Wasserentnahmeentgeltgesetz (LWasEG)
Gemäß der Koalitionsvereinbarung der neuen rot-grünen Landesregierung wird ab 2013 ein Entgelt für die Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser und aus oberirdischen Gewässern eingeführt. Es soll insbesondere zur Finanzierung der gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Maßnahmen dienen. Über die wasserwirtschaftliche Förderung soll es vorrangig den kommunalen Maßnahmenträgern zu Gute kommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat den Stand Dezember 2011. Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche sind bereits heute folgende Änderungen zu erwarten:
- Zu: Erstmaliger Veranlagungszeitraum (§ 6 Abs. 1):
Als erstmaliger Veranlagungszeitraum ist nunmehr das Jahr 2013 vorgesehen, um zu verhinderm, dass die Wasserversorger für 2012 bilanzielle Verluste schreiben müssen. - Zu: Zugelassene Messeinrichtungen (§ 2 Abs. 1)
Die Forderung, dass die Messeinrichtungen zugelassen, d.h. den eichrechlichten Bestimmungen entsprechen müssen, wird gestrichen. Stattdessen ist die Vorgabe nach "geeigneten" Messeinrichtungen vorgesehen.
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