BlitzReport Sonderinfo: Kommunalfinanzen 2008

BlitzReport Sonderinfo: Kommunalfinanzen 2008 © GStB

Kommunale Doppik;
KomBVO und EigAnVO

Gemäß Art. 8 § 13 Abs. 1 KomDoppikLG sind die Eröffnungsbilanz und ihr Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden durch den Gemeinderat festgestellt werden können. Für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Zweckverbände und Landkreise, die ihre Haushaltswirtschaft zum 1. Januar 2007 auf die kommunale Doppik umgestellt haben, war dies der 30. November 2007. Vor dem feststellenden Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans mussten nicht nur die Vermögenserfassung und -bewertung abgeschlossen sein, die Eröffnungsbilanz und ihr Anhang waren bis dahin durch den Rechnungsprüfungsausschuss, ggf. durch sachverständige Abschlussprüfer, zu beurteilen. Eine dazu wesentliche Grundlage ist die Kommunalbewertungsverordnung des Ministeriums des Innern und für Sport, nach deren Regeln u. a. das zu aktivierende Vermögen zu erfassen und zu bewerten ist. Obwohl die Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und des Kommunalen Rates längst durchgeführt und über nachträglich vom Ministerium des Innern und für Sport vorgetragene (weitere) Änderungsvorstellungen Einigung erzielt werden konnte, war die KomBVO nicht zum 30. November 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, weil wohl noch regierungsintern zu klären ist oder war, ob die Bewertungsgrundsätze insgesamt durch Verordnung oder zumindest hinsichtlich der zu der VO vorgesehenen Anlagen im Ministerialblatt zu regeln sind. Auch die längst verabredete Anpassung der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung an die Grundsätze der kommunalen Doppik lässt auf sich warten, obwohl dem Ministerium des Innern und für Sport seit geraumer Zeit konkrete Änderungsvorstellungen in der Form eines komplett ausgearbeiteten Verordnungsentwurfs vorliegen.





BR SIKF 1/08 HB/901-05:KODRP



Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften

weiterhin angespannt


Die Haushalte der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände weisen im 17. Jahr in Folge einen negativen Finanzierungssaldo aus. Zwar verringerte sich das Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr von 454 Mio. € auf 252 Mio. €. Dies ist aber im Wesentlichen auf gestiegene Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zurückzuführen. Hinsichtlich der Finanzierungssalden bilden die rheinland-pfälzischen Kommunen mit den Gemeinden und Städten in Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer das Schlusslicht:



(Grafik: StGB NRW; Datenquelle: Statistisches Bundesamt; Vorläufige Kassenstatistik 2006)

Vom Anstieg der Einnahmen bei der Gewerbesteuer profitierten die Kommunen in unterschiedlichem Umfang. 80% des Einnahmenzuwachses der kreisfreien Städte entfielen auf die Städte Koblenz und Mainz, ein Drittel der Städte verzeichnete sogar Mindereinnahmen. Von den Mehreinnahmen der verbandsfreien Gemeinden bei der Gewerbesteuer entfielen 68% auf die Stadt Ingelheim am Rhein.





BR SIKF 2/08 HB/967-00: Daten



Zahl der Gemeinden mit unausgeglichenem Haushalt

-auf hohem Niveau leicht rückläufig


Nach den Rechnungsergebnissen des Jahres 2005 konnten 1.016 von 2.493 Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen (1991: 190; 1995: 643; 2000: 620; 2004: 1.048).
Die im Jahr 2006 auf 8.763 Mio. € gestiegenen Gesamteinnahmen reichten nicht aus, um die Gesamtausgaben der Kommunen von 9.015 Mio. € zu decken.
Die Planungen von 1.074 Kommunen wiesen für 2006 einen Fehlbedarf von insgesamt 1.980 Mio. € aus. Davon entfielen allein 63% auf die kreisfreien Städte.





BR SIKF 3/08 HB/004-02: Parag. 93



Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden in der Schuldenfalle
Die Gesamtschulden der Kommunen (Investitions- und Kassenkredite, Schulden der Eigenbetriebe und Krankenanstalten sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Verstetigungsdarlehen des Landes) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 496 Mio. € auf 12.544 Mio. €. Das entspricht bezogen nur auf die kommunale Ebene einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3.097 € je Einwohner.
Mit dem Verstetigungsdarlehen werden auch laufende kommunale Ausgaben finanziert. Das Verstetigungsdarlehen wird nach dem Doppelhaushalt 2007/2008 bis Ende 2008 auf 631 Mio. € angewachsen sein. Mit dem Verstetigungsdarlehen wird eine Finanzsituation suggeriert, die mit der Realität nicht übereinstimmt.
Der im April 2007 vorgelegte Kommunalbericht 2006 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz belegt, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen den auf Einwohner bezogenen Durchschnittswert der Kommunen der Flächenländer (West) für die Verschuldung um 22% und den für die Kassenkredite und inneren Darlehen um 88% überschreiten. Im Vergleich der acht Flächenländer (West) wiesen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz 2005 die dritthöchste Pro-Kopf-Verschuldung aus.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine entsprechende Große Anfrage zur Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland ausgeführt: „Im Jahr 2005 beliefen sich die Kassenkredite auf 23,9 Mrd. €. Hiervon entfielen 61% auf die Kommunen der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die höchsten Kassenkredite je Einwohner entfielen im Jahr 2005 mit 976 € auf die Kommunen im Saarland, mit 679 € auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz und mit 583 € auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Kommunen insgesamt 311 €/Einwohner).“





