BlitzReport Juni 2008

BlitzReport Juni 2008 © GStB

Konzentrationszonen für Windenergie; Anpassungsgebot
Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 09.04.2008, Az.: 8 C 11217/07.OVG, entschieden, dass ein Bebauungsplan nicht den Zielen der Raumordnung angepasst ist, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im Regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergie dargestellt ist. Ferner hat das Gericht festgestellt, dass die durch die Ausweisung im Regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung der Windenergie grundsätzlich einen Vorrang verleiht, den die Bauleitplanung zu respektieren hat.





BR 060/06/08 RB/670-0

Weitere Info: GStB-N Nr. 0087/2008



Kommunalisierung der Revierleitung im Gemeindewald
Die Kommunalisierung der Revierleitung im Gemeindewald schreitet weiter voran. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass im Jahre 2008 mindestens zwanzig staatliche Revierleiter in den kommunalen Dienst wechseln. Zum Jahresbeginn hat die Verbandsgemeinde Nastätten vier staatliche Revierleiter übernommen. Positive Beschlussfassungen der kommunalen Entscheidungsgremien liegen derzeit bereits in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, der Stadt Bad Breisig, der Stadt Bitburg sowie im Bereich der Verbandsgemeinde Oberwesel, der Verbandsgemeinde Landau-Land, der Verbandsgemeinde Edenkoben, der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen und der Verbandsgemeinde Manderscheid (Forstzweckverband Öfflingen) vor.
Vielerorts befindet sich die Thematik gegenwärtig in der kommunalpolitischen Diskussion. Der GStB hat unter dem Titel „Kommunalisierung der Revierleitung im Gemeindewald“ einen Ratgeber für Kommunen und Forstpersonal veröffentlicht.
Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang allerdings die Sichtweise der Landesregierung (LT-Drs. 15/1396). Auf die Frage „Wie beurteilt die Landesregierung den zunehmenden Trend, dass staatliche Revierleiter in den kommunalen Dienst wechseln?“ lautet die Antwort: „Der Landesregierung ist kein derartiger Trend bekannt.“





BR 061/06/08 DS/866-00



AGB-Forst; Einsatz von Lohnunternehmern
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz bereitet eine Neufassung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB-Forst)“ vor, die zum 01.01.2009 in Kraft treten sollen. Eine gleichlautende Anwendung im Gemeindewald wird vom Ministerium angestrebt.
Als ein wesentlicher Regelungsinhalt ist nunmehr vorgesehen, dass alle eingesetzten Dienstleistungs- und Lohnunternehmer sowie gewerbliche Selbstwerber über ein anerkanntes Zertifikat verfügen müssen. Der Sach- und Fachkundenachweis gilt nicht nur für die Unternehmer. Auch für deren Beschäftigte wird eine fachliche Mindestqualifikation gefordert. Bei der Vergabe von Aufträgen in geringem Umfang oder von Rückeaufträgen an Auftragnehmer im Nebenerwerb (typischerweise Landwirte) kann auf den Nachweis eines Zertifikates verzichtet werden. Ferner sollen in der Neufassung der AGB-Forst Qualitätsstandards für alle wesentlichen Unternehmerarbeitsbereiche definiert werden.
Grundsätzlich kann jede einzelne waldbesitzende Gemeinde entscheiden, ob sie die staatlichen AGB-Forst anwenden will oder eine eigene Lösung bevorzugt. § 27 Abs. 3 LWaldG ermöglicht es der Gemeinde, beim Unternehmereinsatz die Auftragsvergabe dem Forstamt zu übertragen und gleichwohl ihre eigenen Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen. Unbeschadet dieser Tatsache hat der GStB in der Vergangenheit die Empfehlung ausgesprochen, die staatlichen AGB-Forst auch im Gemeindewald anzuwenden.
Sobald die Neufassung der AGB-Forst im Entwurf vorliegt, wird der GStB eine Meinungsbildung innerhalb seiner berührten Gremien herbeiführen.





BR 062/06/08 DS/866-25



Zuwendungen für den Brandschutz;
Neufassung der Festbeträge bei der Beschaffung von Fahrzeugen ab 2008

Nach Nr. 6.2 der Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz legt das Ministerium des Innern und für Sport die zuwendungsfähigen Aufwendungen nach Höchstbeträgen und die in der Regel in Betracht kommenden Zuwendungen als Festbeträge (Festbetragsfinanzierung) fest. Mit Schreiben vom 15.05.2008 hat der Innenminister über die Neufassung der Festbeträge im Hinblick auf die Zuwendungen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ab dem Haushaltsjahr 2008 informiert.
Die Festbeträge für Feuerwehrfahrzeuge wurden letztmals im Jahre 2005 angepasst. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Preisänderungen, insbesondere verursacht durch die überproportional gestiegenen Stahlpreise sowie die um 3 % erhöhte Mehrwertsteuer, besteht Veranlassung, diese Festbetragsübersicht zu aktualisieren. Gleichzeitig erfolgt die Anpassung und Reduzierung auf die seit 2005 geltende Feuerwehrfahrzeuggeneration. Für anerkannte Anträge auf Förderung von Fahrzeugarten, die in der neuen Auflistung nicht mehr beinhaltet sind, erfolgt die Förderbewilligung einzelfallbezogen, orientiert an der Übersicht aus dem Jahre 2005.





