Klimaschutz- und Umweltministerium und Finanz- und Bauministerium stellen gemeinsam neuen „Folgekostenrechner 2025 Rheinland-Pfalz“ vor

„Der sorgsame Umgang und die nachhaltige Nutzung von Böden und Flächen sind zentrale Bausteine für einen erfolgreichen kommunalen Klimawandelanpassungsprozess. Die Erschließung von Baugebieten ist in aller Regel mit der Inanspruchnahme von Böden, insbesondere durch Flächenversiegelungen verbunden. Mit derzeit über sieben Hektar pro Tag liegt die Flächeninanspruchnahme in Rheinland-Pfalz weit über dem Ziel der Landesregierung, langfristig unter einem Hektar pro Tag zu bleiben. Das schränkt zwangsläufig die Biodiversität und Klimaresilienz in den neu bebauten Bereichen ein. Deshalb ist es wichtig, bestehende Flächen in einer Art ‚Flächenkreislaufwirtschaft‘ zu nutzen und weiterzuentwickeln. Das Land möchte den rheinland-pfälzischen Kommunen mit dem ‚Folgekostenrechner 2025‘ ein wertvolles Tool an die Hand geben, mit dem sie die bestmögliche Vor-Ort-Entwicklung anstreben können, ohne dabei in ihrer Selbstverwaltung eingeschränkt zu werden“, erläuterten Klimaschutz- und Umweltstaatssekretär Michael Hauer und Finanz- und Baustaatssekretär Dr. Stephan Weinberg bei der Vorstellung des „Folgekostenrechners 2025 Rheinland-Pfalz“.

Zehn Jahre nach der ersten Version des „Folgekostenrechners Rheinland-Pfalz“ soll dieser nun ab 2025 als überarbeitete und nutzungsfreundlichere App den Kommunen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung stehen. Der Folgekostenrechner ist speziell auf rheinland-pfälzische Kommunen zugeschnitten und erfasst bei Wohnbaulanderschließungen zusätzlich zu den kurzfristigen Planungs- und Baukosten auch die mittel- und langfristigen Kosten der sozialen und technischen Infrastruktur: Diese umfassendere Analyse der Einnahmen- und Ausgabensituation unterstützt die Kommunen bei der bestmöglichen Entwicklung vor Ort im Abwägungsprozess um die „richtigen“ Flächen für benötigtes Wohnbauland. Die dadurch gewonnene Kostentransparenz versachlicht die planerische und wirtschaftliche Auseinandersetzung innerhalb der Kommune und zeigt deutlich, dass sich eine Innen- vor einer Außenentwicklung „rechnen“ kann.

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß unter Abwägung wirtschaftlicher Faktoren. Die Kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch Moritz Petry, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, begrüßten ausdrücklich, dass den Kommunen vom Land dieses wichtige Instrument siedlungspolitischer Entscheidungen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird: „Den Folgekostenrechner einfach mal ausprobieren“, riet Moritz Petry all jenen, die ihn bislang noch nicht eingesetzt haben. „Kommunen sind in der Diskussion um die ‚richtigen‘ Siedlungsflächen nämlich mehr denn je dazu aufgerufen, die mit ihrer Baulandentwicklung verbundenen Folgekosten von Beginn an belastbar in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies“, so der Kommunalvertreter weiter, „ist auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, die die Lasten unüberlegter Siedlungsentscheidungen schultern müssen.“

Über die neue Internetseite www.folgekostenrechner.rlp.de können sich die Kommunen registrieren und die einfacher zu bedienende Webapp kostenfrei nutzen. Hier kann durch die Eingabe entsprechender Grunddaten ein Szenario und damit eine präzise Prognose über die Einnahmen und Ausgaben, sprich Folgekosten, für die Kommunen – und daher auch indirekt für die Bürgerinnen und Bürger – aufgestellt werden, die längerfristig mit einem neuen Baugebiet oder einer alternativen Entwicklung im Innenbereich einhergehen. Aus den erfolgten Eingaben werden die Herstellungskosten des Baugebiets und die erwarteten „reinen“ fiskalischen Wirkungen – ohne Einberechnung einer Umweltbewertung – kalkuliert. Damit gewinnt die Kommune über eine Gewinn-/Verlust- sowie Liquiditätsrechnung Informationen zu einem kostendeckenden Baulandpreis, zum Amortisationszeitraum und damit letztlich zum Kapitalwert des beabsichtigten Baugebiets. Wenn unter Berücksichtigung von Abzinsungseffekten die künftigen Einnahmen die Ausgaben übersteigen, rechnet sich nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien diese Wohnbaugebietsentwicklung. All diese Informationen können flexibel von knapper bis detailreicher Darstellungstiefe abgespeichert, ausgedruckt oder weiterverarbeitet werden.

Pressemeldung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie des Ministeriums der Finanzen vom 03. Dezember 2024