BlitzReport Sonderinfo: Kommunalfinanzen 2007

BlitzReport Sonderinfo: Kommunalfinanzen 2007 © GStB

Finanzlage der Gemeinden
und Gemeindeverbände weiterhin angespannt

Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist trotz der erheblichen Konsolidierungsbemühungen der letzten Jahre angespannt. Dies hat der Rechnungshof in seinem letzten Kommunalbericht herausgestellt. Obwohl die Einnahmen aller Gemeinden zusammen im Vergleich zum Jahr 2004 mit 3,2 % stärker stiegen als deren Ausgaben (+ 2,4 %), war ein Finanzie-rungsdefizit von 454 Mio. € zu verzeichnen.
Die Kassenkredite, die nach den rechtlichen Vorgaben zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe dienen sollen, haben sich zu einem dauerhaften Finanzierungsin-strument entwickelt. Sie dienen bei vielen Kommunen zur Finanzierung von Fehlbeträgen aus früheren Haushaltsjahren. Mit insgesamt 2,885 Mrd. € (2. Vierteljahr 2006 – Kassenergebnisse) erreichten sie 58 % des Schuldenstands der Kredite für Investitionen.
Die Schulden insgesamt, nämlich Kredite für Investitionen, Kassenkredite, Verstetigungsdarlehen sowie die Schulden der Eigenbetriebe und Krankenanstalten, stiegen gegenüber 2004 um 6,2 % und erreichten Ende 2005 einen Stand von 12,1 Mrd. € oder 2.971 € je Einwohner.





BR SI 1/06 HB/967-00:Daten



Eckpunkte der Änderung des Landesfinanzausgleichs-gesetzes

Das Vierte Gesetz zur Änderung des LAFG sieht folgende Änderungen vor:

  • Notwendige Anpassungen an das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik).
  • Aufgrund praktischer Erfordernisse besteht in § 2 Abs. 3 LFAG (hinsichtlich kommunaler Kulturprojekte) und § 2 Abs. 5 LFAG (hinsichtlich Vorhaben von Kurorten in einer privaten Trägerschaft) ein Änderungsbedarf.
  • Zur Entlastung der kommunalen Haushalte sollen die anstehenden Abrechnungen im Haushaltsjahr 2007 aus dem kommunalen Steuerverbund der Jahre 2004 und 2005 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zinsfrei gestellt werden. Ferner soll verdeutlicht werden, dass der mit den Kommunen geschlossene Beistands-pakt (bisheriger § 34 LFAG) ab dem Jahr 2007 durch den Stabilisierungsfonds (§ 5a LFAG) abgelöst wird.
  • Beim Stationierungsansatz gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 1 LFAG sind Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 02.03.2006, VGH B 1/05, GVBI. S. 125, zu ziehen.
  • Das System der Bedarfszuweisungsgewährung nach § 17 Abs. 1 LFAG ist aufgrund der seit mehreren Jahren allgemein angespannten Lage der Kommunalhaushalte und der damit einhergehenden geringen Bewilligungsquoten nicht mehr angemessen.
  • Aufgrund des durch die angespannte kommunale Finanzsituation bedingten hohen Antragsaufkommens bei den Bedarfszuweisungen zum Ausgleich der Verwaltungshaushalte gemäß § 17 Abs. 1 LFAG ist die Bewilligungsquote in den letzten Jahren kontinuierlich auf zuletzt 15 v.H. in 2005 abgesunken. Solch niedrige Bewilligungsquoten sind jedoch nicht geeignet, weiterhin ein sehr aufwändiges Antrags- und Bewilligungsverfahren zu rechtfertigen. Die Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock werden daher abgeschafft und die da-durch frei werdenden Mittel zukünftig über die Schlüsselzuweisungen A und B 2 verteilt.
  • In § 18 Abs. 1 Nr. 4 LFAG ist eine Anpassung der Be-grifflichkeiten an das aktuelle Abfall- und Bodenschutzrecht geboten und in § 18 Abs. 1 Nr. 8 LFAG besteht ein Klarstellungsbedürfnis im Hinblick auf Kommunale Kulturprojekte.





