BlitzReport Juni 2015 © GStB
Interkommunale Zusammenarbeit; Umsatzsteuer; Gesetzesvorhaben | | Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen § 2 b in das Umsatzsteuergesetz eingebracht. Auslöser für diese Gesetzesinitiative waren mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach die noch geltende Regelung im UStG, die im Wesentlichen an den körperschaftssteuerrechtlichen Begriffs des Betriebs gewerblicher Art (BgA) anknüpft, nicht mit Europarecht vereinbar ist. |
Gemeindewald; NATURA 2000-Bewirtschaftungsplanung; Förderung | Das Landesnaturschutzgesetz ist als Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/4910) in den Landtag eingebracht worden. Im Rahmen des im Vorfeld erfolgten Beteiligungsverfahrens hatte der GStB u. a. die Vorschrift über den Nestschutz deutlich kritisiert. Der Referentenentwurf sah spezielle Regelungen zum Schutz von Schwarzstorch, Fischadler, Baum- und Wanderfalke, Uhu, Weihen, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Eisvogel vor. Danach waren in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August eines Jahres u. a. Maßnahmen unter Einsatz von schweren Maschinen und die Jagdausübung in einem Bereich von 300 Metern um ein Nest verboten (vgl. BR 052/05/14, 074/07/14). | |
NATURA 2000; Fitness Check; Konsultationsverfahren | Die EU-Kommission führt gegenwärtig ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den NATURA 2000-Rechts-vorschriften durch. Es geht darum festzustellen, ob der geltende Rechtsrahmen angemessen und zweckdienlich ist und die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Aus Sicht der in Deutschland berührten Verbände ist es von hoher Bedeutung, dass sich möglichst viele Betroffene an dem Konsultationsverfahren beteiligen. Auf der Bundesebene wurde seitens des Deutschen Forstwirtschaftsrates ein Beantwortungsleitfaden erarbeitet, der entsprechende Hilfestellungen bietet. | |
Steuerschätzung Mai 2015; Egebnis für Rheinland-Pfalz | Mit der Steuerschätzung 2015 wurden die in Rheinland-Pfalz zu erwartenden kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2015 bis 2017 gegenüber der Steuerschätzung vom November 2014 in der Summe wieder nach oben korrigiert. Bei den einzelnen Steuerarten gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Höhere Aufkommen werden vor allem für die Gewerbesteuer in den Jahren 2016 und 2017 erwartet. Auch beim Gemeindeanteil Einkommensteuer wurden die Prognosen bis 2016 angehoben. Ab 2017 wird allerdings eine kräftige Trendwende erwartet und die Werte liegen sogar unter der Novemberschätzung. Beim Gemeindeanteil Umsatzsteuer schlägt in den Jahren 2015 bis 2017 die Erhöhung aus der sog. „Vorabmilliarde“ des Bundes voll durch, an der die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Städte mit etwa 20 Mio. € partizipieren. Hinzu kommen 2017 einmalig die Mittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung kommunaler Investitionen. | |
Urlaubsverordnung; Übertragung der Regelungen des Pflegezeitgesetzes auf die Beamtinnen und Beamten | Vor dem Hintergrund des am 01.01.2015 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist nach Mitteilung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur beabsichtigt, im Rahmen einer Änderung der Urlaubsverordnung, den Beamtinnen und Beamten einen bezahlten Freistellungsanspruch zur kurzzeitigen Pflegeorganisation einzuräumen. Dieser soll sich unter voller Fortzahlung der Dienstbezüge auf bis zu 9 Arbeitstage je pflegebedürftiger Angehöriger bzw. pflegebedürftigen Angehörigen begrenzen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ist der Ministerrat durch Beschluss vom 28.04.2015 mit einer Vorgriffsregelung einverstanden. | |
Einführung von KATWARN bei Kommunen | Der Innenminister hat den Landkreisen und kreisfreien Städten finanzielle Unterstützung für die Einführung des Katastrophenwarnsystems KATWARN zugesagt. 40 % der Kosten für die Erstinstallation des Katastrophenwarnsystems KATWARN bei den Landkreisen und kreisfreien Städten übernimmt das Land. | |
