BlitzReport April 2012

BlitzReport April 2012 © GStB

Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge; Verfassungsmäßigkeit

 

Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen (Ausbaubeiträge) sind verfassungsgemäß. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 6 B 11492/11, und bestätigte damit – gerade auch im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des VG Koblenz – seine langjährige Rechtsprechung.

An der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Antragstellers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen bestünden keine ernstlichen Zweifel. Insbesondere liege der die Beitragserhebung rechtfertigende Sondervorteil vor. Denn von jedem Anliegergrundstück aus bestehe die Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer Straße, welche Teil der aus allen Verkehrsanlagen im Gemeindegebiet gebildeten öffentlichen Einrichtung sei. Insofern könne nicht dem VG Koblenz gefolgt werden, das die Erhebung wiederkehrender Beiträge für verfassungswidrig hält.


BR 035/04/12 GT/653-31


Gemeindewald; Neuregelung der Revierdienstkosten; Eckpunkte aus kommunaler Sicht

 

Der GStB hat zu der Ankündigung des zuständigen Ministeriums, die Abrechnung der Revierdienstkosten im Gemeindewald neu zu regeln (vgl. BR 027/03/12), Stellung genommen. Für den GStB ist von besonderer Bedeutung, dass es in der Summe zu keiner Kostenverlagerung auf die Kommunen kommt. Ferner ist die bisherige Differenzierung zwischen forstbetrieblichen Aufgaben und sonstigen forstlichen Aufgaben im Verhältnis 70 % zu 30 % fortzuführen. Die Gleichbehandlung des Revierdienstes durch körperschaftliche Bedienstete muss gewährleistet sein.

Die von Seiten des Ministeriums angeführten Ungleichgewichte zwischen staatlichem und kommunalem Revierdienst sind nach Auffassung des GStB nicht auf das Abrechnungsmodell der Revierdienstkosten, sondern auf grundlegende forstorganisatorische Entscheidungen zurückzuführen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Etablierung des staatlichen TPL-Konzepts. Der deutliche Anstieg der 100 %-Basis (Reviersatz) im staatlichen Bereich hat zur Folge, dass die pauschale 30 %-ige Erstattung des Landes bei körperschaftlichem Revierdienst im Einzelfall mehr als 30 % der realen kommunalen Personalkosten ausmacht (Überkompensation).  Erforderlich sind aus Sicht des GStB eine unabhängige Evaluierung des TPL-Konzepts mit dem Ziel, dessen Eignung für den kleinstrukturierten Kommunalwald zu untersuchen, und ggf. der Mut, Entscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren. 

Der GStB begrüßt, dass seitens des Ministeriums ein Abrechnungsmodell als Ziel benannt wird, das flexible Organisationsstrukturen zulässt. Ein leistungsbezogenes Abrechnungsmodell sollte sich nach Auffassung des GStB an den von den Körperschaften konkret verlangten Dienstleistungen und damit auch an der tatsächlichen Inanspruchnahme von staatlichem Personal orientieren.


BR 036/04/12 DS/866-00


NATURA 2000-Gebiete;

Erstellung von Bewirtschaftungsplänen im Jahr 2012

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat darüber informiert, dass im Jahr 2012, wie zuvor auch im Jahr 2011, Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) in FFH- und Vogelschutzgebieten erstellt werden. Mit der Durchführung sind private Planungsbüros beauftragt.

In Rheinland-Pfalz sind in mehreren Verfahren insgesamt 120 FFH-Gebiete mit ca. 257.000 ha Fläche und 57 Vogelschutzgebiete mit ca. 243.000 ha Fläche ausgewiesen worden. Da sich die FFH- und Vogelschutzgebiete teilweise überschneiden, sind in der Summe ca. 380.000 ha NATURA 2000-Gebiete vorhanden. Dies entspricht etwa 20 % der Landesfläche.

Der Waldanteil in den NATURA 2000-Gebieten liegt bei 78 %. Davon ist der Kommunalwald mit 44 % am stärksten betroffen (Staatswald 33 %, Privatwald 23 %).

Welche konkreten Ziele und Maßnahmen in den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten verfolgt werden, beinhalten die Bewirtschaftungspläne. Sie haben keine parzellenscharfe Maßnahmenfestlegung. Auch haben die Pläne keine direkte rechtliche Verbindlichkeit für die einzelnen Grundeigentümer. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit den Bewirtschaftungsplänen „die Weichen gestellt werden“.

