Gericht bestätigt die Finanzverantwortung der Kreise beim Kita-Ausbau

Früher war die Beteiligungshöhe von 40 % ausdrücklich gesetzlich geregelt, danach aber als bekannt vorausgesetzte ständige Verwaltungsübung, die aber nicht immer von allen Kreisen beachtet wurde. Insoweit ist die Klarstellung durch das Gericht zu begrüßen. Die Entscheidung kann in Einzelfällen zu einer Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte führen, hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Bau von Kitaplätzen, denn dieser ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe unabhängig von der Frage wie diese Aufgabe finanziert wird bzw. welche Stellen welche Anteile übernehmen und sich hierfür gegebenenfalls verschulden müssen. Dieser Pflichtaufgabe kommen die Ortsgemeinden seit Jahren unaufhörlich nach.