Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen lässt sich nur erreichen, wenn die Städte und Gemeinden von der Last ihrer Liquiditätskreditbelastung befreit werden. Bereits in den Schlussfolgerungen des Berichtes der „Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 wurde eine Lösung der Altschuldenproblematik der hochverschuldeten Kommunen als dringend erforderlich angesehen.
Das Saarland und die saarländischen Städte und Gemeinden haben mit dem Saarlandpakt erhebliche eigene Anstrengungen zum Schuldenabbau unternommen. In Rheinland-Pfalz wird aktuell ein Teilentschuldungsprogramm für die kommunalen Liquiditätskredite durch die dortige Landesregierung auf den Weg gebracht. Mit diesen eigenen Beiträgen wurde sowohl im Saarland als auch in Rheinland-Pfalz der Weg für die notwendigen Bundeshilfen eröffnet.
Der Vorstand des GStB und das Präsidium des SSGT legen zudem Wert auf die Feststellung, dass der hohe Liquiditätskreditbestand der Kommunen in beiden Bundesländern in erster Linie auf strukturellen Faktoren beruht, für die die Kommunen nicht verantwortlich sind. Als Beispiele hierfür können die tiefgreifenden Änderungen der Wirtschafts- und Sozialstruktur im Saarland sowie in weiten Teilen Rheinland-Pfalz und der ungebremste Anstieg der Sozialkosten in den letzten Jahren genannt werden.
Durch diese hohe Liquiditätskreditbelastung und den damit verbundenen Kapitaldienst werden Mittel gebunden, die für andere, dringende Maßnahmen zur Sanierung der Infrastruktur, zur Digitalisierung der Verwaltungen, für Klimaschutzmaßnahmen und zur Steigerung der Attraktivität der saarländischen und rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden benötigt werden. Eine in die Zukunft gerichtete perspektivische Entwicklung wird dadurch gehemmt.
Der Vorstand des GStB und das Präsidium des SSGT appellieren daher an die Bundesregierung, ihrer Pflicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nachzukommen, den entsprechenden Zusagen des Koalitionsvertrages zum Abbau der Liquiditätskreditbelastung und den aktuellen Aussagen des Bundesfinanzministers Lindner hierzu nun endlich Taten folgen zu lassen. Ein Bundesprogramm zur endgültigen Tilgung der bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz und im Saarland verbliebenen Liquiditätskredite muss nun rasch auf den Weg gebracht werden. Hierzu ist nach der einhelligen Auffassung beider Verbände eine derzeit von Teilen der Bundespolitik diskutierte Grundgesetzänderung nicht erforderlich. Die Verbände fordern den Bund auf, entsprechende Vorschläge umzusetzen.
Gemeinsame Resolution des Vorstandes des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz sowie des Präsidiums des Saarländischen Städte- und Gemeindetages vom 17. Mai 2022, beschlossen in Saarlouis