Insgesamt werden im Jahr 2012 in FFH-Gebieten ca. 34.958 ha Wald (davon 16.700 ha Kommunalwald) und in Vogelschutzgebieten ca. 3.905 ha Wald (davon 727 ha Kommunalwald) beplant. Auch bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich die FFH- und Vogelschutzgebiete in weiten Teilen überlagern, so dass die Hektarangaben nicht addiert werden können.


Weitere Info: www.gstb-rlp.de


BR 037/04/12 DS/673-13


Landesentwicklungs-programm IV (LEP IV); Teilfortschreibung Erneuerbare Energien

 

Seit 24.01.2012 steht der Entwurf für die Teilfortschreibung des LEP IV zur Verfügung, deren Schwerpunkt im Bereich der Windenergienutzung liegt. Die wesentlichen Änderungen sind:


  • Mindestens 2% der Landesfläche und darin 2% der Waldfläche für die Windenergienutzung.
  • Nicht in Betracht kommen:
    - Naturschutzgebiete oder geplante Naturschutzgebiete (einstweilig sichergestellt nach § 24 LNatschG),
    - Kernzonen der Welterbe Oberes Mittelrheintal und
    Limes,
    - Kernzonen von Biosphärenreservaten sowie Nationalparks.
  • Bedingte Zulässigkeit:
    - FFH- und Vogelschutzgebiete, Kernzonen der Naturparke sowie die Pufferzonen der Welterbegebiete stehen einer Ausweisung nur entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt bzw. mit dem jeweiligen Schutzzweck nicht vereinbar ist.
  • Die außerhalb dieser Gebiete und der durch die Regionalplanung ausgewiesenen Vorranggebiete liegenden Räume sind der Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung vorbehalten.
  • Die Gemeinden sollen künftig Klimaschutzkonzepte aufstellen.


BR 038/04/12 RB/606-10


Kommunaler Finanzaus-gleich; Doppelhaushalt 2012/2013

 

Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2012/13 des Landes stehen auch die Eckwerte für den Kommunalen Finanzausgleich fest. Danach steigt die Finanzausgleichsmasse in 2012 um 73 Mio. € (+3,9%) und 2013 um weitere 54 Mio. € (+2,8%). Zugleich erfolgen wegen der stark steigenden Steuereinnahmen des Landes in beiden Jahren hohe Tilgungen (über 570 Mio. €) des Verstetigungsdarlehens im Stabilisierungsfonds, so dass für Ende 2013 mit einem Verstetigungsguthaben von fast 300 Mio. € gerechnet wird.

Der relative Anteil der Zweckzuweisungen sinkt weiter ab und erreicht 2013 rund 35 % (2011: 37 %); absolut gesehen steigen sie weiter leicht an von 693 Mio. € in 2011 auf 705 Mio. € in 2013. Die Allgemeinen Zuweisungen steigen vor allem 2012 kräftig an (+66 Mio.). Allerdings fallen die Schlüsselzuweisungen in 2012 gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Mio. € geringer aus (985 Mio. € in 2012 gegenüber 1.005 Mio. € in 2011). Grund dafür ist die 2012 einsetzende Vorweg-Entnahme für den Kommunalen Entschuldungsfonds (67 Mio. € in 2012 bzw. 76 Mio. € in 2013). In 2013 erreichen die Schlüsselzuweisungen dann wieder in etwa die Werte von 2011 (1.008 Mio. €). Nach dem rheinland-pfälzischen System des Kommunalen Finanzausgleichs wirkt sich dies vorrangig über die Höhe des Grundbetrags auf das Volumen der Schlüsselzuweisungen B2 aus.


Weitere Info: kosDirekt


BR 039/04/12 TR/967-00


Enquete-Kommission Kommunale Finanzen des Landtags; Arbeitsplan

 

Die Enquete-Kommission Kommunale Finanzen des Landtags (EK) hat Anfang März ihren Arbeitsplan festgelegt. Angesichts der vom VGH gesetzten Frist zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bis zum 01.01.2014 beabsichtigt die EK, bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2013 Eckpunkte für eine Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) zu erarbeiten. Dies soll gemeinsam mit Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Alle übrigen im Einsetzungsbeschluss vorgesehenen Aufgaben werden insoweit zurückgestellt.

Im Kern geht es um die Frage, in welcher Form der angemessene Ausgleich zwischen dem Einfluss des Bundes, dem System der kommunalen Einnahmen und Ausgaben insgesamt sowie der Finanzsituation des Landes gemäß den vom VGH konkret genannten Anforderungen erreicht werden kann. Die EK will sich zunächst über die verschiedenen Systeme des Kommunalen Finanzausgleichs der einzelnen Bundesländer informieren.


