Es ist wohl nun die Aufgabe der Bundesregierung, die HOAI unverzüglich (vermutlich binnen eines Jahres) anzupassen und die Pflicht zur Beachtung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze abzuschaffen. Parteien eines nach dem heutigen Urteil geschlossenen Planungsvertrages können sich nicht mehr auf die HOAI berufen, um eine Unter- oder Überschreitung des Honorarrahmens einzufordern.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz arbeitet bereits an einer praktikablen Lösung, und wird diese einbringen.