Gremien


Von Kommunen für Kommunen. Mit einer basisgebundenen Arbeitsweise.

Von Kommunen für Kommunen. Mit einer basisgebundenen Arbeitsweise.

Ein wesentlicher Faktor der Durchschlagskraft des GStB ist die Bereitschaft engagierter Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter, ihre Sachkenntnis und Erfahrungen in die Gremien und die Arbeit des Verbandes im Hauptamt und in besonderem Maße auch im Ehrenamt einzubringen. Durch die Mitarbeit in den Gremien des Verbandes haben die Mitgliedskommunen die Möglichkeit, sich aktiv an der Meinungsbildung des Verbandes zu beteiligen.

Die Mitgliederversammlung als das höchste Organ des Verbandes setzt sich aus Vertretern von Städten, Gemeinden und Ortsgemeinden zusammen. Somit ist sichergestellt, dass alle berechtigten Interessen innerhalb des GStB die Möglichkeit haben, ihrer Stimme ein Gewicht zu geben. 

Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedskommunen arbeiten außerdem im Vorstand, Landesausschuss, den Kreis- und Bezirksgruppen mit.

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des GStB. Er führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Landesausschusses aus. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksverbände, vom Landesausschuss zugewählte Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister, Landtagsabgeordnete und von der Mitgliederversammlung gewählte haupt- und ehrenamtliche Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sowie das Geschäftsführende Vorstandsmitglied an. 

Die Bezirksverbände koordinieren die Umsetzung verbandspolitischer Ziele in der Fläche. Sie entsenden Vertreter in die Verbandsgremien. Ihnen gehören alle haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einer Region an.

Die Kreisgruppen organisieren das Meinungsbild vor Ort und nehmen auf Stellungnahmen des Verbandes Einfluss. Neben dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder auf Kreisebene können über die Kreisgruppen frühzeitig kommunale Problemlagen in den Verband getragen werden. Den Kreisgruppen gehören alle haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus einem Landkreis an. Die Kreisgruppen entsenden die Mitglieder in die Fachausschüsse.

Eine wichtige Funktion in der Verbandsspitze haben die Fachgremien inne. Die Fachausschüsse des Verbandes, Arbeitskreise bzw. Fachbeiräte sowie weitere Fachgremien erarbeiten verbandspolitische Initiativen, Vertrags- und Satzungsmuster, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Erlassen der Landesregierung sowie zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen, um die Entscheidungen der Organe vorzubereiten.

Jeder Ausschuss und jeder Arbeitskreis hat eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Arbeitskreis Ortsgemeinden und ehrenamtlich geführte Städte hat eine/n Vorsitzende/n und drei stellvertretende Vorsitzende.

Der Arbeitskreis Ortsgemeinden und ehrenamtlich geführte Städte (AKOS) befasst sich den Themen, welche die ehrenamtlich geführten Mitglieder im GStB besonders berühren. Neben dem Engagement zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt (Freistellungsregelungen, Regelungen zur Aufwandsentschädigung und zum Ehrensold) steht die praxistaugliche Ausgestaltung von Gesetzvorhaben und Belangen der Ortsgemeinden im Zentrum der Arbeit.

Der Landesausschuss bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des GStB. Dem Landesausschuss gehören haupt- und ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Mitglieder des Landtags an. In ihm vertreten sind der Vorstand, die Bezirks- und Kreisverbände sowie die Fachgremien.


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