BlitzReport November 2006 © GStB
BGH bestätigt Einheimischenmodell | Der BGH hat das Einheimischenmodell einer baden-württembergerischen Stadt gebilligt. Einheimischenmodelle dienen dazu, gemeindeeigene Grundstücke an Ortsansässige verbilligt zu veräußern, um diesen den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Um Spekulationen vorzubeugen, hat die Stadt in den Verträgen eine Regelung aufgenommen, dass die Kaufpreisdifferenz zum Verkehrswert nachbezahlt werden muss, wenn der Erwerber das Grundstück innerhalb von zehn Jahren ohne Zustimmung der Stadt weiterveräußert. Das OLG Stuttgart sah in der Nachzahlungsklausel zunächst eine unangemessene Benachteiligung des Käufers und wertete die Nachzahlungsklausel als unbilligen pauschalierten Schadenersatz. Die Revision der Stadt gegen dieses Urteil hatte Erfolg. Der BGH bestätigte die Auffassung der Stadt, wonach es sich um einen reinen Kaufpreisnachzahlungsanspruch und nicht um einen pauschalierten Schadenersatzanspruch im Sinne des § 11 Nr. 5 AGBG (a.F.) gleich § 309 Nr. 5 BGB n.F. handelt. | |
BR 120/11/06 RB/610-01 | ||
Gefahrenabwehrverordnung; Anleinpflicht für Hunde | Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21.09.2006, Az.: 7 C 10539/06.OVG, entschieden, dass Hunde innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden müssen, wenn dies die Gefahrenabwehrverordnung vorsieht. An der Bestimmtheit der Regelung „innerhalb bebauter Ortslagen“ bestehen nach Auffassung des Gerichts keine Zweifel. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung gehe von Hunden eine Gefahr aus. Zu deren Verhalten gehörten das Beißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln, das sich bei freilaufenden Hunden spontan und unberechenbar äußern und zu einer Gefährdung unbeteiligter Dritter führen könne, welche die Schwelle bloßer Lästigkeit überschreite. Deshalb sei es gerechtfertigt, innerhalb bebauter Ortslagen einen Anleinzwang vorzuschreiben. Für den verständigen, durchschnittlichen Hundehalter sei der räumliche Geltungsbereich einer solchen Regelung ohne weiteres erkennbar. | |
BR 121/11/06 CR/100-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0228/2006 | ||
Straßenausbaubeitragsrecht; Selbstständigkeit einer Stichstraße | Eine Durchgangsstraße und eine in sie einmündende Sackgasse, welche nach den auf das Ausbaubeitragsrecht regelmäßig übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Grundsätzen eine unselbstständige Verkehrsanlage ist, bilden ohne Rücksicht darauf eine einheitliche Verkehrsanlage, dass beide eine für die Bemessung des Gemeindeanteils erheblich unterschiedliche Verkehrsbedeutung aufweisen. Es ist insoweit also unbeachtlich, wenn die einmündende Stichstraße nahezu ausschließlich Anliegerverkehr aufnimmt, während die „Haupt“straße ganz überwiegend Durchgangsverkehr aufweist. Die Unselbstständigkeit der Stichstraße soll hiervon nicht berührt werden. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 6 A 10418/06.OVG, festgehalten. | |
BR 122/11/06 GT/653-31 Weitere Info: GStB-N Nr. 0223/2006 | ||
Förderungsgrundsätze-Forst; Neufassung; Übergang der Förderjahre 2006 und 2007 | Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Förderungsgrundsätze-Forst“ (vgl. BR 097/09/06, 098/09/06) wird nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz nicht zum 01.01.2007 in Kraft treten. Ursächlich ist, dass das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm PAUL (Programm „Agrarbusiness, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“) zunächst auf europäischer Ebene genehmigt werden muss. Vor diesem Hintergrund hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralstelle der Forstverwaltung, mit Schreiben vom 10.10.2006 an die Forstämter detaillierte Regelungen für den Übergang vom Förderjahr 2006 auf das Förderjahr 2007 erlassen. | |
BR 123/11/06 DS/866-05 Weitere Info: www.wald-rlp.de, Direkteinstieg für Waldbesitzende | ||
