Kommunaler Finanzausgleich seit 2007 verfassungswidrig – Kommunen fordern höhere Finanzausstattung und Beseitigung der eingetretenen Folgen
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat am heutigen Tag entschieden, dass die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) zum 01.01.2014 verfassungswidrig war. Die kommunale Finanzausstattung, so der VGH, orientiere sich nicht am konkreten Bedarf der Kommunen.
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