Unnötige Bürokratie abbauen! Forderungen des GStB RLP

Pakt mit dem Land - Verbindlicher Bürokratiecheck:

Alle bestehenden und neuen Regelungen sind auf Entbehrlichkeit oder Vereinfachungsoptionen zu überprüfen.


Pakt mit dem Land - Verzicht auf „Gold Plating“:

Keine zusätzlichen Anforderungen im Landesrecht, die über EU- oder Bundesvorgaben hinausgehen.


Vergaberecht:

Erhöhung der Wertgrenzen, Vereinfachung der Nachweispflichten, Angebotseinholung per einfacher E-Mail.


Überbordende Verkehrssicherungspflichten zurückführen:

Möglichkeiten zur Reduktion kommunaler Haftungsrisiken müssen geprüft werden. Hierzu sollte gutachterlich untersucht werden, ob mittels einer Ergänzung des Tatbestandes des § 823 BGB um eine zusätzliche Abwägung der Verhältnismäßigkeit ergänzt wird, um extensive Rechtsprechung, die regelmäßig zu zusätzlicher Bürokratie vor Ort führt, zu vermeiden.


Einführung eines Regelungsabweichungsgesetzes:

Modellprojekte sollten ermöglichen, in Pilotvorhaben von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, um neue Ansätze zu erproben.


Begrenzung des Informationszugangsrechts:

Informationszugangsrechte sind ein wichtiges Element für Transparenz und Vertrauen in der Demokratie. In der Praxis sind Gemeinden und Städte jedoch zunehmend mit einer Vielzahl an Anfragen von einzelnen Personen konfrontiert, die zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen, gleichzeitig sich aus dem Duktus schließen lässt, dass die Anfrage nicht dem Wissensinteresse dient, sondern der Absicht von Provokation und Konfrontation. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten die Informationszugangsrechte des Landes auf ein verfassungsrechtlich zwingendes Minimum reduziert und der Missbrauchstatbestand des Landestransparenzgesetzes geschärft werden.