BR SI 2/06 HB/967-00: 4. LFAG



Änderung des Landesfinanzausgleichs-gesetzes darf Ortsgemeinden nicht benachteiligen
Die Bedarfszuweisungen sollen ab dem nächsten Doppelhaushalt entfallen. Mit den Bedarfzuweisungen sollte den wirklich Not leidenden Gemeinden, den Ortsgemeinden, individuell geholfen werden. Vor allem das Hereinnehmen der kreisfreien Städte in den Bedarfszuweisungsempfängerkreis hat die Bedarfszuweisungen auf niederste Quoten fallen lassen. Dies hat die Landespolitik veranlasst, die Bedarfszuweisungen abzuschaffen und die bisher dafür vorgesehen 48 Mio. € Finanzausgleichsmittel in die Schlüsselmasse (23 Mio. € Schlüsselmasse A, 25 Mio. € Schlüsselmasse B 2) überzuleiten. Die Ortsgemeinden haben im Zehnjahresvergleich 48 % der Bedarfszuweisungsmittel er-halten, also gehen (48 Mio. € mal 48 % =) 23 Mio. € in die Schlüsselmasse A. Allerdings fließen ¾ der Schlüsselmasse A über die Umlagewirkungen in die Kassen der Verbandsgemeinden und Kreise, also verbleiben den Ortsgemeinden nur 8 Mio. € aus dieser Transaktion (die Bedarfszuweisung war nicht Umlagegrundlage!). Der Gemeinde- und Städtebund hat die Forderung an den Landesgesetzgeber erhoben, den gesamten Topf der Bedarfszuweisungen, also 48 Mio. €, in die Schlüsselmasse A zu geben, so dass zumindest 12 Mio. € bei den Ortsgemeinden verbleiben.





BR SI 3/06 HB/967-00: 4. LFAG



Änderung des Landesfinanzausgleichs-gesetzes schafft
zugunsten der Ortsgemeinden Umlagesenkungs-spielräume

Durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes erhalten die Landkreise und Verbandsgemeinden Spiel-räume zur Umlagensenkung:

  • Durch die Erhöhung der SZ B2 an die Landkreise (laut Probeberechnung auf S. 8 des Gesetzentwurfs um 7.802.463 €) nimmt deren Umlagebedarf 2005 betrags-gleich ab. Durch die Erhöhung der SZ B2 an die verbandsfreien Gemeinden (+ 2.223.305 €) und an die Verbandsgemeinden (+ 3.547.304 €) sowie der SZ A an die Ortsgemeinden (+ 24.912.960 €) verbreitern sich die Umlagegrundlagen der Kreisumlage um insgesamt + 30.683.569 €. Ausgehend vom tatsächlichen Kreis-umlagebedarf 2005 in Höhe von 695.799.000 € und von Umlagegrundlagen 2005 in Höhe von 1.855.060.000 € kann der landesdurchschnittliche Umlagesatz von 37,51 v.H. unter sonst gleichen Bedingungen durch die-se Veränderungen um 1,02 Prozentpunkte auf 36,48 v.H. gesenkt werden.
  • Durch die Erhöhung der SZ B2 an die Verbandsgemeinden (+ 3.547.304 €) nimmt deren Umlagebedarf 2005 betragsgleich ab. Durch die Erhöhung der SZ A an die Ortsgemeinden (+ 24.912.960 €) verbreitern sich die Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage 2005 um den gleichen Betrag. Ausgehend von einem Umlagebedarf der Verbandsgemeinden 2005 in Höhe von 491.590.000 € und von Umlagegrundlagen 2005 in Höhe von 1.245.708.000 € kann der landesdurch-schnittliche Umlagesatz von 39,46 v.H. unter sonst glei-chen Bedingungen um 1,05 Prozentpunkt auf 38,41 v.H. gesenkt werden.
  • Dadurch nimmt die landesdurchschnittliche Umlagebelastung der Ortsgemeinden um 2,08 Prozentpunkt ab.





BR SI 4/06 HB/967-00: 4. LFAG



Eckpunkte des Doppel-haushalts 2007/2008
  • Die prognostizierten Steuereinnahmen des Jahres 2007 liegen mit 8,642 Mrd. € um 567 Mio. € höher als im Haushalt 2006 veranschlagt. Etwas weniger als die Hälfte der Steuermehreinnahmen ergeben sich aus den auf Bundesebene beschlossenen Steuerrechtsänderungen (Umsatzsteuer). Damit liegen die Steuereinnahmen erstmalig über dem Ergebnis des Jahres 2000. Im Jahr 2008 steigen die Steuereinnahmen mit 276 Mio. € wieder in normalem Umfang auf 8,918 Mrd. €.
  • Die Verfassungsgrenze für die Nettokreditaufnahme wird sowohl im Kernhaushalt als auch innerhalb der Betriebshaushalte in beiden Jahren eingehalten.
  • Die Gesamtkonsolidierungsleistung bis 2008 beträgt 379 Mio. €.
  • Die Kommunen erhalten im Rahmen des Stabilisierungsfonds ein weiteres Darlehen in Höhe von 63 Mio. € zur Verstetigung der Mittelzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Ab 2008 beginnt die Rückzahlungsphase. Die Einnahmen der Gemeinden aus dem Finanzausgleich steigen nach den Regeln des Stabilisierungsfonds (kreditiert durch das Land) auch in der Rückzahlungsphase jedes Jahr um ein Prozent (= rund 17 Mio. €) auf rd. 1,724 Mrd. € im Jahr 2007 und rd. 1,741 Mrd. € im Jahr 2008 an. Das Verstetigungsdarlehen beläuft sich im zweiten Jahr des Doppelhaushalts – nach der vorgesehenen Tilgung – auf 630 Mio. €.
  • Im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2011 werden die im Haushalt notwendigen Vermögensaktivierungen, die 2005 noch 741 Mio. € betrugen, schrittweise vollständig abgebaut. Hierzu muss der jährliche Anstieg der Landesausgaben ohne Pensionsfondszuflüsse im Durchschnitt auf 1,1 % begrenzt bleiben. Die Gesamtkonsolidierungsleistung bis 2011 beträgt 1,185 Mrd. €. Das um Pensionsfondszuflüsse bereinigte Haushaltsdefizit kann von 864 Mio. € im vergangenen Jahr auf 391 Mio. € im Jahr 2011 reduziert werden.





