BlitzReport Juni 2012

BlitzReport Juni 2012 © GStB

 

Kommunaler "Seniorenbus" zulässig


Die Verbandgemeinde Traben-Trarbach darf einen Buslinienverkehr für Senioren und Schwerbehinderte anbieten. Ein Verkehrsunternehmen hatte dagegen geklagt, da der teilweise parallele Busverkehr der Verbandsgemeinde die Wirtschaftlichkeit seiner Buslinie beeinträchtige. Das OVG Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 24.05.2012, Az.: 7 A 10246/12.OVG, dass die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums berücksichtigen durfte, dass die Dörfer auf der Höhenlage des Hunsrücks und einzelne Moselorte nicht mehr über örtliche Versorgungseinrichtungen wie Lebensmittelläden, Arztpraxen oder Banken verfügten. Die Bevölkerung sei daher vielfach auf den Individualverkehr mit PKW angewiesen. Dieser stehe jedoch gerade der älteren Bevölkerung nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das Angebot der Verbandsgemeinde, auf sieben Fahrstrecken zweimal pro Woche für jeweils eine Hin- und Rückfahrt einen Kleinbus für acht Fahrgäste zu abgelegeneren Orten verkehren zu lassen, entziehe dem klagenden Unternehmen keine Fahrgäste. Es stelle vielmehr ein sinnvolles ergänzendes Angebot für ältere und schwerbehinderte Menschen dar, deren Mobilitätsbedürfnissen die bestehenden Buslinien nur teilweise gerecht würden. Mit der Ausgestaltung des Fahrpreises, der geringen Frequenz, der Beschränkung des Fahrgastkreises auf Senioren und Schwerbehinderte sowie mit dem zeitlichen Abstand von mindestens einer Stunde zum Angebot der Klägerin sei gewährleistet, dass diese wirtschaftlich allenfalls geringfügig beeinträchtigt werde.


BR 058/06/12 HF/773-74


Kreuzung von Wirtschaftsweg und Schiene


Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 23.05.2012, Az.: 1 A 10099/12.OVG, entschieden, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in Rheinland-Pfalz keine Anwendung findet für Kreuzungen mit Wirtschaftswegeüberführungen. Das EKrG gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen und regelt die Verantwortlichkeiten der Kreuzungsbeteiligten. Straßen im Sinne des Gesetzes sind nach § 1 Abs. 4 EKrG die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Das EKrG enthält aber keine eigene Definition des Begriffs der öffentlichen Straße, sondern übernimmt sachlich seinen im Straßenrecht des Bundes und der Länder weitgehend übereinstimmenden Inhalt. In dem entschiedenen Fall diente das Kreuzungsbauwerk der Überführung eines gemeindlichen Wirtschaftsweges, der nur dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet war. Derartige Wirtschaftswege sind nach § 1 Abs. 5 LStrG aber keine öffentlichen Straßen.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0117/2012 (noch nicht veröffentlicht)


BR 059/06/12 RB/650-42, 650-00


Besonderes Gebührenverzeichnis

der Jagdverwaltung


Die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17.04.2012 (GVBl. S. 144) ist am 17.05.2012 in Kraft getreten.

Durch neue und geänderte jagdrechtliche Bestimmungen sind einerseits neue Gebührentatbestände entstanden, andererseits sind Gebührentatbestände weggefallen. Daher war eine Anpassung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung erforderlich. Zugleich werden die Gebührensätze an den geänderten Richtwert für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren angepasst. Die Gebührensätze steigen um 7,35 %.

Aus kommunaler Sicht ist von besonderer Bedeutung, dass unter Nr. 3 „Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen“ die Staffelung der Gebührensätze in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadensumme entfallen ist. Seitens der kommunalen Spitzenverbände war im Anhörungsverfahren geltend gemacht worden, dass die Gebührensätze insbesondere bei kleineren Schadensbeträgen nicht kostendeckend sind. Der nunmehr eingeführte Gebührenrahmen ermöglicht, dass die zuständigen Kommunalverwaltungen die Gebühren dem tatsächlichen Aufwand und dem Äquivalenzprinzip entsprechend festsetzen können. Der GStB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.


BR 060/06/12 DS/765-00


Jagdgenossenschaften;

www.gstb-rlp.de;
Fachbeirat „Forst und Jagd“


Der GStB hat im Internet sein frei zugängliches Informationsangebot für Jagdgenossenschaften und Gemeinden deutlich erweitert. Es gliedert sich in die Hauptrubriken „Aktuell“, „Rechtsgrundlagen“, „Fachbeirat Forst und Jagd“, „Muster und Vorlagen“ sowie „Aufsätze“.

Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 ist die Eigenverantwortung der Jagdgenossenschaften sowie der Gemeinden erheblich gestärkt worden. Jagdbehördliches Handeln tritt in den Hintergrund. Die Notwendigkeit und das Bedürfnis nach fachlicher Information und Beratung sind in der Folge signifikant gestiegen. Der GStB und der Städtetag haben zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher den Fachbeirat „Forst und Jagd“ gegründet, dessen zentrale Dienstleistung in der Beratung vor Ort liegt. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 59 Kommunalverwaltungen eine Mitgliedschaft erworben. Der GStB und der Städtetag appellieren, dem Fachbeirat „Forst und Jagd“ beizutreten!


Weitere Info: www.gstb-rlp.de


BR 061/06/12 DS/765-00


Bleifreie Jagdmunition; Regiejagd des Landes


Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hatte festgelegt, dass spätestens zum 01.07.2012 in der staatlichen Regiejagd eine Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition stattfindet (vgl. BR 031/03/12). Nunmehr hat der zuständige Staatssekretär den Umstellungstermin bis zum 31.03.2013 verlängert. Dies wird mit der noch ausstehenden Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse zur Tötungswirkung bleifreier Büchsengeschosse begründet. Ferner seien bei den im Jagdbetrieb eingebundenen Mitarbeitern von Landesforsten zum Teil noch erhebliche Reserven an bleihaltigen Büchsengeschossen vorhanden.

Die Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition soll für den gesamten Bereich der Regiejagd des Landes gelten, also auch bei der Erteilung von Jagderlaubnisscheinen, der Vergabe von Pirschbezirken, der Neuverpachtung von Jagdbezirken, der Verlängerung bestehender Jagdpachtverträge sowie bei der Teilnahme an Gesellschaftsjagden.


BR 062/06/12 DS/765-00


Spielplatzlärm; Ganztagsschulkinder


Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.05.2012, Az.: 8 A 10042/12.OVG, entschieden, dass der Lärm, der von Ganztagsschulkindern in Maxdorf bei der Mitbenutzung des Kinderspielplatzes im Helwertpark ausgeht, von den Nachbarn hinzunehmen ist. Das nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Lärm von Kindern bestehende Toleranzgebot gelte nur im Regelfall. Bei einer atypischen Inanspruchnahme eines Spielplatzes wie hier durch Schüler der benachbarten Ganztagsschule bedürfe es einer einzelfallbezogenen Abwägung. Die Nutzung gehe von ihrem Umfang und ihrer Intensität deutlich über das hinaus, was durch die Benutzung des Spielplatzes allein durch die Kinder des benachbarten Wohngebiets zu erwarten wäre. Allerdings sei das Grundstück der Klägerin gerade auch durch die Nähe zur Haidwaldschule vorgeprägt, was eine Nutzung des Parks auch durch die Schüler nahelege. Des Weiteren erfolge die Nutzung des Kinderspielplatzes durch die Schulkinder nur während der Pausen sowie nachmittags nur an den Werktagen Montag bis Donnerstag in einem begrenzten Umfang und lediglich in einem Zeitraum von drei Stunden.


BR 063/06/12 HF/671-01


Kommunalbericht 2012; Rechnungshof


In seinem Kommunalbericht 2012 stellt der Rechnungshof fest, dass die Finanzlage der Kommunen insgesamt nach wie vor „desolat“ ist, obwohl die Einnahmen der Kommunen in 2011 ein Rekordniveau erreicht haben. Die Finanzierungssalden haben sich in allen Gebietskörperschaftsgruppen zum Positiven entwickelt, sind jedoch unverändert negativ, d. h. die Ausgaben übersteigen nach wie vor die Einnahmen. So verhält es sich seit nunmehr 22 Jahren in Folge. Der Rechnungshof verweist auch auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und die Pflicht des Landes, die Kommunen finanziell besser auszustatten. Zugleich weist der Rechnungshof auf die in Rheinland-Pfalz unterdurchschnittlichen Hebesätze bei den Realsteuern hin. Die Anhebungen für die Jahre 2011 und 2013 sind dabei jedoch noch nicht berücksichtigt. Schließlich sieht der Rechnungshof durchaus noch Konsolidierungspotenziale bei den Kommunen; wie die Prüfungspraxis des Rechnungshofs zeige, müsse dies im Einzelfall auch nicht mit unzumutbaren Beschränkungen des Selbstverwaltungsrechts verbunden sein.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0110/2012; www.rechnungshof-rlp.de


BR 064/06/12 TR/900-72


Steuerschätzung Mai 2012


Die regionalisierte Steuerschätzung für das Land Rheinland-Pfalz prognostiziert für die kommenden Jahre weiter steigende Steuereinnahmen; die Prognose wurde gegenüber der Schätzung vom November 2011 leicht nach oben angepasst; lediglich für 2012 gab es bei der Gewerbesteuer geringfügige Korrekturen nach unten.