BR SIKF 4/08 HB/004-02: Parag. 102, 105



Liquiditätskredite/

Kassenkredite weiterhin steigend


Trotz der insgesamt höheren Einnahmen setzt sich der seit Jahren besorgniserregende Zuwachs an Kassenkrediten fort, bedingt durch die Fehlbeträge aus den Vorjahren. Kassenkredite, die nur kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken sollen, wurden und werden weiterhin zur Finanzierung von laufenden Ausgaben verwendet. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr auf 3.048 Mio. € an (Stand per 30. Juni 2007: 3.192 Mio. € 1995: 346 Mio. €) und erhöhten sich damit seit 1997 auf das Sechsfache. Im Bund/Ländervergleich (Kassenkredite im Jahr 2006) liegt Rheinland-Pfalz an vorletzter Stelle; den höchsten Kassenkreditbestand weist das Saarland aus.





BR SIKF 5/08 HB/004-02: Parag. 105



Gravierende Eingriffe

in den kommunalen Finanzausgleich hinterlassen „tiefe“ Spuren


Wesentlicher Grund für die angespannte Finanzsituation der kommunalen Finanzen sind die seit Anfang der 1990iger Jahre gravierenden Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich, dem Steueranteil der Gemeinden und Städte an den Gemeinschafts- und Landessteuern.
Diese Eingriffe sind nach eigenen Berechnungen zwischenzeitlich auf 2,4 Mrd. € aufgelaufen. Bezieht man das Verstetigungsdarlehen in Höhe von 631 Mio. € in die Betrachtung mit ein, ergibt dies eine Belastung der Kommunalfinanzen in etwa dem Volumen der Liquiditäts- oder Kassenkredite in Höhe von 3.192 Mio. €. Mit diesen den Gemeinden, Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen vorenthaltenen Steueranteilen wurden und werden landesrechtliche Verpflichtungen und landespolitisch veranlasste Groß- und „Leuchtturmprojekte“ finanziert.
Während im Zeitraum von 2001 bis 2005 die Schulden der Kommunen um 27,2% stiegen, wuchs der Schuldenberg des Landes um 29,7%. Vor diesem Hintergrund können die kommunalen Gebietskörperschaften mit defizitären Haushalten nicht erwarten, dass das Land zu ihrer Entlastung entscheidend beitragen wird.





BR SIKF 6/08 HB/967-00: Daten



Jahressteuergesetz 2008

Die nachstehenden Maßnahmen im Jahressteuergesetz 2008 sind für die Gemeinden und Städte von besonderem Interesse:

  • Änderungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008.
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen anteiliger Mieten.
  • Änderung des Gewerbesteuergesetzes: Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs.
  • Änderung des Melderechtsrahmengesetzes: Ergänzung der Meldedaten im Melderegister für Zwecke der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
    Die finanziellen Auswirkungen sind im Gesetzentwurf wie folgt dargestellt:




In der Summe ergeben sich für die Gemeinden und Städte Mindereinnahmen von 69 Mio. € (Entstehungsjahr). Davon entfallen 62 Mio. € auf die Gewerbesteuer, 6 Mio. € auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 1 Mio. € auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die Gemeinden sind insbesondere von den steuerlichen Mindereinnahmen aufgrund der Absenkung des pauschalen Finanzierungsanteils aus Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von 75 Prozent auf 65 Prozent betroffen. Deshalb haben sie im Vergleich zu Bund und Ländern Mindereinnahmen zu verkraften.






BR SIKF 7/08 HB/960-00: JStG 2008



Steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erhöht
Die jährliche Pauschale für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wird ab dem Jahr 2008 von derzeit 1.848 € auf 2.100 € angehoben. Mit der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 wird eine Forderung des Gemeinde- und Städtebundes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes aufgegriffen. Der steuerfreie Mindestbetrag nach § 3 Nr. 12 EStG für ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich ist damit von bisher 154 € monatlich auf 175 € monatlich ab dem Jahr 2008 angehoben.
Somit können ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ab dem Jahr 2008 eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 2.100 € im Jahr erhalten.





BR SIKF 8/08 HB/004-02:Parag. 18



 *Kassenjahr
Steuermehr-/mindereinnahmen in Mio.Euro
Kalenderjahr 20082009201020112012
Insgesamt- 35+55- 25- 35- 40-15
Bund+18+35+15+15+15+27
Länder+16+36+15+15+14+23
Gemeinden- 69- 16- 55- 65- 69- 65
* Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-) Zeitraum von 12 Monaten.