Weitere Info: kosdirekt, www.landtag.rlp.de


BR 040/04/12 TR/967-00


Vergnügungssteuer

 

Das VG Koblenz hat mit Beschluss vom 02.03.2012, Az.: 6 L 76/12.KO, den Antrag eines Automatenaufstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Nach Auffassung des VG ist eine Besteuerung auf der Grundlage der Bruttokasse möglich; eine vorherige Herausrechnung der Umsatzsteuer ist nicht geboten. Zweifel ergaben sich des Weiteren nicht im Hinblick auf den zugrunde gelegten Steuersatz in Höhe von 18% des Einspielergebnisses; eine erdrosselnde Wirkung ist nicht ersichtlich. Schließlich bestanden im vorliegenden Fall auch keine Bedenken gegen ein rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0057/2012


BR 041/04/12 GF/963-40


Konzessionsverträge; Auskunftspflichten; Auswahlkriterien

 

Das LG Kiel hat in zwei Entscheidungen vom 03.02.2012, Az.: 14 O Kart83/10 und Az.: 14 O 12/11, u. a. zu den zulässigen Kriterien der Auswahl eines Konzessionsvertragspartners Stellung genommen. Danach stellt die Stärkung der Wirtschaftskraft und des Einflusses der Gemeinde kein Ziel des EnWG dar. Es sei nicht zulässig, die Entscheidung über den Abschluss eines Konzessionsvertrages ausschließlich von wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde abhängig zu machen. Die gelte sowohl für Forderungen, wonach den Gemeinden ein Erwerb der Verteilungsanlagen gesichert werden soll als auch für Forderungen nach möglichst hohen Konzessionsabgaben, Zusatzleistungen und Gemeinderabatten sowie nach Folgenkostenübernahme. Diese Kriterien würden dem Interesse des Endabnehmers von Energie nach einer effizienten und verbraucherfreundlichen Energieversorgung nicht gerecht.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0039/2012


BR 042/04/12 GF/811-51


Umweltinformationen im Gesetzgebungsverfahren; EuGH-Urteil

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.02.2012 zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie bestätigt, dass Ministerien der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern dürfen, soweit sie an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind. Die Möglichkeit, Gremien oder Einrichtungen, soweit sie in gesetzgebender Eigenschaft handeln, nicht als Behörden anzusehen, darf jedoch nicht mehr angewandt werden, wenn das betreffende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Zur Frage, wie die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden gesetzlich vorgesehen sein muss, führt der EuGH aus, dass es ausreicht, wenn es im nationalen Recht eine Regel gibt, die allgemein bestimmt, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden einen Grund für die Ablehnung des Zugangs zu Umweltinformationen darstellt, sofern das nationale Recht den Begriff der Beratungen klar bestimmt.


BR 043/04/12 HF/670-01:LUIG


Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

 

In seiner Sitzung am 23.02.2012 hat der schleswig-holsteinische Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Schleswig-Holstein beschlossen. Diese können nunmehr anstelle von Einmalbeiträgen erhoben werden. Außerdem soll es den Kommunen künftig freigestellt sein, ob und in welcher Form sie ihre Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen. Neben Rheinland-Pfalz gibt es wiederkehrende Straßenausbaubeiträge noch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland.


BR 044/04/12 GT/653-31


Waldgebiet des Jahres 2012; Meulenwald

 

Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat den Meulenwald mit dem Titel „Waldgebiet des Jahres 2012“ ausgezeichnet. Die bundesweite Prämierung fand erstmals statt und soll künftig jährlich erfolgen.

Der Meulenwald liegt zwischen Trier und Wittlich, ist 9.000 ha groß und gilt als eines der strukturreichsten Waldgebiete in Südwestdeutschland.


Weitere Info: www.waldgebiet-des-jahres.de


BR 045/04/12 DS/866-00


„Zukunft gestalten im Kommunalwald“; Symposium am 24.05.2012

 

Unter dem Titel „Zukunft gestalten im Kommunalwald“ veranstalten der NABU und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am 24.05.2012 ein Symposium in Berlin. Das Symposium soll Ideen und Denkanstöße für den Umgang mit den verschiedenen Zukunftsherausforderungen im Kommunalwald liefern. In einem gemeinsamen Thesenpapier werden die Ergebnisse aus drei Fachgesprächen zur Zukunft des Kommunalwaldes präsentiert. Einzelne Kommunen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung werden ihr Modell für einen zukunftsfähigen Kommunalwald vorstellen.


Weitere Info: www.nabu.de


BR 046/04/12 DS/666-00:LUIG