Danach sollen die kommunalen Steuereinnahmen in 2012 mit insgesamt 3.449 Mio. € um knapp 168 Mio. € höher liegen als 2011 (+5,1 %). Von diesem Zuwachs entfallen je etwa 75 Mio. € auf die Gewerbesteuer (netto, d. h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) sowie auf den Gemeindeanteil Einkommensteuer, weitere 9 Mio. € auf die Grundsteuer B sowie 6 Mio. € auf den Gemeindeanteil Umsatzsteuer.

Für 2013 und die Folgejahre wird bei allen Steuerarten mit einem weiteren Anstieg gerechnet, allerdings mit deutlich geringeren und zudem jährlich leicht fallenden Steigerungsraten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll dabei relativ stärker ansteigen als die Gewerbesteuer. Insgesamt können die Kommunen bis 2016 mit jährlichen Zuwächsen von rund 150 Mio. € rechnen - vorausgesetzt, die tatsächliche konjunkturelle Entwicklung entspricht den heutigen Erwartungen. Angesichts der gleichfalls weiter steigenden Ausgaben werden diese Mehreinnahmen jedoch unverändert nicht ausreichen, die strukturellen Finanzierungsdefizite der Kommunen zu beseitigen, geschweige denn die Alt-Verschuldung zurückzuführen.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0093/2012


BR 065/06/12 TR/967-02


Nationalpark


Eine Große Anfrage der Fraktion der CDU hat den in Rheinland-Pfalz in Planung befindlichen Nationalpark zum Gegenstand. Der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 16/1208) sind nähere Hinweise auf Voraussetzungen, Ziele und Konflikte zu entnehmen. So ist beabsichtigt, bei der Einrichtung eines Nationalparks auf bestehende und bewährte Strukturen bei Landesforsten zurückzugreifen und daraus ein Nationalpark-Forstamt zu entwickeln. Die hierbei entstehenden Kosten würden im Gegensatz zum Aufbau einer neuen Verwaltung zunächst nur in begrenztem Umfang Mehrausgaben verursachen.


Weitere Info: www.landtag.rlp.de


BR 066/06/12 DS/866-00


Projekt „Wilde Buche“; Preisträger


Die Ortsgemeinde Hümmel ist im Juni 2012 für ihr Projekt „Wilde Buche“ als „Ausgewählter Ort 2012“ ausgezeichnet worden. Der Forstbetrieb verpachtet alte Buchenbestände für 50 Jahre an Unternehmen oder Privatpersonen – mit dem einzigen Zweck, sie unter Schutz zu stellen. Mit den Erlösen finanziert der Forstbetrieb den Erwerb weiterer Waldflächen.

Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen von „Deutschland – Land der Ideen“. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Standortinitiative von Bundesregierung und Deutscher Wirtschaft.


BR 067/06/12 DS/866-00


„Zukunft gestalten im Kommunalwald“; Thesenpapier


Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben mit dem Thesenpapier „Zukunft gestalten im Kommunalwald“ gemeinsame Perspektiven und Herausforderungen erarbeitet. Die Thesen wurden anlässlich eines Symposiums am 23. und 24.05.2012 in Berlin vorgestellt.

Mit rund einem Fünftel der Waldfläche in Deutschland sind Gemeinden und Städte bedeutende Waldbesitzer. Ihnen kommt beim Schutz der biologischen Vielfalt eine besondere Rolle zu. Gleichzeitig sind Kommunalwälder auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dies gilt vor allem für Gemeinden in ländlichen Regionen.

Viele Kommunen stehen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen: Demografischer Wandel, hohe Verschuldung und steigende Ausgaben für Infrastruktur und Soziales führen zu einem enormen Rationalisierungsdruck. Gleichzeitig wachsen die gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald als Ort der Erholung, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Rohstoff- und Energielieferant.

In dem gemeinsamen Thesenpapier von NABU und DStGB werden die Ergebnisse aus drei Fachgesprächen zur Zukunft des Kommunalwaldes präsentiert.


Weitere Info: www.gstb-rlp.de


BR 068/06/12 DS/866-00