Für das Jahr 2021 werden Preisträger in den Kategorien
- Gebietskörperschaften,
- Vereine,
- Bildung und Kultur sowie
- Einzelpersonen
gesucht.
Der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, leitet regelmäßig als Vorsitzender die Jurysitzung (Empfehlungsausschuss). Der Empfehlungsausschuss legt der Bundesministerin der Verteidigung nach Prüfung der eingegangenen Vorschläge eine potenzielle Preisträgerin bzw. einen potenziellen Preisträger (oder mehrere zur Auswahl) zur endgültigen Entscheidung vor.
In die Kategorie „Gebietskörperschaften“ fallen Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen, die sich auf kommunaler Ebene in besonderer Weise um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben.
In der Kategorie „Vereine“ sollen Organisationen nach Vereinsrecht gewürdigt werden, die nicht unter die Kategorie „Gebietskörperschaft“ fallen, sich aber wie diese in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht und für die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen im In- und Ausland eingesetzt haben (z.B. Mitarbeiter, Bürgermeister, Landräte).
Die Kategorie „Bildung und Kultur“ würdigt jene Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen (z.B. Filmprojekte, Regisseure, Journalisten, Künstler etc.), die bundeswehrspezifische oder sicherheitspolitische Themen in künstlerischer bzw. journalistischer Weise der Gesellschaft nähergebracht haben. Des Weiteren werden in dieser Kategorie Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen ausgezeichnet, die sich in zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in besonderem Maße für die Vermittlung sicherheitspolitischer Themen oder das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft (z.B. durch Forschungsarbeiten, spezielle Lehrveranstaltungen oder eine besondere Zusammenarbeit mit Jugendoffizieren) einsetzen.
Die Kategorie „Einzelpersonen“ zeichnet diejenigen aus, die nicht unter die vorher genannten Bereiche fallen und sich in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben. Hierzu gehören bspw. Personen, die sich im besonderen Maße um Soldatinnen bzw. Soldaten am Standort oder im Auslandseinsatz und deren Familien bemühen oder die Solidarität in der Gesellschaft mit der Bundeswehr fördern.
Vorschläge für auszeichnungswürdige Projekte können über unterschiedliche Abteilungen und Vertretungen der Bundeswehr bzw. über den Deutschen Städte- und Gemeindebund bis zum Montag, den 18. März 2020 per E-Mail eingereicht werden. Dies gilt auch für Vorschläge, die bislang keine Berücksichtigung fanden. Interessenten füllen bitte das entsprechende Formblatt mit Ihrer Bewerbung aus (siehe Download).
Die Auszeichnung je Kategorie besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde sowie einem Preisgeld von 2.500 €.
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