Was ist alles eine kommunale Jugendvertretung? Wie kann diese eingerichtet werden? Welche Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis gibt es? Kinder- und Jugendbeteiligung ist für die Gemeinden und Städte kein Neuland. Mit der Änderung der Gemeindeordnung Ende März hat der Gesetzgeber diese nun nochmals stärken wollen und eine verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, eingeführt. Zudem wurde ein Antragsrecht für Jugendliche, gerichtet auf eine Befassungspflicht des Rates zur Einführung einer Jugendvertretung geschaffen. Mit der Handreichung, die in Kooperation mit dem Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz (JVRLP) entstanden ist, erhalten interessierte Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden einen Überblick über die Neuerungen der Gemeindeordnung, Praxisempfehlungen und weitere nützliche Informationen.