BlitzReport März 2008

BlitzReport März 2008 © GStB

Orkan Kyrill; EU-Solidaritätsfonds; Finanzhilfen für öffentliche Waldbesitzer
Die EU stellt der Bundesrepublik Deutschland für die Bewältigung der durch den Orkan Kyrill im Januar 2007 entstandenen Schäden Finanzmittel in Höhe von 166,9 Mio. € aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Verfügung. Das am stärksten betroffene Bundesland Nordrhein-Westfalen erhält mit über 95 Mio. € den weitaus größten Anteil. Für Rheinland-Pfalz ist eine Finanzhilfe in Höhe von ca. 6,4 Mio. € bereits zugewiesen. Die Mittel müssen bis zum 01.12.2008 kassenwirksam verausgabt sein.
Zuwendungsempfänger können nur öffentliche Waldbesitzer sein. Zuwendungsfähig sind insbesondere forstliche Wegebaumaßnahmen zur Wiederherstellung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur (70 %ige Zuwendung), Mehrkosten der Aufarbeitung des Sturmwurfholzes (pauschale Zuwendung in Höhe von 3 € je Festmeter) sowie Betriebskosten der Nasslagerung für unverkaufte Schadholzmengen.
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Spätester Vorlagetermin für Anträge ist der 10.05.2008. Zuständig für die Antragsannahme und die Verwaltungskontrollen sind die unteren Forstbehörden. Bewilligende und auszahlende Stelle ist die Zentralstelle der Forstverwaltung. Forstzweckverbände sind berechtigt, für ihre Mitglieder einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Entsprechend können Verbandsgemeinden für die Ortsgemeinden verfahren. Auf die vom Orkan Kyrill betroffenen kommunalen Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich eine Finanzhilfe in Höhe von 3,75 Mio. € entfallen.





BR 024/03/08 DS/866-00

Weitere Info: kosDirekt



Kindertagesstätten;
Investitionskosten

Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände haben am 04.03.2008 eine Vereinbarung zur künftigen Finanzierung von Investitionskosten in Kindertagesstätten unterzeichnet. Danach sollen für Kinder unter 3 Jahren etwa 14.000 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und 5.300 Plätze in Kindertagespflege entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Plätze hälftig durch Neu- und Erweiterungsbauten und hälftig durch Umwandlungen bereitgestellt werden können. Die erforderlichen Investitionskosten werden auf insgesamt 136,2 Mio € geschätzt. Der Bund beteiligt sich i.H.v. 103 Mio. €. Das Land wird sich mindestens i.H.v. 13,5 Mio. € beteiligen. Konkret sind Neubaupauschalen, Platzpauschalen und Ausstattungspauschalen vorgesehen. Die Förderung für den Bau traditioneller Kindergartengruppen und Hortgruppen wird nach den bisherigen Bedingungen mit maximal 63.900 € fortgesetzt. Land und kommunale Spitzenverbände werden jährlich ein Auswertungsgespräch über Ausbaustand, Mittelabfluss sowie Kosten- und Bedarfsentwicklung führen. Die Eckpunkte werden zeitnah in einer Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Investitionen in Bau und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen umgesetzt.





BR 025/03/08 GF/461-10



Kommunalwahl 2009;
Kandidatenaufstellung

Der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 03.03.2008 darüber informiert, dass ab dem 01.03.2008 Parteien und Wählergruppen mit der Aufstellung der Kandidaten für die im Jahr 2009 anstehende Kommunalwahl beginnen können.





BR 026/03/08 AS/052-40

Weitere Info: GStB-N Nr. 0054/2008



Gewässerentwicklung; EG Wasserrahmenrichtlinie; „Bilaterale Fachgespräche“
Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die Wasserwirtschaftsverwaltung derzeit die Maßnahmenprogramme auf. Daran sind gemäß Landeswassergesetz die kommunalen Aufgabenträger zu beteiligen. Zu diesem Zweck finden im März und April sog. „Bilaterale Fachgespräche“ zwischen Wasserwirtschaftsverwaltung und den kommunalen Aufgabenträgern statt. Deren Ziel ist es zum einen, aus den Maßnahmen, die aus rein wasserwirtschaftlicher Sicht als notwendig erachtet werden, die herauszuarbeiten, die kosteneffizient und finanzierbar sind. Zum anderen dienen sie zugleich dazu, die Maßnahmen mit anderen gemeindlichen Belangen, Restriktionen und Planungen abzustimmen. Diese Abstimmungen sollen im Wesentlichen bis Mitte des Jahres abgeschlossen werden.
Weitere Info: Beilage 4/2008 zu GuSt 1/2008