Rettungspunkte im Wald | Rettungspunkte sind Anfahrpunkte bei Unfällen und können in lebensbedrohlichen Situationen eine lebensrettende Funktion entwickeln. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat im Jahr 1998 die ersten betrieblichen Rettungspunkte im Wald eingeführt. Der Schutz der Beschäftigten bei der gefährlichen Waldarbeit stand zunächst im Vordergrund. In den letzten Jahren sind die Rettungspunkte vermehrt auch für verunglückte Freizeitsportler und Jäger sowie Brennholzselbstweber wichtig. Im Ergebnis stehen in den rheinland-pfälzischen Wäldern heute 12.500 Rettungspunkte zur Verfügung. | |
Auwälder als Wildnisgebiete | Auwälder am Rhein sind, entsprechend einer Mitteilung des Bundesamts für Naturschutz, Hotspots der Biodiversität. Sie gehören zu den besonders bedrohten natürlichen Lebensräumen in Deutschland und Europa. Seltene Tierarten wie Schwarzspecht, Kammmolch, Bechsteinfledermaus oder Hirschkäfer sind hier zu Hause. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage (LT-Drs. 16/4827) führt die Landesregierung diesbezüglich aus: „In den kommenden 30 Jahren werden zwischen Worms und Neuburg am Rhein schrittweise rund 940 Hektar Staatswald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen, so dass sich die ursprüngliche natürliche Auwaldvegetation weiter entwickeln und ausbreiten kann. Diese Flächen liegen im Bereich des Forstamts Pfälzer Rheinauen entlang einer Strecke von 84 Rhein-Kilometern. Die sukzessive Ausweitung der Auwaldbereiche, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist gleichzeitig ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, die die Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossen hat. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, müssen, entsprechend der Vorgabe der nationalen Biodiversitätsstrategie, 10 Prozent der staatlichen Wälder aus der Nutzung genommen werden. Im Gegenzug dazu bleiben im gleichen Umfang Bereiche, bei denen Holzproduktionsziele von größerem Gewicht sind, von einer Ausweisung als Prozessschutzgebiet im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie ausgenommen.“ BR 061/06/15 DS/866-00 | |
Landesjagdgesetz; Tierschutz; Überprüfung von Regelungen | Gemäß der Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 sowie nach dem Willen des Landtags (LT-Drs. 16/1636) sollen die Regelungen des LJG dahingehend überprüft werden, ob sie den Tierschutz in ausreichender Weise gewährleisten. Auf Anfrage des GStB hat der Staatssekretär im fachlich zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass nach den Ergebnissen der zwischenzeitlich erfolgten Überprüfung eine diesbezügliche Änderung des LJG derzeit nicht angezeigt sei. Im Detail wurden die Fangjagd, das Töten von Hunden und Katzen, die Aufnahme und Versorgung von krankem oder verletztem Wild, die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition sowie das grundsätzliche Fütterungsverbot von Rotwild untersucht. | |
Nationalpark Hunsrück-Hochwald; Wildtierregulierung; Rechtsverordnung | Die Zentralstelle der Forstverwaltung als obere Jagdbehörde hat die Rechtsverordnung über die Wahrnehmung des Jagdrechts zur Wildtierregulierung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald erlassen, die am 10.03.2015 in Kraft getreten ist (Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz S. 261). Die Wildtierregulierung dient nach der Verordnung dem Ziel, Wildbestände in einer Dichte zu halten, die der Verwirklichung des Zwecks des Nationalparks nicht entgegensteht, übermäßige Wildschäden in den an den Nationalpark angrenzenden Bereichen vermeidet und Tierseuchen bei Wildtieren, die auf den Menschen oder seine Nutzviehbestände übertragbar sind, vorbeugt oder bekämpft. BR 063/06/15 DS/665-00 |