur Verfügung. | |
Vorzeitiger Ruhestand wegen Schwerbehinderung; Beamte auf Zeit | Das OVG RP hat mit Urteil vom 04. 08. 2015, Az.: 2 A 11059/14.OVG, entschieden, dass Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf der Grundlage des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit haben, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Damit bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung des GStB, dass der Antragsruhestand nach § 39 LBG auch für Beamtinnen und Beamte auf Zeit Anwendung findet. Das OVG hebt damit das erstinstanzliche Urteil des VG Neustadt auf. | |
Landesglücksspielgesetz; Änderung | Am 22. 07. 2015 hat der Landtag einstimmig die Änderung des Landesglücksspielgesetzes beschlossen. U. a. werden die Regelungen zu Spielhallen neu gefasst, dabei wird auch das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist bei Bestandsspielhallen geregelt. Ein landesweites Sperrsystem für Spielhallen wird eingeführt. Für Spielhallen gibt es eine neue Sperrzeit von 2.00 Uhr bis 8.00 Uhr. Während der Sperrzeiten und der Feiertagsruhe sind Geldspielgeräte in Gaststätten ebenfalls auszuschalten. Diese neue Sperrzeitregelung wurde erst durch einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen eingebracht. Das Gesetz trat überwiegend am 22.08.2015 in Kraft. Weitere Info: GStB-N Nr. 0156/2015 BR 092/09/15 HF 134-00 | |
Feuerwehreinsatzfahrzeuge; Festbetragsübersicht; Neufassung | Mit Schreiben vom 29.07.2015 informiert das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über die Neufassung der Festbetragsübersicht über die Zuwendungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen (FBÜF-2015). Die Festbetragsübersicht wird ab dem 01. 09. 2015 angewandt. Im Jahr 2013 wurden letztmals die zuwendungsfähigen Kosten für diese Fahrzeuge angepasst (FBÜF-2013). Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Preisänderungen und Normanpassungen wurde die Festbetragsübersicht aktualisiert. Änderungen ergeben sich auch bei der Förderung von Kommandowagen (KdoW) für Wehrleiter. Als Fördermaßstab eines KdoW für Wehrleiter wurde in der FBÜF-2013 mindestens die B4 Risikobewertung vorgegeben. In der Praxis kann die Notwendigkeit eines KdoW aber auch aus einem flächendeckenden sehr ausgedehnten Einsatzgebiet oder einem umfangreichen Verkehrsnetz an Bundesstraßen oder Bundesautobahn abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der GStB für eine Aufhebung der Beschränkung für Wehrleiter (mindestens B4 Risikobewertung) ausgesprochen. In der Neufassung der FBÜF-2015 wurde nun die Beschränkung der B4 Risikobewertung für Wehrleiter aufgehoben. | |
Fehlender Betreuungsplatz in Kindertagesstätte; Verdienstausfall | Das OLG Dresden hat mit Urteilen vom 26. 08. 2015, Az.: 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15, die Klagen von drei Müttern, die Schadenersatz für Verdienstausfall begehrten, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten, abgewiesen. Nach Ansicht des OLG hat die Stadt Leipzig zwar die ihr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII obliegende Amtspflicht, den Kindern der Klägerinnen einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt. Die Klägerinnen seien aber nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht. Anspruchsinhaber sei alleine das Kind. Zudem sei der Verdienstausfallschaden der Klägerinnen auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst. Dies wären nur Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung zustünden. Mittelbare Schäden der Eltern, wie der Verdienstausfall, seien hier nicht inbegriffen. BR 094/09/15 GF 461-10 |