BR SI 5/06 HB/967-00: DHH0708



Hartz IV
Bund und Länder haben den Kommunen zugesagt, sie jährlich um 2,5 Mrd. € im Rahmen Hartz IV zu entlasten. Von dieser Entlastung ist bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz kaum etwas angekommen.
Bund und Länder haben sich nunmehr darauf verständigt, dass sich der Bund 2007 mit 4,3 Mrd. € an den Unterkunftskosten beteiligt. Das entspricht einem Anteil von 31,3 %. Der Bund wollte ursprünglich nur 2 Mrd. € bezahlen. Die vorgesehene Erhöhung ist ein positives Signal und ein Erfolg der Arbeit der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.





BR SI 6/06 HB/967-00:Hartz IV



Unternehmensteuer-
reform im Rahmen der Finanzlage vertretbar

Nach wie vor sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden chronisch unterfinanziert, das heißt, dass der Staat deutlich mehr Geld ausgibt, als er einnimmt. So ha-ben Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr 2006 – trotz der gestiegenen Steuereinnahmen – bis heute 31 Mrd. € zusätzliche Schulden aufnehmen müssen. Der Gesamtschuldenstand hat damit die gigantische Summe von 1,55 Billionen € erreicht. Am Gesamtsteueraufkommen sind Bund und Länder mit jeweils rund 44 %, die Kommunen mit 12 % beteiligt. Wenn also die Steuereinnahmen tatsächlich um 30 Mrd. € steigen, wären die Kommunen daran mit 3,2 Mrd. € beteiligt. Das reicht noch nicht einmal, um die gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen (2005: 35,5 Mrd. €, 2006: 39,4 Mrd. €) auszugleichen.
Die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform gehen in die richtige Richtung. Die nominal hohen Steuersätze werden zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit reduziert. Gleichzeitig wird dafür gesorgt werden, dass die Unternehmen die niedrigeren Sätze auch tatsächlich zahlen, und nicht wie bisher ihre Gewinne ins Ausland transferieren und im Inland die Verluste abschreiben. Dem trägt die Zinsschranke Rechnung. Richtig ist auch, die Entlastung der Wirtschaft auf 5 Mrd. € pro Jahr zu begrenzen.
Ein großer Erfolg ist, dass die Unternehmenssteuer-reform die Gewerbesteuer erhält und nicht zu einer reinen Ge-winnsteuer reduziert und nun auch die Diskussion um die Grundsteuer C beendet ist.





BR SI 7/06 HB/960-01: Unternehmen



Kommunale Doppik und (Eigenbetriebs)
Zweckverbände

Die kommunalen Gebietskörperschaften werden ab dem Jahr 2007, auf Grund eines noch in diesem Jahr zu fassenden Beschlusses des kommunalen Vertretungsorgans, wahlweise auch ab dem Jahr 2008 oder ab dem Jahr 2009, ihre Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln, den Grundsätzen der kommunalen Doppik, führen. Diese Vorgabe des Art. 8 § 1 Abs. 2 KomDoppikLG gilt gemäß Art. 1 § 19 KomDoppikLG sinngemäß auch für Zweckverbände. Beschließt also die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes nicht in diesem Jahre einen späteren Umstellungszeitraum, so gelten für die Haushaltswirtschaft dieses Zweckverbandes ab dem Jahr 2007 die Grundsätze der kommunalen Doppik.
Die Umstellung auf das neue Gemeindehaushaltsrecht kann – auch nach Auffassung des Ministeriums des Innern und für Sport – bei Zweckverbänden mit Eigenbetrieb entfallen, wenn die Aufgabe des Zweckverbandes insgesamt von dem Eigenbetrieb wahrgenommen wird. In diesen Fallkonstellationen reicht es aus, wenn an die Stelle des Haushaltsplans der Wirtschaftsplan tritt (so auch Nauheim-Skrobek, Erl. 2.1.2.3e zu § 7 ZwVG). Übrig bliebe In die-sen Fallkonstellationen eine „Rumpf-Haushaltssatzung“, mit den für die Haushaltssatzung vorgesehenen Festsetzungen.





BR SI 8/06 HB/004-02:Parag. 86