BR 063/06/08 AS/123-00

Weitere Info: GStB-N Nr. 0112/2008



Kommunalwahlgesetz; Wegfall der Sperrklausel
Der Landtag hat am 14.05.2008 den Wegfall der sog. Fünf-Prozent-Hürde beschlossen. Mit der Einführung des personalisierten Verhältniswahlsystems wurde diese auf eine Sperrklausel von höchstens 3,03 % abgesenkt, die seitdem unverändert in Kraft ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2008 festgestellt, dass die Aufrechterhaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verstoße. Nur die mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane kann danach eine Sperrklausel rechtfertigen. Im Anschluss daran hat auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 11.04.2008 die Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel des Thüringer Kommunalwahlgesetzes verneint und sie für nichtig befunden. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat der rheinland-pfälzische Landtag die Sperrklauselregelung aufgehoben.





BR 064/06/08 HB/052-40: KWG2009



Wegstreckenentschädigungs-
verordnung nach § 6 LRKG

Mit Schreiben vom 07.12.2007 hat sich der GStB an das Ministerium der Finanzen gewandt mit dem Anliegen, die Wegstreckenentschädigungssätze in der vorgenannten Verordnung den gestiegenen Kraftstoffpreisen anzupassen, um zu erreichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin ihre privaten Kraftfahrzeuge für Dienstreisen zur Verfügung stellen. Dadurch könnte zumindest teilweise auf die Zurverfügungstellung von finanziell aufwändigeren Dienstwagen verzichtet werden. Hintergrund war ein Beschluss des Ausschusses für Verwaltungsmanagement vom 28.11.2007 aufgrund zahlreicher Eingaben aus dem Mitgliedsbereich. Das Ministerium der Finanzen hat nunmehr eine Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze mit Schreiben vom 07.05.2008 abgelehnt.





BR 065/06/08 CR/023-24

Weitere Info: GStB-N Nr. 0108/2008



Private Sportwetten
Mit Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 1 L 240/08.TR, hat das VG Trier die Vollziehbarkeit einer Verfügung der ADD gestoppt, mit der einem privaten Sportwettenvermittler in Trier die Annahme und Vermittlung von Sportwetten aller Anbieter untersagt worden ist. Nach Auffassung des Gerichts ist die verfassungs- und europarechtliche Rechtmäßigkeit des auch nach dem neuen Glücksspielrecht in Rheinland-Pfalz fortbestehenden Privatmonopols der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH fraglich. Um jedoch gleichwohl dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerecht zu werden, erging die Anordnung allerdings unter Auflagen. Internet-Sportwetten sowie die Annahme und Vermittlung von Sportwetten an Minderjährige, erkennbar Spielsuchtgefährdete und Überschuldete sind danach verboten.





BR 066/06/08 CR/134-00

Weitere Info: GStB-N Nr. 0091/2008



Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz
Trotz der Einführung der sog. Realschule Plus setzt Rheinland-Pfalz in Zukunft offenbar verstärkt auf das Modell der Integrierten Gesamtschulen (vgl. LT-Drs. 15/2103). Derzeit gibt es im Land 19 Integrierte Gesamtschulen. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 werden es 25 Schulen sein, also eine Steigerung von über 30 %. Darüber hinaus liegen der Landesregierung 21 Anträge auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule vor. Da der vorgesehene Antragstermin 31. März eine Ordnungsfrist im Rahmen eines geregelten Antragsverfahrens und kein Ausschlusstermin ist, sind nach Angaben des Landes über diesen Termin hinaus weitere Anträge möglich.





BR 067/06/08 GT/200-00



Verkehrssicherungspflicht im Wald; Entschließung des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2008 auf Antrag des Saarlandes eine Entschließung zur Verkehrssicherungspflicht im Wald gefasst (BR-Drs. 150/08). Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, wie der Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Wald gesetzlich definiert und eingeschränkt werden kann.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt: Obgleich die Benutzung des Waldes gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG lediglich auf eigene Gefahr gestattet wird, trifft den Waldbesitzer die aus § 823 BGB hergeleitete allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Darin liegt die Besonderheit der Verkehrssicherungspflicht im Wald. Abweichend von § 903 BGB ist es dem Waldbesitzer daher nicht gestattet, Dritte von der Nutzung seines Eigentums auszuschließen. Die Waldnutzung zieht die Pflicht zur Verkehrssicherung nach sich, die erhebliche Kosten verursacht. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich erhöht. Gründe hierfür sind insbesondere das veränderte Freizeitverhalten der Waldnutzer (Nordic Walking, Mountainbiking, Reiten), die Forderung an die Waldbesitzer, möglichst naturnah zu wirtschaften, was einen höheren Anteil an potenziell gefährdendem Alt- und Totholz bedingt, sowie die vermehrte Anzahl von Flächen, die bewusst aus der Bewirtschaftung genommen werden (Naturwaldzellen).





BR 068/06/08 DS/866-00