Der Entwurf sieht vor, die Zuständigkeit für die Lärmkartierung außerhalb von Ballungsräumen (derzeit in Rheinland-Pfalz: Mainz, Ludwigshafen und Koblenz) an das Land, konkret das Landesamt für Umwelt, zu verlagern, da die zentrale Durchführung der Kartierung im Rahmen der Amtshilfe haushaltsrechtlich nicht dauerhaft möglich ist und eine dezentrale Kartierung durch die Gemeinden verwaltungsökonomisch wie auch fachlich nicht zweckmäßig erscheint. Der Kommunale Rat machte dabei gegenüber dem Land nochmals deutlich, dass die Gemeinden, die die Aufgabe Lärmaktionsplanung behalten möchten, dieses durch auch ermöglicht werden muss.
Ein weiteres wichtiges Thema für die Städte und Gemeinden auf der Tagesordnung waren die beabsichtigten Änderungen des Landeswahlgesetzes. Der Kommunale Rat begrüßte ausdrücklich, dass es künftig für die Kommunen einfacher wird, die Wahlvorstände zu besetzen und mehr Gleichklang zu den Wahlverfahren der Bundestags- und Kommunalwahlen erfolgt. Empfehlungen zur Verbesserung, sodass auch künftig Wahlbriefe am Wahltag beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden können, griff das zuständige Ministerium gerne auf. Die Mitglieder des Kommunalen Rates nutzen die Gelegenheit zudem, Verbesserungsanregungen zur Kommunalwahl und zur Bundestagswahl mit auf den Weg zu geben.
Zum Kommunalen Rat:
Der Kommunale Rat des Landes Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1995 auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände geschaffen. Der Kommunale Rat berät die Landesregierung in allen Angelegenheiten, die für die kommunalen Gebietskörperschaften von Bedeutung sind und richtet hierzu Empfehlungen an Landtag und Landesregierung. Das Gremien hat insgesamt 28 Mitglieder und orientiert sich in der Besetzung an den Ergebnissen der Kommunalwahlen.
In der vergangenen Sitzungsperiode hat sich der Kommunale Rat mit 190 Vorlagen befasst:
- 62 Gesetzentwürfe,
- 94 Landesverordnungen,
- 22 Verwaltungsvorschriften sowie
- 12 sonstige Vorlagen (Vereinbarungen, Richtlinien etc.).
Davon wurden 139 Vorlagen im Umlaufverfahren behandelt.