BR 027/03/08 TR/660-00



Landesforsten; Kritik des Rechnungshofes
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz übt in seinem Jahresbericht 2007/2008 (LT-Drs. 15/1900, S. 125 ff.) deutliche Kritik an Organisation und Personalbedarf von Landesforsten. Der Landesbetrieb Landesforsten sollte zweistufig organisiert werden. Eine eigenständige Forstabteilung im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ist nach den Feststellungen des Rechnungshofes nicht erforderlich. Ministerien sollten grundsätzlich nur strategische Aufgaben erledigen. Sie sollten nicht selbst Verwaltung betreiben. Diesen Grundsätzen entsprechend hätten alle anderen Länder, in denen Forstangelegenheiten in der Rechtsform eines Landesbetriebes oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden, die Leitung der jeweiligen Einrichtung unterhalb der ministeriellen Ebene angesiedelt.
Ein Bedarf für die Beibehaltung der Leitungsebene der Gebietsreferenten ist aus Sicht des Rechnungshofes nicht erkennbar. Mittelfristig könnten sechs Stellen im Rahmen der Personalfluktuation eingespart werden. Dieses Ergebnis wird vom zuständigen Ministerium geteilt.
Fach- und Arbeitsbereiche der Zentralstelle der Forstverwaltung waren nach den Feststellungen des Rechnungshofes nicht zweckmäßig organisiert. Der Personalbestand der Zentralstelle der Forstverwaltung überstieg den Bedarf um 22 Stellen. Die Personalkosten können im Rahmen eines sozialverträglichen Stellenabbaus um 1,5 Mio. € jährlich verringert werden.





BR 028//03/08 DS/866-00



Organisation der Forstverwaltung; Änderung; Anpassung der Zuständigkeiten
Die Zentralstelle der Forstverwaltung ist zum 01.01.2008 aus der Struktur - und Genehmigungsdirektion Süd herausgelöst und unter Beibehaltung ihres Aufgaben– und Personalbestandes untermittelbar dem für das Forstwesen zuständigen Ministerium unterstellt worden. Mit der „Landesverordnung zur Anpassung der Zuständigkeiten an die Änderung der Organisation der Forstverwaltung“ vom 02.01.2008 ( GVBl. S. 41 ) werden alle berührten Landesverordnungen an die neue Rechtslage angepasst. Die Ermächtigung ergibt sich aus § 33 Abs. 6 Landeswaldgesetz.





BR 029/03/08 DS/866-00



Kindertagesstätten; Beteiligung der Landkreise an Personalkosten
Der Träger eines Waldorfkindergartens in einer kreisfreien Stadt kann eine Beteiligung an seinen Personalkosten von den Landkreisen verlangen, aus denen Kinder die Einrichtung besuchen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Waldorfkindergarten hat gegenüber den Landkreisen für die Jahre 2002 bis 2005 Zuschüsse zu den Personalkosten für eine zweite Kindergartengruppe in Höhe von insgesamt 100.000 € beantragt. Die Landkreise lehnten die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, eine Nachfrage nach Plätzen in dem Kindergarten aus ihrem Gebiet etwa in Gruppengröße habe nicht bestanden.





BR 030/03/08 GF/461-10

Weitere Info: GStB-N Nr. 0038/2008



Schülerbeförderungskosten zur Ganztagsschule
Der Rhein-Lahn-Kreis muss die Schülerbeförderungskosten für ein Kind aus Koblenz nicht übernehmen, das im Kreisgebiet ein Gymnasium mit dem Angebot einer Ganztagsschule besucht. Das entschied das VG Koblenz mit Urteil vom 29.01.2008, Az.: 7 K 702/07.KO. Die Eltern beantragten beim Landkreis die Übernahme von Beförderungskosten für ihre Tochter, die in die fünfte Klasse eines Gymnasiums in privater Trägerschaft geht. Da der Landkreis dies ablehnte, erhoben die Eltern nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage mit dem Hinweis, ein Gymnasium, das als Ganztagsschule betrieben werde, gebe es in Koblenz nicht. Die Klage blieb ohne Erfolg. Es bestehe hier, so die Richter, kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten. Eine Übernahme komme nur in Betracht, wenn das Kind die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart besuchte. Die Ganztagsschule in der Form, wie sie das Gymnasium der Tochter des Klägers betreibe, sei keine eigene Schulart, sondern nur eine besondere Form der Organisation der Schulart „Gymnasium“. Da es in Koblenz in einer Entfernung von weniger als 4 km von der Familienwohnung ein Gymnasium in privater Trägerschaft mit der von dem Mädchen gewählten Fremdsprache gebe, lägen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte Kostenerstattung nicht vor.





BR 031/03/08 GT/280-12

Weitere Info: GStB-N Nr. 0039/2008



Biogasanlage im Außenbereich
Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 22.11.2007, Az.: 1 A 10253/07.OVG, grundsätzliche Ausführungen zur Zulässigkeit einer Biogasanlage gemacht. So werde eine Biogasanlage auch dann „im Rahmen“ eines landwirtschaftlichen Betriebes betrieben, wenn der Landwirt seinen Betrieb vollständig auf die Erzeugung von Biomasse ausrichtet und beabsichtigt, diese in der geplanten Biogasanlage einzusetzen. An den Nachweis, dass die für die Anlage benötigte Biomasse überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus nahe gelegenen Betrieben stammen muss, dürften keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Schließlich hat das Gericht ausgeführt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baugesetzbuches auch dann vorliegen kann, wenn er überwiegend auf angepachteten Flächen betrieben wird, sofern hinreichende Indizien für die Dauerhaftigkeit des Betriebes vorliegen.





BR 032/03/08 RB/610-17

Weitere Info: GStB-N Nr. 0048/2008