Der Wald hat für die Gesellschaft viele Funktionen: Er ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Freizeit- und Erholungsraum, Wirtschaftsraum, CO2-Senke und nicht zuletzt Heimat und Kulturerbe. Der Schutz des Waldes ist daher stets auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Als Folgen von Dürre, Hitze und Borkenkäferbefall drohen dem Wald heute Jahrhundertgefahren. Waldbesitzer und Forstleute sind über die weitere Entwicklung in großer Sorge. Die Schäden, die im Jahr 2018 allein durch Borkenkäferbefall entstanden sind, werden in Rheinland-Pfalz auf 20 Mio. € geschätzt. Neben der Schadensbewältigung stellt der Aufbau klima-stabiler Wälder die zentrale Herausforderung dar, die heute im Interesse künftiger Generationen gestaltet werden muss.
Rheinland-Pfalz ist geprägt von einem sehr kleinstrukturierten Gemeinde- und Privatwald. Die klimawandelbedingten Waldschäden bergen in Verbindung mit einem erhöhten Betriebsaufwand und sinkenden Holzpreisen die Gefahr, dass das Interesse am Wald im Allgemeinen und an der Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Speziellen sinkt. Im Ergebnis kann dies die gemeinwohlorientierten Dienstleistungen des Waldes bedrohen. Aber auch erhöhte Waldbrandgefahren, wachsende Risiken bezüglich der Verkehrssicherung entlang von Waldrändern und negative Auswirkungen auf den Tourismus sind zu befürchten.
Für den Staatswald wurden mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzliche Mittel in Höhe vom 7 Mio. € pro Jahr bereitgestellt. Auch die kommunalen und privaten Waldbesitzer, die über 70 % der Waldfläche in Rheinland-Pfalz betreuen, benötigen für die Mammutaufgabe, den Wald fit für die Zukunft zu machen, gesamtgesellschaftliche Solidarität. Erforderlich sind:
- Finanzielle Fördermittel, die der Bedeutung und der Dimension der Aufgabe gerecht werden. Bund und Land sind diesbezüglich gleichermaßen in der Verantwortung! Das derzeitige Niveau der forstlichen Förderung, das über zwei Jahrzehnte fast kontinuierlich gesunken ist, und die in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel ab dem Jahr 2019 reichen bei weitem nicht aus.
- Förderrichtlinien, die einfach handhabbar sind und Vielfalt bei Baumartenwahl sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen zulassen, da Vielfalt auch Risikostreuung bedeutet.
- Qualifizierte Forstleute in ausreichender Zahl, die vor Ort die intensive Beratung und Betreuung der Waldbesitzer übernehmen.
Gerade in diesen Krisenzeiten wird deutlich, was schon lange überfällig ist: Eine auch finanzielle Anerkennung der gemeinwohlorientierten Dienstleistungen des Waldes. Nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Güter“ muss seitens des Landes ein Gemeinwohlausgleich zugunsten der kommunalen und privaten Waldbesitzer etabliert werden.
Beschluss des GStB-Landesauschusses am 25. März 2019