Jagdrecht; Verbot bleihaltiger Munition | Die Landesregierung hat im Tierschutzbericht 2004/2005 (LT-Drs. 15/249 vom 11.09.2006, S. 9 f.) hinsichtlich der bundesweiten Diskussion um ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung folgende Positionsbestimmung vorgenommen: „In Rheinland-Pfalz bestehen derzeit keine einschränkenden Regelungen zum Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasserwild an und über Gewässern. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz wird sich jedoch bei einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für eine Aufnahme eines solchen Verbotstatbestands aussprechen oder, falls es in absehbarer Zeit nicht zu einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes kommt, in das Landesjagdgesetz (LJG) eine entsprechende Verbotsnorm aufnehmen. Die Landesregierung begrüßt die Entwicklung bleifreier Munition, damit der Jägerschaft baldmöglichst bleifreie Büchsenmunition und bleifreie Schrotpatronen zur Verfügung stehen. Ein umfassender Wechsel von Jagdbüchsen-Geschossen mit Bleikern auf Nicht-Blei-Büchsengeschosse ist aus Sicherheits- und Tierschutzgründen nach derzeitigem Stand der Technik allerdings noch nicht möglich. Für die heute verwendeten Büchsengeschosse mit Bleikern liegen ausreichende unabhängige Untersuchungen vor, die das zielballistische und tierschutzgerechte Verhalten bestätigen, während entsprechende Untersuchungen für bleifreie Munition noch nicht vorliegen. Außerdem decken die derzeit zur Verfügung stehenden Geschosskonstruktionen bleifreier Munition für Büchsengeschosse nur einen geringen Teil der in Deutschland benötigten Kaliberpalette ab.“ | |
BR 124/11/06 DS/765-00 | ||
SGB XII; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Kosten der Unterkunft | Das LSG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 28.09.2006, Az.: L 3 ER 143/06 SO, entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei den Kosten der Unterkunft abstrakt diejenigen Aufwendungen angemessen sind, die sich innerhalb einer Mietpreisspanne bewegen, die allgemein am Wohnort des Leistungsberechtigten sozialhilferechtlich angemessen wären. Für die konkrete Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist zusätzlich darauf abzustellen, ob dem Hilfesuchenden eine Wohnung mit abstrakt angemessenen Aufwendungen „konkret verfügbar und zugänglich“ ist. | |
BR 125/11/06 AS/400-00:SGB XII Weitere Info: GStB-N Nr. 0214/2006 | ||
SGB II; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Heiz- und Nebenkosten | Das LSG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 04.10.2006, Az.: L 3 ER 148/06 AS, entschieden, dass der Leistungsträger bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls zur Grundlage seiner Leistungen machen darf. | |
BR 126/11/06 AS/400-00:SGB II Weitere Info: GStB-N Nr. 0215/2006 | ||
Änderung der LVO über die Lernmittelfreiheit | Entsprechend der Ankündigung des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung vom 30.05.2006 beabsichtigt das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit ab dem Jahr 2007 anzupassen. Schwerpunkte der Änderung sind dabei insbesondere die Anhebung der Grundbeträge für die Lernmittelgutscheine sowie der Einkommensgrenzen. | |
BR 127/11/06 GT/200-00 | ||
Gaststättenrecht; Verlängerung der Sperrzeit wegen Ruhestörung | Mit Beschluss vom 21.09.2006, Az. 4 L 1431/06.NW, hat das VG Neustadt entschieden, dass eine Verlängerung der Sperrzeit gerechtfertigt ist, wenn der Betrieb der Gaststätte zu nächtlichen Ruhestörungen führt. Die Sperrzeit, d.h. die Zeit, in der Gaststätten geschlossen sein müssen, beginnt nach der rheinland-pfälzischen Gaststättenverordnung um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Zum Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft könne ausnahmsweise eine von der allgemeinen Sperrzeitregelung abweichende Regelung getroffen und eine frühere Schließung verlangt werden. | |
BR 128/11/06 CR/141-00 Weitere Info: GStB-N Nr. 0230/2006 | ||